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Unfallwagen verkaufen

Ein Unfallschaden mindert den Wert, aber er macht ein Fahrzeug nicht unverkäuflich — der Markt dafür ist grösser, als die meisten denken. Entscheidend ist die Offenlegung: ein verschwiegener Schaden ist auch bei einem Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung ein Grund, den Kauf rückgängig zu machen, und zwar Jahre später noch.

Worauf du achten solltest

  • Jeder Schaden, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, gehört ins Inserat — nicht erst ins Gespräch bei der Besichtigung.

  • Reparaturrechnungen und Fotos vor der Reparatur sind hier bares Geld wert: sie belegen den Umfang und nehmen dem Käufer die Sorge vor dem Unbekannten.

  • Ein fachgerecht instand gesetzter Schaden mit Beleg drückt den Preis deutlich weniger als ein Schaden, den der Käufer selbst entdeckt.

  • Im Kaufvertrag den Schaden ausdrücklich benennen und vom Käufer gegenzeichnen lassen.

Häufige Fragen

Was gilt als Bagatellschaden?
Kleine Lack- und Blechschäden ohne Beteiligung tragender Teile — ein Kratzer, eine Delle in der Tür. Sobald Rahmen, Träger, Achsen oder Airbags betroffen waren, ist es kein Bagatellschaden mehr und muss angegeben werden.

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