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EU-Reimport: warum derselbe Neuwagen im Ausland weniger kostet

9 Min. Lesezeit

Ein Neuwagen kostet in Europa nicht überall dasselbe, und der Unterschied ist bei gefragten Modellen gross genug, dass ein ganzer Zweig davon lebt. Dieser Beitrag erklärt, woher der Unterschied kommt, was davon beim Käufer ankommt und wo er sich wieder auflöst.

Warum derselbe Wagen nicht überall dasselbe kostet

Hersteller legen Listenpreise je Absatzmarkt fest und nicht einmal für den Kontinent. In die Entscheidung gehen Kaufkraft, Wettbewerbslage, die Steuerstruktur des Staates und schlicht die Frage ein, wie viele Fahrzeuge dort abgesetzt werden sollen. Ein Modell, das irgendwo gegen starke einheimische Konkurrenz antritt, wird dort anders bepreist als eines ohne Konkurrenz.

Dazu kommt der Unterschied zwischen Listenpreis und tatsächlichem Verkaufspreis. Wo Händler mit hohen Zielvorgaben arbeiten und der Markt eng ist, fallen die Nachlässe grösser aus. Dieser Teil des Unterschieds steht in keiner Preisliste, und genau ihn holt ein Vermittler ab, der grössere Stückzahlen bei denselben Händlern kauft.

Und drittens die Steuern. Wo ein Staat den Kauf eines Fahrzeugs hoch besteuert, ist der Endpreis hoch, ohne dass der Hersteller mehr bekommt. Dieser Anteil ist der einzige, der sich beim Reimport nicht mitnehmen lässt: Er wird im Zielland fällig, egal wo das Fahrzeug gekauft wurde.

Was «Reimport» genau meint

Der Begriff ist irreführend, weil das Fahrzeug meist nie im Zielland war. Gemeint ist ein Neufahrzeug, das ein Hersteller für einen bestimmten Markt gebaut und bepreist hat und das jemand dort kauft, um es anderswo zuzulassen. Bei einer Marke mit Werk im Zielland kommt das Fahrzeug tatsächlich zurück, daher der Name — technisch ist das aber nicht das Entscheidende.

Praktisch gibt es zwei Formen. Die erste ist der echte Neuwagen ohne Zulassung, bestellt oder ab Bestand eines ausländischen Händlers. Die zweite ist das tagesneue Fahrzeug: im Verkaufsland kurz auf den Händler zugelassen und sofort wieder abgemeldet. Es ist damit steuerlich und rechtlich ein Gebrauchtfahrzeug, auch wenn der Kilometerstand das Gegenteil nahelegt.

Der Unterschied zwischen beiden ist kein Etikett. Er entscheidet, wo die Umsatzsteuer hingehört, wann die Garantie zu laufen beginnt und was als Erstzulassung in den Papieren steht — und Letzteres wirkt sich Jahre später auf den Wiederverkaufswert aus.

Die Umsatzsteuer beim Neufahrzeug: Steuerort ist das Zielland

Innerhalb des Binnenmarkts gilt für neue Fahrzeuge eine eigene Regel, und sie ist die wichtigste dieses Themas: Die Umsatzsteuer steht dem Staat zu, in dem das Fahrzeug zugelassen wird, nicht dem, in dem es gekauft wurde. Der ausländische Verkäufer stellt deshalb netto in Rechnung, und du erklärst den Erwerb bei deiner eigenen Steuerverwaltung.

Das ist kein Nachteil, aber es ist eine Falle für die Überschlagsrechnung. Ein Nettopreis aus dem Ausland neben einem Bruttopreis aus dem Inland sieht nach einem gewaltigen Vorteil aus, und der Vorteil verschwindet zum grossen Teil, sobald die Steuer daheim dazukommt. Verglichen wird brutto gegen brutto oder gar nicht.

Ob ein Fahrzeug umsatzsteuerlich als neu gilt, hängt an zwei Schwellen: dem Zeitpunkt der Erstzulassung und der bisherigen Laufleistung. Beide nennt dir deine Steuerverwaltung; sie stehen absichtlich nicht hier, weil ein veralteter Wert in einem Ratgeber schlimmer ist als gar keiner. Wichtig ist, dass beide Schwellen unabhängig voneinander wirken — eine davon reicht.

Die Ausstattung ist nicht dieselbe

Hersteller schnüren Serien- und Paketausstattung je Markt, und zwar nach dem, was sich dort verkauft. Ein Fahrzeug aus einem südeuropäischen Markt ist auf Klimaanlage und nicht auf Kälte ausgelegt; wo die Leistung hoch besteuert wird, ist oft die kleinere Motorisierung die Serienvariante. Nichts davon ist ein Mangel — es ist eine andere Konfiguration.

Lass dir deshalb die Fahrzeugkonfiguration in Feldern geben und nicht als Ausstattungsname. Die Übereinstimmungsbescheinigung und die Bestellbestätigung nennen die verbauten Positionen einzeln; derselbe Name einer Ausstattungslinie bedeutet diesseits und jenseits der Grenze Verschiedenes.

  • Winterausstattung: Sitzheizung, Standheizung, beheizbare Scheibenwaschdüsen und Spiegel sind je nach Markt Serie oder Aufpreis.
  • Navigation und Infotainment mit dem Kartenmaterial und der Menüsprache des Verkaufsmarkts.
  • Assistenzsysteme, die anderswo zum Paket gehören und hier einzeln bestellt werden.
  • Reifen- und Räderpakete, die auf das dortige Klima abgestimmt sind.
  • Ausstattungsstufen mit anderen Namen, sodass ein Vergleich über den Stufennamen nicht funktioniert.

Garantie, Kulanz und Service

Die Herstellergarantie eines im Binnenmarkt ausgelieferten Neufahrzeugs gilt in der Regel europaweit und wird von jedem Vertragsbetrieb der Marke abgewickelt. Die Bedingungen stehen im Garantieheft, und dorthin gehört auch der Blick: Dauer, Laufleistungsgrenze und Beginn sind die drei Angaben, auf die es ankommt.

Der Beginn ist der Punkt, an dem ein tagesneues Fahrzeug anders liegt als ein unzugelassener Neuwagen. Bei der Tageszulassung läuft die Garantie ab der Zulassung auf den Händler, also bevor du das Fahrzeug übernimmst. Ein paar Monate sind schnell weg, und sie fehlen am anderen Ende.

Kulanz ist etwas anderes als Garantie: eine freiwillige Leistung, über die der Hersteller oder der Betrieb im Einzelfall entscheidet. Ein Fahrzeug, das nicht über das inländische Händlernetz verkauft und dort nie gewartet wurde, hat es dabei erfahrungsgemäss schwerer. Das ist kein Rechtsanspruch, den man verliert, aber es ist ein Unterschied, den man einplanen sollte.

Über wen gekauft wird

Es gibt zwei Wege, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer dein Vertragspartner ist. Beim Kauf direkt bei einem ausländischen Händler hast du einen Kaufvertrag mit einem Unternehmen in dessen Staat; Gewährleistungsfragen richten sich nach dessen Recht, und die praktische Durchsetzung bedeutet, dorthin zu fahren oder zu schreiben.

Beim Kauf über einen inländischen Vermittler oder Importeur ist die Lage bequemer, sofern er selbst verkauft und nicht bloss vermittelt. Genau das gehört geklärt, bevor Geld fliesst: Steht auf der Rechnung sein Name als Verkäufer, oder ist er nur Bote und dein Vertragspartner sitzt im Ausland? Die Antwort steht im Vertrag und nicht auf der Website.

Der wunde Punkt ist die Anzahlung. Ein bestelltes Fahrzeug wird mit Vorauszahlung geordert, und zwischen Bestellung und Auslieferung liegen Monate, in denen dein Geld beim Vermittler liegt. Frag nach, wie die Anzahlung gesichert ist, lass die Antwort in den Vertrag schreiben, und misstraue jedem Angebot, das eine ungewöhnlich hohe Vorauszahlung mit einem ungewöhnlich grossen Nachlass verbindet.

Was den Vorteil wieder auffrisst

Der Preisunterschied ist brutto und nicht netto. Zwischen ihm und dem Betrag, der tatsächlich bei dir bleibt, stehen mehrere Posten, die einzeln klein sind und zusammen einen guten Teil des Vorteils ausmachen. Rechne sie auf, bevor du bestellst, nicht danach.

Der Posten, der am häufigsten fehlt, ist die Zeit. Ein bestelltes Fahrzeug bindet dein Geld oder dein altes Auto über Monate; wer in dieser Zeit ein Ersatzfahrzeug braucht, hat den Vorteil schon ausgegeben, bevor der neue Wagen da ist.

  • Überführung oder Transport vom Verkaufsland zu dir.
  • Zulassung im Zielland mit ihren Gebühren, die die Zulassungsbehörde festsetzt.
  • Die Steuer, die im Zielland an die Erstzulassung anknüpft, wo es eine gibt — die Bemessungsgrundlage nennt die dortige Finanzverwaltung.
  • Lieferzeit. Ein bestelltes Fahrzeug bindet dein Geld länger, als ein Fahrzeug ab Hof es täte.
  • Der Wiederverkaufswert, wenn die Ausstattung im Zielland unüblich ist — ein fehlendes Winterpaket kostet beim Verkauf mehr, als es beim Kauf gespart hat.

Wann der Reimport sich lohnt

Am klarsten bei gefragten Volumenmodellen, bei denen der Listenpreis im Zielland hoch und der Nachlass daheim klein ist. Je stärker ein Modell im eigenen Markt läuft, desto weniger muss der inländische Händler nachlassen — und desto grösser ist der Abstand zu einem Markt, in dem dasselbe Modell nur eines unter vielen ist.

Am schlechtesten bei Fahrzeugen, die ohnehin knapp sind, und bei Sonderausstattungen, die nur im Inland üblich sind. Bei einem knappen Modell gibt es im Ausland keinen Nachlass, weil es dort ebenfalls knapp ist; bei einer ungewöhnlichen Konfiguration zahlt der Besitzer beim Weiterverkauf drauf.

Die ehrliche Prüfung ist eine Tabelle mit zwei Spalten: links das inländische Angebot brutto mit allem, was der Händler noch dazulegt, rechts der Reimport brutto, inklusive Überführung, Zulassung und der Steuer daheim. Bleibt rechts ein Betrag übrig, der den Aufwand rechtfertigt, ist die Sache entschieden. Bleibt nur ein kleiner Rest, kauf daheim und geh mit deinem Anliegen zum Händler um die Ecke.

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