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Leasingrückgabe: wie du die Nachzahlung klein hältst
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Die unangenehme Rechnung nach einer Leasingrückgabe entsteht selten am Rückgabetag; sie entsteht in den Monaten davor, in denen niemand hingeschaut hat. Wer ein halbes Jahr vorher anfängt, entscheidet selbst, was repariert wird und zu welchem Preis.
Woher die Nachzahlung kommt
Praktisch jede Nachforderung nach einer Rückgabe hat eine von drei Ursachen: mehr gefahrene Kilometer als vereinbart, Schäden über das hinaus, was als normale Abnutzung gilt, oder fehlende Teile und Unterlagen. Alles drei ist im Vertrag geregelt, und alles drei ist beeinflussbar — das Erste nur begrenzt, die anderen beiden weitgehend.
Was dabei regelmässig überrascht, ist nicht die Höhe eines einzelnen Postens, sondern ihre Zahl. Ein Kratzer, ein gerissener Aussenspiegel, zwei kerbige Felgen, ein Steinschlag in der Scheibe und Reifen knapp über der Mindestprofiltiefe ergeben zusammen eine Summe, die in keinem einzelnen Punkt unangemessen wirkt.
Und es überrascht, wer die Abrechnung erstellt. Nicht der Händler, bei dem du das Fahrzeug abgibst, sondern die Leasinggesellschaft — auf Grundlage eines Rückgabeprotokolls, das ein Sachverständiger erstellt. Der Händler ist dabei Bote, nicht Entscheider, und mit ihm zu verhandeln bringt entsprechend wenig.
Die Zahlen, die im Vertrag stehen
Hol den Vertrag heraus, bevor du irgendetwas anderes tust. Vier Angaben entscheiden über den ganzen Rest, und drei davon kennen die meisten Leasingnehmer nicht auswendig.
Rechne den Kilometerstand hoch, sobald du die erste Zahl hast: aktueller Stand, geteilt durch die bisherige Laufzeit, mal die Gesamtlaufzeit. Wenn dabei eine Überschreitung herauskommt, hast du noch Monate Zeit, weniger zu fahren oder das Fahrzeug zeitweise stehen zu lassen — und das ist die einzige Stellschraube, die sich am Rückgabetag nicht mehr drehen lässt.
- Die vereinbarte Gesamtlaufleistung und die Toleranz, innerhalb derer Mehrkilometer nicht abgerechnet werden.
- Der Satz je Mehrkilometer — und der oft deutlich niedrigere Satz, zu dem Minderkilometer vergütet werden.
- Die Rückgabebedingungen: der Teil, der beschreibt, was als vertragsgemässer Zustand gilt. Er ist meist eine Anlage und wird fast nie gelesen.
- Die Serviceverpflichtung: ob die Wartung beim Vertragspartner zu erfolgen hatte und welche Nachweise verlangt werden.
Normale Abnutzung: wo die Grenze verläuft
«Normale Abnutzung» ist kein Gefühl, sondern in den meisten Verträgen an einen Branchenstandard angelehnt, der recht genau beschreibt, was hingenommen wird. Die Logik dahinter ist erstaunlich einheitlich: Hingenommen wird, was den Wert des Fahrzeugs nicht messbar mindert und beim Weiterverkauf nicht aufbereitet werden muss.
Praktisch heisst das: Feine Kratzer im Lack, die sich polieren lassen, sind in Ordnung; Kratzer, die den Fingernagel fangen und bis auf die Grundierung gehen, sind es nicht. Steinschläge an der Front sind in Ordnung; Steinschläge im Sichtfeld der Windschutzscheibe sind es nicht. Leichte Gebrauchsspuren an Sitzen sind in Ordnung; Brandlöcher, Risse und Flecken sind es nicht.
Zwei Punkte werden besonders oft unterschätzt. Erstens Felgen: Bordsteinkratzer am Felgenhorn gelten in der Regel als Schaden, nicht als Abnutzung, und sie treten meist gleich an mehreren Rädern auf. Zweitens Reifen: Sie müssen nicht nur über der gesetzlichen Mindestprofiltiefe liegen, sondern oft über einer höheren vertraglichen Grenze, und sie müssen in Marke und Spezifikation zusammenpassen.
Der Termin, der am meisten spart
Viele Leasinggesellschaften bieten eine Vorabbesichtigung an, üblicherweise einige Wochen vor dem Rückgabetermin. Sie ist der wirksamste einzelne Schritt in diesem ganzen Beitrag, weil sie die Liste der beanstandeten Punkte liefert, solange du noch Zeit hast, sie selbst und zu deinem Preis zu erledigen.
Der Unterschied ist nicht klein. Ein Satz Reifen, ein Steinschlagreparatur und eine Smart-Repair-Politur bei einem Betrieb deiner Wahl kosten einen Bruchteil dessen, was dieselben Positionen in einer Rückgabeabrechnung ausmachen, weil dort mit Ersatz statt Instandsetzung und mit den Sätzen einer Markenwerkstatt gerechnet wird.
Wird keine Vorabbesichtigung angeboten, mach sie selbst: Fahrzeug waschen, bei Tageslicht auf einer hellen Fläche abstellen und mit der Anlage «Rückgabebedingungen» in der Hand einmal ringsum gehen. Was dir auffällt, fällt dem Sachverständigen auch auf.
Was sich zu reparieren lohnt
Nicht jeder Mangel lohnt die Reparatur. Die Faustregel: Alles, was ein spezialisierter Betrieb instand setzen kann, statt es zu ersetzen, lohnt sich; alles, was auch dort nur durch Austausch behoben wird, meist nicht — dann zahlst du zweimal für dieselbe Position.
Lass die Arbeiten in einem Betrieb machen, der dir eine Rechnung mit einzelnen Positionen ausstellt, und heb sie auf. Wenn in der Abrechnung später eine Position auftaucht, die du nachweislich hast beheben lassen, ist die Rechnung das Argument. Ohne Beleg ist es dein Wort gegen ein Gutachten, und in dieser Konstellation gewinnt regelmässig das Gutachten.
- Steinschläge in der Windschutzscheibe: fast immer reparabel, solange sie klein sind und nicht im Sichtfeld liegen. Je länger man wartet, desto eher reisst der Schaden weiter.
- Felgenkratzer: ein Felgendoktor arbeitet deutlich günstiger als ein Radsatz in der Abrechnung.
- Kleine Dellen ohne Lackschaden: Ausbeulen ohne Lackieren ist die günstigste Karosseriearbeit, die es gibt.
- Reifen unter der vertraglichen Mindestprofiltiefe: ersetzen, aber vorher rechnen. Gute Gebrauchtreifen mit Profil sind zulässig, wenn Grösse und Spezifikation stimmen.
- Fehlende Teile: Zweitschlüssel, Ladekabel, Bordwerkzeug, Kofferraumabdeckung, Fussmatten. Sie einzeln nachzukaufen ist fast immer billiger als ihr Ansatz in der Abrechnung.
Service, Papiere, Software
Ein fehlender Serviceeintrag ist eine der wenigen Positionen, die sich am Rückgabetag nicht mehr heilen lässt. Prüf deshalb früh, ob alle vorgeschriebenen Wartungen dokumentiert sind, ob sie dort stattgefunden haben, wo der Vertrag es verlangt, und ob Rückrufaktionen erledigt sind. Ein offener Rückruf ist für die Leasinggesellschaft ein Wertminderungsgrund und für dich eine Fahrt in die Werkstatt.
Vor der Rückgabe gehören ausserdem deine Daten aus dem Fahrzeug: gekoppelte Telefone, Adressbuch, Zielverlauf, Garagentoröffner, das Fahrzeugkonto in der Hersteller-App und die Verknüpfung mit deinem Benutzerkonto. Das ist keine Kostenfrage, aber es ist der Punkt, an den nach der Rückgabe niemand mehr herankommt.
Der Rückgabetag selbst
Erscheine mit gewaschenem und gesaugtem Fahrzeug. Das ist kein kosmetisches Detail: Ein Sachverständiger, der Schmutz nicht von Schaden unterscheiden kann, schreibt im Zweifel Schaden. Auf einem sauberen Fahrzeug sind Kratzer sichtbar, aber es sind auch nur die, die wirklich da sind.
Lass dir das Rückgabeprotokoll zeigen und lies es, bevor du unterschreibst. Trag ein, wo du anderer Meinung bist — «Kratzer Fahrertür war bei Übergabe vorhanden» oder «Felge vorne rechts nach meiner Einschätzung normale Abnutzung» — und unterschreibe dann mit diesem Vermerk. Eine Unterschrift unter ein leeres oder unvollständiges Protokoll ist die teuerste Signatur des ganzen Vorgangs.
Und mach eigene Fotos, ringsum und vom Kilometerstand, am selben Tag und am selben Ort. Ein Fahrzeug, das nach der Rückgabe noch auf einem Hof steht und rangiert wird, kann dort Schäden bekommen, die du sonst nicht mehr abgrenzen kannst.
Wenn die Abrechnung kommt — und die Alternative
Prüf jede Position gegen das Protokoll und gegen deine Fotos. Verlangte Beträge beruhen häufig auf kalkulatorischem Ersatz, obwohl eine Instandsetzung möglich gewesen wäre; das ist ein Einwand, den du erheben kannst, wenn du belegen kannst, wie der Schaden aussah. Ohne eigene Bilder ist es eine Behauptung gegen ein Gutachten.
Und dann gibt es den Weg, der die ganze Rechnung überflüssig macht: das Fahrzeug selbst übernehmen und weiterverkaufen. Viele Verträge nennen einen Restwert oder erlauben eine Ablösung, und wenn der Marktpreis des Fahrzeugs über diesem Betrag liegt, ist der Verkauf am freien Markt die bessere Rechnung — erst recht, wenn ohnehin Mehrkilometer und Schäden abzurechnen wären.
Diese Rechnung ist schnell gemacht: Restwert laut Vertrag plus die absehbare Nachzahlung auf der einen Seite, der Preis vergleichbarer Fahrzeuge am Markt auf der anderen. Liegt die zweite Zahl höher, lohnt sich der eigene Verkauf — und dann gelten für dich dieselben Regeln wie für jeden anderen Privatverkäufer, von der Preisfindung bis zum Gewährleistungsausschluss im Vertrag.