Unterwegs
Winterreifen in Europa: was wo gilt
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Wer im Winter durch Europa fährt, überquert mehrere Regelwerke. Eine Übersicht, die einmal geschrieben und nie aktualisiert wird, ist gefährlicher als keine — deshalb steht hier, was sich selten ändert, und wo du das nachschlägst, was sich oft ändert.
Die Kennzeichnung
Zwei Symbole stehen auf der Reifenflanke und bedeuten Verschiedenes. Das Alpine-Symbol — ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, oft 3PMSF abgekürzt — steht für eine bestandene Prüfung auf Schnee. Die Buchstaben M+S sind dagegen lediglich eine Herstellerangabe ohne Prüfung.
Mehrere Länder haben in den letzten Jahren von M+S auf das Alpine-Symbol umgestellt. Wer neue Reifen kauft, sollte deshalb auf das Alpine-Symbol achten — damit ist man überall auf der sicheren Seite, wo überhaupt etwas verlangt wird.
Drei Arten von Regeln
Die europäischen Regelwerke lassen sich in drei Gruppen einteilen. Welche Gruppe für welches Land gilt, ändert sich — die Einteilung selbst hilft aber beim Verstehen.
- Feste Zeiträume: Winterreifen sind zwischen zwei Kalenderdaten vorgeschrieben, unabhängig vom Wetter.
- Situative Pflicht: Winterreifen sind vorgeschrieben, sobald winterliche Verhältnisse herrschen — Schnee, Eis, Schneematsch.
- Keine allgemeine Pflicht, aber Haftung: Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, trägt die Folgen — versicherungsrechtlich und unter Umständen strafrechtlich.
Ketten, Spikes und Anhänger
Auf ausgeschilderten Strecken können Schneeketten unabhängig von der Bereifung vorgeschrieben sein — vor allem auf Passstrassen. Ein Satz im Kofferraum kostet wenig und ist an manchen Tagen die Voraussetzung dafür, überhaupt weiterzufahren.
Spikereifen sind in einigen Ländern erlaubt, in anderen verboten, und wo sie erlaubt sind, gelten häufig eigene Zeiträume und Tempolimits. Für Anhänger und Wohnwagen gelten teils eigene Regeln, die von denen für das Zugfahrzeug abweichen.
Wo du das Aktuelle nachschlägst
Die verlässlichen Quellen sind die Automobilclubs der jeweiligen Länder und die Verkehrsministerien. Beide veröffentlichen vor jedem Winter eine aktualisierte Übersicht. Eine Angabe in einem Ratgeber — auch in diesem — ist immer nur so aktuell wie ihr Erscheinungsdatum, und deshalb steht hier bewusst kein Datum und kein Bussgeldbetrag.
Ein praktischer Hinweis für den Occasionskauf: Ein mitgelieferter zweiter Radsatz mit Winterreifen ist bei der Preisverhandlung ein echtes Argument. Ein kompletter Satz auf Felgen kostet neu einen erheblichen dreistelligen bis vierstelligen Betrag.