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Periodische Prüfung: MFK, HU und Pickerl

Jedes zugelassene Fahrzeug muss in regelmässigen Abständen vorgeführt werden — nur heisst die Prüfung in jedem Land anders, und die Fristen sind es auch. Geprüft wird überall im Kern dasselbe: Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Bereifung, Abgas und die Karosserie auf tragende Korrosion. Die meisten Beanstandungen betreffen Beleuchtung und Bremsen, und beides lässt sich vorher prüfen.

Was dazugehört

  • Vorprüfung im Betrieb, bevor der Termin ansteht — das erspart die Nachprüfung
  • Beleuchtung vollständig, einschliesslich Kennzeichen- und Nebelleuchten
  • Bremswirkung auf dem Prüfstand, gleichmässig auf beiden Seiten einer Achse
  • Profiltiefe, Reifenalter und die richtige Reifengrösse laut Papieren
  • Abgaswerte und Bereitschaftscodes im Steuergerät
  • Rost an tragenden Teilen und an den Aufnahmepunkten von Fahrwerk und Gurten

Was du mitbringen solltest

  • Fahrzeugausweis beziehungsweise Zulassungsbescheinigung
  • Das Aufgebot, wo die Behörde eines verschickt
  • Nachweise über Umbauten, wenn welche eingetragen sind
  • Bei einem importierten Fahrzeug die Unterlagen zur Einzelgenehmigung

Fristen nach Land

Schweiz

MFK

In der Schweiz heisst die periodische Prüfung Motorfahrzeugkontrolle, kurz MFK. Ein neuer Personenwagen muss erstmals nach vier Jahren vorgeführt werden, danach nach drei weiteren Jahren, anschliessend alle zwei Jahre. Aufgeboten wird man vom Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.

Deutschland

HU/AU

In Deutschland ist es die Hauptuntersuchung, im Sprachgebrauch TÜV. Ein neu zugelassener Personenwagen muss erstmals nach drei Jahren vorgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung.

Österreich

Pickerl

In Österreich heisst die Prüfung nach § 57a umgangssprachlich Pickerl. Für Personenwagen gilt die 3-2-1-Regel: erstmals nach drei Jahren, dann nach zwei weiteren Jahren, danach jährlich.

Was du wissen solltest

Beim Gebrauchtwagenkauf ist die Restlaufzeit der Prüfung ein Preisfaktor, den viele übersehen. Ein Fahrzeug, das in zwei Monaten vorgeführt werden muss, kann eine Rechnung nach sich ziehen, die erst nach dem Kauf auftaucht — deshalb steht die Frage nach dem nächsten Termin auf jeder guten Checkliste, und die Antwort steht im Fahrzeugausweis.

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