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Recht

Garantie, Gewährleistung, Kulanz — der Unterschied

6 Min. Lesezeit

Wer beim Autokauf «Garantie» sagt, meint oft «Gewährleistung» und bekommt am Ende «Kulanz». Die drei unterscheiden sich darin, wer sie schuldet, wie lange sie gilt und wer beweisen muss — und genau darauf kommt es an, wenn etwas kaputtgeht.

Gewährleistung: gesetzlich, vom Verkäufer

Die Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch gegen den Verkäufer dafür, dass die Sache bei der Übergabe mangelfrei war. Sie muss niemand vereinbaren, sie gilt von selbst — und ein gewerblicher Verkäufer kann sie gegenüber einem privaten Käufer nicht vollständig ausschliessen.

Zwischen Privatpersonen ist der Ausschluss dagegen zulässig, und deshalb steht in fast jedem privaten Kaufvertrag «unter Ausschluss jeder Gewährleistung». Dieser Ausschluss hat aber eine Grenze: Für einen Mangel, den der Verkäufer kannte und verschwieg, haftet er trotzdem.

Die genauen Fristen und die Frage, wer wann was beweisen muss, unterscheiden sich zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich und den übrigen Märkten erheblich. Bei einem grösseren Schaden lohnt der Blick ins Recht des Landes, in dem gekauft wurde — nicht in das des Wohnorts.

Garantie: freiwillig, oft vom Hersteller

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage — vom Hersteller, vom Händler oder von einer Versicherung. Sie tritt neben die Gewährleistung, ersetzt sie nicht, und ihr Inhalt steht ausschliesslich in ihren eigenen Bedingungen. Genau dort lohnt das Lesen.

  • Was ist gedeckt: nur der Antriebsstrang, oder auch Elektronik und Komfortausstattung?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung je Fall, und eine Obergrenze je Fall oder je Jahr?
  • Ist die Garantie an Wartung in einer bestimmten Werkstatt gebunden? Ein verpasster Service kann sie beenden.
  • Geht sie beim Weiterverkauf auf den nächsten Halter über? Wenn ja, ist sie beim Verkauf bares Geld wert.

Kulanz: gar kein Anspruch

Kulanz ist die freiwillige Beteiligung eines Herstellers oder Händlers an einer Reparatur, auf die kein Anspruch besteht. Sie kommt häufiger vor, als man denkt — besonders bei einem bekannten Serienproblem und bei einem Fahrzeug mit lückenloser Wartung in der Markenwerkstatt. Fragen kostet nichts, und ein sachlich formuliertes Schreiben mit Belegen wirkt besser als Empörung.

Was das für den Kauf heisst

Beim Kauf von einem Händler hast du eine gesetzliche Position, beim Kauf von privat in der Regel nicht. Das ist der eigentliche Preisunterschied zwischen beiden — und der Grund, warum sich der Händleraufschlag bei einem Fahrzeug mit teurer Technik eher lohnt als bei einem einfachen Auto.

In beiden Fällen gilt: Was du vor dem Kauf prüfst, musst du nachher nicht einklagen. Eine Untersuchung durch eine unabhängige Werkstatt kostet einen Bruchteil dessen, was ein Rechtsstreit kostet — und dauert eine Stunde statt zwei Jahre.

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