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Occasionen aus Liechtenstein

Liechtenstein ist der kleinste Markt in dieser Reihe und einer, den man sinnvoll nur zusammen mit seiner Umgebung durchsucht. Was ihn von allen anderen hier trennt, ist keine Steuer, sondern eine Grenze: Das Fürstentum bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Zoll- und Mehrwertsteuergebiet, folgt aber im Typenrecht dem EWR. Ein Fahrzeug aus Vaduz wechselt deshalb ohne Abgaben nach Chur und nicht ohne nach Feldkirch, obwohl die zweite Fahrt kaum länger ist als die erste. Der Bestand ähnelt dem schweizerischen — ordentlich ausgestattet, oft mit Allradantrieb, im Rheintal und in den Seitentälern bewegt —, und gerechnet wird in Franken.

Worauf es ankommt

  • Die Zollgrenze verläuft nicht dort, wo man sie vermutet. Gegenüber der Schweiz gibt es keine: dasselbe Zoll- und Mehrwertsteuergebiet, also weder Verzollung noch Automobilsteuer noch Einfuhrsteuer. Gegenüber Österreich gibt es sie vollständig, und die EWR-Mitgliedschaft ändert daran nichts — sie regelt die Typengenehmigung, nicht die Abgaben.
  • Gerechnet wird in Franken. Für einen Käufer aus dem Euroraum ist der Inseratspreis damit nur die halbe Zahl; die andere Hälfte ist der Kurs an dem Tag, an dem das Geld fliesst, und zwischen Zusage und Überweisung liegen oft Wochen. Verbindlich ist die Währung im Kaufvertrag, nicht eine umgerechnete Anzeige.
  • Prüfung, Zulassung und Kontrollschilder liegen landesweit beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz — eine Stelle, kein kantonaler Flickenteppich. Die periodische Prüfung folgt dem schweizerischen Muster, ihr Datum steht im Fahrzeugausweis; wer sich den vorab zeigen lässt, weiss, ob die nächste Rechnung schon im Preis steckt.
  • Der Markt ist zu klein, um ihn allein zu durchsuchen: Sinnvoll ist ein Radius über Buchs, Sargans, Chur und Vorarlberg — nur gehört dann zu jedem Treffer die Frage, auf welcher Seite der Zollgrenze er steht. Für die Gegenrichtung, also ein Fahrzeug ins Fürstentum, steht der Weg über Zollposten und Amt im Einfuhrleitfaden unten.

Zu dieser Auswahl steht gerade nichts im Bestand

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Wie in Liechtenstein danach gesucht wird

Gebrauchtwagen heisst dort:
Occasion
Die technische Prüfung heisst:
MFK
Das Fahrzeugpapier heisst:
Fahrzeugausweis

Diese Begriffe stehen in den Papieren und in jedem Inserat aus Liechtenstein — wer ein Fahrzeug von dort prüft, sollte sie kennen. Nach dem Stand der MFK fragt man am besten, bevor man hinfährt.

Weiterführend

Häufige Fragen

Ist ein Auto aus Liechtenstein für Schweizer Käufer eine Einfuhr?
Nein. Der Zollvertrag macht das Fürstentum zum Teil des schweizerischen Zoll- und Mehrwertsteuergebiets, also fallen weder Zollanmeldung noch Automobilsteuer noch Einfuhrsteuer an. Was bleibt, ist ein gewöhnlicher Halterwechsel: Der Fahrzeugausweis geht zurück, zugelassen wird im Wohnkanton, und ob dabei eine Vorführung verlangt wird, richtet sich nach diesem Kanton. Die Kontrollschilder bleiben auf beiden Seiten beim bisherigen Halter. Praktisch unterscheidet sich der Kauf damit kaum von einem innerhalb der Schweiz.
Wie erkenne ich, ob das Fahrzeug ursprünglich aus der EU kam?
Am Fahrzeugausweis: Er nennt die erste Inverkehrsetzung und den Zeitpunkt, ab dem das Fahrzeug hier geführt wird. Klaffen die beiden auseinander, ist es eingeführt worden, und Zoll, Automobilsteuer und Einfuhrsteuer sind damals bereits geflossen. Für einen Käufer aus dem gemeinsamen Zollgebiet ist das Geschichte und kein Kostenpunkt — ein Fahrzeug im freien Verkehr löst durch seine Herkunft keine Abgabe mehr aus, und ein Verkäufer, der die damalige Einfuhr als Aufschlag begründet, verrechnet dir etwas zweimal. Relevant bleibt die Herkunft nur für die Akte: Serviceunterlagen und Übereinstimmungsbescheinigung liegen dann im Ausland und gehören mitverlangt.

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