Import
Auto nach Österreich importieren: was die NoVA mit dem Preis macht
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Innerhalb der EU gibt es beim Weg nach Österreich keinen Zoll — und trotzdem ist der Import selten so günstig, wie der Preisunterschied vermuten lässt. Der Grund heisst Normverbrauchsabgabe, und sie trifft ausgerechnet die Fahrzeuge am härtesten, die im Ausland am billigsten sind.
Die Abgabe, die den Preisvergleich erledigt
Die Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA, ist eine einmalige Abgabe, die anfällt, wenn ein Fahrzeug in Österreich erstmals zugelassen wird. Bei einem im Inland gekauften Fahrzeug steckt sie längst im Preis; beim Import aus dem Ausland kommt sie obendrauf. Genau darin liegt der Fehler, den fast jede Überschlagsrechnung macht: Sie vergleicht einen österreichischen Preis, in dem die Abgabe enthalten ist, mit einem ausländischen, in dem sie fehlt.
Sie ist keine Einfuhrabgabe im zollrechtlichen Sinn. Es gibt keine Grenzabfertigung und keinen Zollposten; niemand hält dich auf der Fahrt an. Die Abgabe wird nach der Einbringung gegenüber dem Finanzamt erklärt, und geprüft wird sie spätestens dann, wenn du das Fahrzeug zulassen willst — bis dahin bleibt es im Register gesperrt.
Neben der NoVA gibt es einen zweiten Steuerpunkt, der nur junge Fahrzeuge betrifft: Gilt ein Fahrzeug umsatzsteuerlich als neu, ist die Umsatzsteuer in Österreich zu erklären, unabhängig davon, was im Verkaufsland bezahlt wurde. Die Schwellen für Erstzulassung und Laufleistung nennt das Finanzamt.
Woraus sie sich bemisst
Zwei Grössen bestimmen die NoVA: der Wert des Fahrzeugs ohne Umsatzsteuer und sein CO₂-Ausstoss. Aus dem CO₂-Wert wird ein Prozentsatz errechnet, von dem ein fester Abzug abgeht; oberhalb einer CO₂-Schwelle kommt ein Zuschlag je Gramm dazu, und nach unten gibt es eine Mindestbelastung. Formel, Abzug und Schwelle stehen im Normverbrauchsabgabegesetz; veröffentlicht werden sie vom Bundesministerium für Finanzen.
Die Schwelle ist nicht in Stein gemeisselt — sie wandert planmässig nach unten, und das ist für den Import die eigentliche Nachricht. Ein Fahrzeug, das im vergangenen Jahr knapp unter der Grenze lag, kann sie im laufenden Jahr überschreiten. Wer eine Rechnung aus einem Forumsbeitrag übernimmt, rechnet mit der Schwelle von damals.
Welcher CO₂-Wert gilt, steht in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen, die nach dem heutigen Messverfahren geprüft wurden, ist das eindeutig; bei älteren Fahrzeugen mit einem Wert nach dem früheren Verfahren gibt es eine Umrechnung. Auch die steht beim Finanzministerium und nicht hier.
Beim Gebrauchtwagen zählt nicht die Rechnung, sondern der Wert
Bemessungsgrundlage ist beim Privatimport der gemeine Wert des Fahrzeugs ohne Umsatzsteuer, nicht automatisch der Betrag auf dem Kaufvertrag. Wer ein Fahrzeug unter Marktwert kauft — vom Nachbarn, aus einer Erbschaft, aus einer Notlage —, kann sich nicht darauf verlassen, dass dieser Preis auch die Grundlage der Abgabe ist.
Umgekehrt ist ein hoher Kaufpreis für ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln kein Argument gegen eine Korrektur nach unten, wenn sie belegt ist. Fotos, ein Kostenvoranschlag der Werkstatt und der Prüfbericht sind dafür die Belege, die zählen. Sammle sie, bevor das Fahrzeug repariert wird, nicht danach.
Wer die Erklärung abgibt
Beim Kauf über einen österreichischen Händler erledigt er die NoVA und weist sie in seiner Rechnung aus oder rechnet sie ein. Beim Eigenimport bist du selbst der Abgabenschuldner: Die Erklärung geht an das Finanzamt Österreich, auf dem dafür vorgesehenen Formular, zusammen mit Kaufvertrag, Übereinstimmungsbescheinigung und ausländischem Zulassungsdokument.
Die Frist beginnt mit der Einbringung des Fahrzeugs und nicht mit der Zulassung — das ist die Falle. Wer das Fahrzeug im Frühjahr holt und erst im Sommer zulässt, hat die Erklärung womöglich längst versäumt. Das genaue Fristende nennt dir das Finanzamt; frag danach am Tag, an dem du das Fahrzeug über die Grenze bringst.
Die Genehmigungsdatenbank — der Schritt, den Auswärtige nicht kennen
Österreich führt seine Fahrzeugdaten zentral. Bevor ein importiertes Fahrzeug zugelassen werden kann, müssen seine technischen Daten in der Genehmigungsdatenbank stehen. Diesen Eintrag macht nicht die Zulassungsstelle, sondern eine dafür befugte Stelle — bei einem Fahrzeug mit gültiger EU-Typengenehmigung genügt in der Regel die Datenerfassung anhand der Übereinstimmungsbescheinigung.
Ohne Übereinstimmungsbescheinigung wird daraus eine Einzelgenehmigung, und die ist ein anderes Verfahren mit eigener Prüfung, eigenem Termin und eigener Gebühr. Das ist derselbe Mechanismus wie in Deutschland und in der Schweiz, nur unter anderem Namen — und dieselbe Empfehlung folgt daraus: Frag nach dem Papier, bevor du unterschreibst.
Der Eintrag und die NoVA hängen zusammen. Solange die Abgabe nicht erklärt und entrichtet ist, bleibt das Fahrzeug in der Datenbank gesperrt, und die Zulassungsstelle kann es nicht anmelden — auch dann nicht, wenn alle übrigen Papiere vollständig sind.
Die Zulassung läuft über die Versicherung
Anders als in Deutschland und in der Schweiz sitzt die Zulassungsstelle in Österreich meist bei einem Versicherungsunternehmen. Das ist kein Nebenschauplatz, sondern ein praktischer Vorteil: Haftpflichtversicherung, Zulassung und Kennzeichen entstehen an einem Schalter und an einem Termin.
Mitzubringen sind der Nachweis über die erledigte NoVA, der Eintrag beziehungsweise die Genehmigung aus der Datenbank, das gültige Begutachtungsgutachten, der Kaufvertrag, das ausländische Zulassungsdokument und dein Lichtbildausweis. Fehlt einer dieser Punkte, wird der Termin nicht halb erledigt, sondern gar nicht.
Das Pickerl: die Begutachtung nach § 57a
Die österreichische periodische Begutachtung nach § 57a KFG ist das Gegenstück zur deutschen Hauptuntersuchung und zur schweizerischen Motorfahrzeugkontrolle. Für die Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeugs wird sie verlangt; eine ausländische Prüfplakette ersetzt sie nicht, auch wenn sie erst wenige Wochen alt ist.
Durchgeführt wird sie von einer ermächtigten Werkstatt oder einem Prüfverein. Praktisch ist das der Moment, in dem ein Import auffliegt, der technisch nicht sauber ist — und deshalb der Grund, warum eine unabhängige Untersuchung vor dem Kauf im Ausland die günstigere Reihenfolge ist.
Was danach laufend kostet
Die laufende Belastung heisst motorbezogene Versicherungssteuer und wird zusammen mit der Haftpflichtprämie über den Versicherer eingezogen. Bemessen wird sie nach der Motorleistung in Kilowatt und nach dem CO₂-Wert — dieselben zwei Grössen, die schon die NoVA bestimmen.
Für den Import folgt daraus eine klare Richtung: Ein Fahrzeug mit viel Leistung und hohem CO₂-Wert wird in Österreich zweimal teurer als anderswo — einmal beim Einstieg und einmal in jedem Jahr danach. Wer aus einem Land importiert, in dem genau solche Fahrzeuge billig sind, sollte beide Posten rechnen, bevor er den Preisunterschied für einen Gewinn hält.
Wann sich der Import trotzdem rechnet
Die Rechnung dreht sich zugunsten des Imports, wenn das Fahrzeug einen niedrigen CO₂-Wert hat, im Ausland deutlich günstiger ist und die Übereinstimmungsbescheinigung beiliegt. Dann bleibt die NoVA klein, die Genehmigungsdatenbank ist eine Formsache, und der Preisunterschied kommt beim Käufer an.
Ein Punkt, der beim Wiederverkauf hilft: Wird ein Fahrzeug später aus Österreich ausgeführt und hier abgemeldet, kann ein Teil der NoVA vergütet werden. Die Voraussetzungen und der Nachweisweg stehen beim Finanzamt; die Vergütung fällt nicht von selbst an, sondern ist zu beantragen.
Und die Reihenfolge, die immer gilt: erst den CO₂-Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung besorgen, dann beim Finanzamt die aktuelle Formel abfragen, dann rechnen — und erst danach das Fahrzeug ansehen. Umgekehrt entscheidet man mit dem Bauch und rechnet hinterher nach.