Barrierefreies Auto
Hinter einem Wort stecken zwei sehr verschiedene Aufgaben. Die eine ist, selbst ans Steuer zu kommen: Sie wird durch Geometrie gelöst — Sitzhöhe, Türöffnung, Haltegriffe, Automatikgetriebe und je nach Bedarf eine Handbedienung. Die andere ist, einen Rollstuhl mitzunehmen: Sie wird durch einen Umbau gelöst, und ein Umbau ist modellgebunden, muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und passt zu der Person, für die er gemacht wurde. Wer beides braucht, sucht zuerst die Basis und dann den Umbauer.
Worauf es ankommt
- Für den seitlichen Transfer zählt eine einzige Zahl: die Höhe der Sitzfläche im Fahrzeug im Vergleich zur Sitzfläche des Rollstuhls. Liegen beide ungefähr gleich, ist der Transfer waagrecht; jede Stufe nach oben oder unten macht ihn schwerer. Miss beides nach, bevor du nach Modellen suchst.
- Eine Handbedienung für Gas und Bremse setzt ein Automatikgetriebe voraus und wird als Änderung am Fahrzeug eingetragen; der Fahrausweis trägt dazu einen entsprechenden Code. Welche Umbauten für ein bestimmtes Modell zugelassen sind, sagt der Umbaubetrieb und nicht das Inserat — die Freigabe hängt an Karosserie, Lenksäule und Airbag.
- Für den Rollstuhltransport entscheiden die Höhe der Heckklappenöffnung und die Frage, ob der Boden abgesenkt werden kann. Ein Hochdachkombi oder Van ist deshalb fast immer die Basis; bei einer Limousine bleibt nur der zerlegte Rollstuhl im Kofferraum, und das ist eine andere Lösung mit anderen Voraussetzungen.
- Ein bereits umgebautes Fahrzeug ist günstiger als Basis plus Umbau — aber nur, wenn der Umbau passt. Prüfe die Bedienseite, die Sitzposition, die Rampenlänge und die Befestigungspunkte, bevor der Preis überzeugt. Ein Umbau lässt sich anpassen, doch die Anpassung kann teurer sein als der Preisunterschied zur Basis.
Zu dieser Auswahl steht gerade nichts im Bestand
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Häufige Fragen
- Muss ein Umbau eingetragen werden?
- Ja. Eine Änderung an Bedienelementen, Sitzen, Boden oder Türen verändert das Fahrzeug gegenüber seiner Genehmigung und muss abgenommen und in die Papiere eingetragen werden. Welches Verfahren gilt, welche Stelle abnimmt und welche Unterlagen der Umbaubetrieb liefern muss, richtet sich nach dem Zulassungsland — in der Schweiz ist es das kantonale Strassenverkehrsamt, in den EU-Staaten die jeweils zuständige Zulassungsbehörde. Kauf kein bereits umgebautes Fahrzeug ohne den Beleg dieser Abnahme.
- Wer beteiligt sich an den Kosten eines Umbaus?
- Je nach Land und Anlass kommen Invaliden- oder Unfallversicherung, eine berufliche Eingliederung oder eine kantonale beziehungsweise regionale Stelle infrage. Was übernommen wird, hängt an der Ursache der Einschränkung, am Zweck der Fahrt und an der Höhe der Kosten — und die Zusage kommt vor dem Umbau, nicht danach. Hol die Abklärung bei der zuständigen Stelle ein, bevor du ein Fahrzeug kaufst: Manche Beiträge setzen voraus, dass die Basis bestimmte Bedingungen erfüllt.
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