Recht
Batteriegarantie: was sie zusagt und was nicht
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Eine Batteriegarantie klingt nach Sicherheit und ist in Wahrheit ein eng umrissenes Versprechen. Wer weiss, worauf es sich bezieht, kann den Wert eines gebrauchten Elektroautos deutlich genauer einschätzen.
Zwei Dinge heissen Garantie
Im Alltag werden zwei völlig verschiedene Ansprüche verwechselt. Der eine ist die gesetzliche Gewährleistung: Sie richtet sich gegen den Verkäufer und greift, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Der andere ist die Herstellergarantie: ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, das zusätzlich neben der Gewährleistung steht und dessen Inhalt der Hersteller selbst festlegt.
Die gesetzliche Gewährleistung läuft in der Europäischen Union über einen Mindestzeitraum, den die Warenkaufrichtlinie vorgibt und den einzelne Mitgliedstaaten verlängern; für Gebrauchtwagen kann er unter Umständen verkürzt vereinbart werden. Die Schweiz kennt eine eigene Regelung. Welche Frist an deinem Wohnort für welchen Verkäufertyp gilt, sagt die zuständige Konsumentenschutzstelle — und nur die.
Für die Batterie ist in der Praxis fast immer die Herstellergarantie die relevante Zusage, weil sie länger läuft und weil sie den Fall ausdrücklich regelt, der bei einer Batterie eintritt: nicht Ausfall, sondern Nachlassen.
Was eine Kapazitätsgarantie zusagt
Eine Batteriegarantie besteht aus drei Angaben, und alle drei stehen in den Garantiebedingungen: eine Laufzeit, eine Laufleistung — es gilt, was zuerst eintritt — und eine Kapazitätsschwelle. Die Zusage lautet sinngemäss: Fällt die nutzbare Kapazität innerhalb dieses Zeitraums unter diese Schwelle, wird nachgebessert.
Zwei Punkte daran werden regelmässig missverstanden. Erstens ist die Schwelle kein Zielwert, sondern eine Untergrenze: Eine Batterie, die knapp darüber liegt, ist vertragsgemäss, auch wenn der Halter mit der Reichweite unzufrieden ist. Zweitens ist die Garantie kein Versprechen auf einen neuen Speicher — sie verspricht die Wiederherstellung der zugesagten Schwelle, nicht des Neuzustands.
Welche Schwelle, welche Laufzeit und welche Laufleistung gelten, steht ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Herstellers für das jeweilige Modelljahr. Sie unterscheiden sich, sie ändern sich, und eine Angabe aus zweiter Hand ist im Streitfall wertlos. Lass dir das Dokument geben, nicht die Auskunft.
Die Messung ist der Streitpunkt
Eine Batterie hat keinen Tacho. Ihre Restkapazität wird vom Batteriemanagement geschätzt, aus Spannungslagen, Strommengen und Modellrechnungen — und diese Schätzung wandert, je nachdem wie das Fahrzeug zuletzt benutzt wurde. Ein Fahrzeug, das lange nur zwischen vierzig und sechzig Prozent bewegt wurde, liefert einen ungenaueren Wert als eines, das kürzlich einmal vollgeladen und weit entleert wurde.
Deshalb schreiben die Garantiebedingungen in der Regel ein Verfahren vor: Messung in einem autorisierten Betrieb, mit dem Diagnosegerät des Herstellers, teils nach einer vorgeschriebenen Vorbereitung — etwa einer vollständigen Ladung und einer Wartezeit. Eine Auslesung über eine Drittanbieter-App ist ein guter Anhaltspunkt für den Kauf, aber kein Nachweis gegenüber dem Hersteller.
Kommt es zum Fall, gilt: Der gemessene Wert ist ein Wert mit Toleranz. Liegt er knapp über der Schwelle, lohnt eine zweite Messung nach einer vollständigen Ladung und einer längeren Fahrt, bevor der Antrag abgelehnt wird. Liegt er knapp darunter, wird der Betrieb ihn dokumentieren wollen — auf diese Dokumentation kommt es an.
Was nicht gedeckt ist
Die Garantie deckt das Nachlassen der Kapazität unter die Schwelle und den Ausfall von Bauteilen des Speichers. Sie deckt nicht die normale Alterung oberhalb der Schwelle — die ist ausdrücklich vorgesehen — und sie deckt keine Schäden, die von aussen kommen. Die üblichen Ausschlüsse sind in fast allen Bedingungen dieselben:
Der wichtigste Ausschluss steht dabei nicht in der Liste, sondern ergibt sich aus der Konstruktion der Zusage: Wer mit der Reichweite unzufrieden ist, hat keinen Anspruch, solange die Kapazität über der Schwelle liegt. Unzufriedenheit ist kein Mangel.
- Mechanische Beschädigung des Gehäuses, etwa durch Aufsetzen oder einen Unfall.
- Wassereintritt und Korrosion an Hochvoltverbindungen.
- Tiefentladung durch monatelanges Stehenlassen mit leerem Speicher.
- Laden mit nicht zugelassener oder defekter Ausrüstung.
- Eingriffe in Hochvoltkomponenten durch einen nicht qualifizierten Betrieb.
- Nutzung, für die das Fahrzeug nicht bestimmt ist, etwa Rennbetrieb.
Die Pflichten auf deiner Seite
Fast jede Herstellergarantie knüpft an Bedingungen, die der Halter einhalten muss. Die häufigste ist die Einhaltung der vorgesehenen Wartungsintervalle in einem zugelassenen Betrieb. Beim Elektroauto wirkt das absurd, weil es kaum etwas zu warten gibt — die Inspektion prüft vor allem Bremsflüssigkeit, Kühlkreislauf, Software und den Zustand der Hochvoltverbindungen. Ausgelassen wird sie trotzdem oft, und dann fehlt der Nachweis.
Die zweite Pflicht betrifft Softwarestände. Ein Teil der Batteriealterung wird über die Ladestrategie gesteuert, und Hersteller liefern dafür Aktualisierungen aus. Wer sie nicht aufspielen lässt, riskiert im Garantiefall den Einwand, das Fahrzeug sei nicht im vorgesehenen Zustand betrieben worden.
Die dritte betrifft das Ladeverhalten, und hier sind die Bedingungen meist weicher formuliert: Empfehlungen zum Ladezustand bei längerem Stillstand, Hinweise zur Häufigkeit des Schnellladens. Sie sind selten als harte Pflicht ausgestaltet, taugen dem Hersteller im Streitfall aber als Argument. Wer sein Fahrzeug ohnehin schonend lädt, hat hier nichts zu befürchten.
Reparatur statt Austausch
Wenn ein Garantiefall anerkannt wird, folgt daraus nicht zwingend ein neuer Speicher. Die Bedingungen räumen dem Hersteller in der Regel die Wahl ein, und die wirtschaftlichste Lösung ist meist der Austausch einzelner Module oder eine Instandsetzung im Werk. Das Ergebnis ist ein Speicher, der wieder über der zugesagten Schwelle liegt — nicht einer mit Neukapazität.
Technisch ist das vertretbar, solange die eingesetzten Module zum Rest passen. Werden Module mit deutlich unterschiedlichem Alterungsgrad gemischt, bestimmt das schwächste Modul das Verhalten des ganzen Pakets, weil Zellen in Reihe denselben Strom sehen und das Batteriemanagement sich am schwächsten Glied orientieren muss. Ein guter Betrieb wählt Module mit passender Restkapazität aus; dokumentiert wird das selten.
Fragen lohnt sich trotzdem: Wurde am Speicher bereits gearbeitet, und wenn ja, was genau? Ein reparierter Speicher ist kein Makel, aber er gehört in die Historie — und bei der nächsten Messung erklärt er, warum eine einzelne Modulspannung aus der Reihe fällt.
Übertragung und Geltungsbereich
Herstellergarantien auf den Hochvoltspeicher gehen in aller Regel auf den nächsten Halter über; die Garantie hängt am Fahrzeug, nicht an der Person. Das ist beim Gebrauchtkauf bares Geld wert und einer der wenigen Punkte, die sich exakt beziffern lassen: Restlaufzeit in Monaten und Restkilometer bis zur Grenze.
Zwei Bedingungen hängen häufig daran. Die erste ist eine Meldung des Halterwechsels, teils mit Frist. Die zweite ist der räumliche Geltungsbereich: Garantien gelten für ein bestimmtes Vertriebsgebiet, und ein Fahrzeug, das aus einem anderen Gebiet eingeführt wurde, fällt nicht automatisch darunter. Bei einem eingeführten Fahrzeug ist das die erste Frage, nicht die letzte.
Prüfen lässt sich das über die Fahrgestellnummer bei einem Vertragsbetrieb des Herstellers. Die Auskunft ist kostenlos, dauert Minuten und ist der Unterschied zwischen einem Fahrzeug mit Restgarantie und einem ohne — bei sonst identischem Inserat.
Was du dir vor dem Kauf zeigen lässt
Fünf Dokumente genügen, und alle fünf sind beschaffbar. Fehlt eines davon, ist das kein Grund, das Fahrzeug abzulehnen, aber es gehört in den Preis:
Der Aufwand dafür liegt bei einer knappen Stunde, verteilt auf ein Telefonat mit einem Vertragsbetrieb und eine Nachfrage beim Verkäufer. Gemessen an dem, was die Batterie im Kaufpreis ausmacht, ist das der günstigste Teil der Prüfung.
- Die Garantiebedingungen des Herstellers für dieses Modelljahr, vollständig und schriftlich.
- Das Datum der Erstzulassung — daraus ergibt sich die Restlaufzeit.
- Ein aktuelles Batterieprotokoll aus dem Diagnosegerät, nicht ein Bildschirmfoto der Reichweitenanzeige.
- Die Nachweise der vorgeschriebenen Inspektionen.
- Bei einem eingeführten Fahrzeug: die schriftliche Bestätigung, dass die Garantie im Zielland gilt.
Wenn der Fall eintritt
Die Reihenfolge entscheidet. Zuerst die Messung in einem autorisierten Betrieb, schriftlich dokumentiert mit Datum, Kilometerstand und gemessener Restkapazität. Dann die Meldung an den Hersteller beziehungsweise über den Betrieb, ebenfalls schriftlich. Mündliche Zusagen an der Theke sind im späteren Verlauf nicht mehr auffindbar.
Wird der Antrag abgelehnt, verlang die Begründung schriftlich und mit Bezug auf die konkrete Klausel. Das ist keine Konfrontation, sondern die Voraussetzung dafür, den Einwand prüfen zu können. Viele Ablehnungen beruhen auf einem fehlenden Nachweis, der sich nachreichen lässt.
Bleibt es beim Nein, gibt es je nach Land Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Fahrzeugherstellern sowie die allgemeine Verbraucherschlichtung. Welche Stelle zuständig ist, sagt die Konsumentenschutzorganisation am Wohnort. Der Weg ist in der Regel kostengünstiger als ein Verfahren und beginnt mit genau den Unterlagen, die oben stehen.