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Kaufvertrag und Übergabe

Ein Kaufvertrag schützt beide Seiten und dauert zehn Minuten. Er hält fest, was verkauft wurde, in welchem Zustand und zu welchem Preis — und er ist der Grund, warum es später keine Diskussion gibt. Zwei Ausfertigungen, beide unterschrieben, je eine für jede Seite.

Worauf du achten solltest

  • Vollständige Angaben zu beiden Parteien mit Ausweisnummer, dazu Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Datum und Uhrzeit der Übergabe.

  • Die Klausel «verkauft wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Gewährleistung» — als Privatperson zulässig und wichtig.

  • Bekannte Mängel einzeln aufführen. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für das, was du wusstest und nicht gesagt hast.

  • Übergebene Gegenstände auflisten: Zahl der Schlüssel, Serviceheft, Prüfbericht, Winterreifen, Bordwerkzeug, Ladekabel.

  • Zahlung und Übergabe im selben Moment. Steht im Vertrag «Betrag erhalten», dann erst unterschreiben, wenn das Geld tatsächlich da ist.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Anwalt oder ein Formular?
Weder noch — ein handschriftlicher Vertrag mit den oben genannten Angaben ist gültig. Wichtig ist die Vollständigkeit, nicht die Form.

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