Zum Inhalt springen
Zurück zum Ratgeber

Kaufen

Privat oder beim Händler kaufen: was der Unterschied kostet

9 Min. Lesezeit

Zwischen dem privaten Inserat und dem Platz des Händlers liegen beim gleichen Fahrzeug regelmässig mehrere tausend Euro. Die Frage ist nicht, ob dieser Abstand berechtigt ist, sondern was du für ihn bekommst — und ob du es brauchst.

Woraus der Aufschlag besteht

Der Preis eines Händlers ist gerechnet und nicht gefühlt. Darin stecken der Einkaufspreis, die Aufbereitung, das Kapital, das im Fahrzeug liegt, solange es auf dem Platz steht, die Miete für diesen Platz, die Kosten des Inserats und eine Rückstellung für die Mängel, für die er nach der Übergabe geradesteht. Der letzte Posten ist der grösste, und er ist auch der einzige, der sich nicht wegverhandeln lässt.

Beim privaten Verkäufer gibt es keinen dieser Posten. Sein Preis ist das, was eine einzelne Person für ihr Fahrzeug haben möchte, korrigiert um das, was sie in vergleichbaren Inseraten gesehen hat. Deshalb streut der private Markt weiter: Es gibt dort Fahrzeuge deutlich unter Wert, weil jemand eine Frist hat, und Fahrzeuge deutlich darüber, weil jemand Erinnerungen mitverkauft.

Rechnen lässt sich der Unterschied nur gegen ein konkretes Risiko, nicht gegen ein Gefühl. Die brauchbare Frage lautet: Was kostet die teuerste Reparatur, die bei diesem Fahrzeug in den nächsten Monaten realistisch ist — Kupplung, Turbolader, Automatikgetriebe, bei einem Elektrofahrzeug das Ladegerät — und wie gross ist der Abstand zwischen den beiden Preisen im Verhältnis dazu?

  • Einkauf: meist Inzahlungnahme oder Auktion, selten der Preis, den du privat zahlen würdest.
  • Aufbereitung: von der Innenreinigung bis zum Satz Bremsscheiben — der Umfang ist das, was du erfragen musst.
  • Standzeit: jeder Monat auf dem Platz kostet Kapital und Fläche und steht am Ende im Preis.
  • Rückstellung für die Haftung: der Posten, den der private Verkäufer nicht hat, weil er sie ausschliesst.

Die Haftung ist der Kern des Unterschieds

In den meisten europäischen Rechtsordnungen haftet ein gewerblicher Verkäufer gegenüber einem privaten Käufer für Mängel, die bei der Übergabe bereits angelegt waren, und er kann diese Haftung gegenüber einem Verbraucher nicht vollständig wegbedingen. Ein privater Verkäufer darf sie im Kaufvertrag ausschliessen, und praktisch jeder tut es. Der Unterschied zwischen Gewährleistung, Garantie und Kulanz ist ein Thema für sich und steht als eigener Beitrag im Ratgeber; hier zählt nur die Folge für den Preis.

Der Ausschluss im privaten Vertrag ist allerdings kein Freibrief. Er deckt nicht, was ausdrücklich zugesichert wurde — «unfallfrei», «Kilometerstand abgelesen», «Zahnriemen gemacht» —, und er deckt kein arglistiges Verschweigen. Deshalb ist jede Zusicherung, die dir wichtig ist, im Vertrag mehr wert als jede Beteuerung am Telefon.

Praktisch heisst das: Beim Privatkauf trägst du die ersten Monate selbst. Wer damit rechnet, legt einen Teil des gesparten Betrages beiseite statt ihn auszugeben — und kauft damit im Ergebnis dieselbe Sicherheit, die der Händler einpreist, nur selbst verwaltet.

«Aufbereitet» ist ein Wort, kein Umfang

Zwischen zwei Fahrzeugen, die beide als aufbereitet inseriert sind, kann der Unterschied vierstellig sein. Das eine wurde gewaschen, innen gereinigt und poliert; beim anderen wurden ausserdem Bremsen, Reifen, Service und die Beanstandungen der nächsten amtlichen Prüfung erledigt. Beide Betriebe verwenden dasselbe Wort, weil es keinen geschützten Inhalt hat.

Frag deshalb nach der Aufbereitungsrechnung oder wenigstens nach der Liste der Arbeiten mit Datum und Kilometerstand. Ein Betrieb, der gearbeitet hat, zeigt sie gern — sie ist sein Argument für den Preis. Ein Betrieb, der ausweicht, hat poliert.

Zwei Punkte lohnen dabei besonders: ob der Service nach Herstellerintervall gemacht und im Heft eingetragen wurde, und ob die nächste amtliche Prüfung frisch ist oder kurz bevorsteht. Beides sind Termine, die nach dem Kauf sonst dich treffen, und beides kostet den Betrieb weniger als dich.

Zwei Verkäufer, zwei Fragenkataloge

Der private Verkäufer ist meistens gefahren, was er verkauft. Er weiss, wann der Wagen im Winter stand, welches Geräusch seit dem Frühjahr da ist, ob die Klimaanlage im letzten Sommer noch kühlte. Diese Auskünfte sind viel wert, und man bekommt sie nur, wenn man offen fragt statt zu verhören.

Der Händler ist in der Regel nicht gefahren, was er verkauft. Er kennt die Akte: Einkaufsquelle, Zustandsbericht, was seine Werkstatt gemacht hat. Ihn nach dem Fahrgefühl zu fragen bringt nichts; ihn nach der Herkunft, dem Vorbesitzer, dem Prüfbericht und der Aufbereitung zu fragen bringt alles.

  • An den privaten Verkäufer: Warum verkaufst du? Was würdest du als Nächstes machen lassen? Was nervt am Fahrzeug?
  • An den Händler: Woher kommt das Fahrzeug? Wie viele Halter? Was habt ihr gemacht, und liegt die Rechnung vor?
  • An beide: Fahrgestellnummer vorab am Telefon, Serviceheft, letzter Prüfbericht, Anzahl der Schlüssel.

Was nur der Händler anbieten kann

Drei Dinge gibt es beim privaten Verkauf nicht: die Inzahlungnahme des eigenen Fahrzeugs, eine Finanzierung aus einer Hand und eine Garantieversicherung auf den Gebrauchtwagen. Alle drei haben einen Preis, und alle drei sind leichter zu beurteilen, wenn man sie getrennt betrachtet.

Bei der Inzahlungnahme gilt dieselbe Regel wie beim Verhandeln überhaupt: erst den Kaufpreis festzurren, dann über das eigene Fahrzeug sprechen. Wer beides zugleich verhandelt, verhandelt über eine einzige Zahl, die der Händler frei auf zwei Zeilen verteilen kann. Und wer vorher weiss, was das eigene Fahrzeug privat bringen würde, kann den Bequemlichkeitsabschlag beziffern statt ihn zu ahnen.

Eine Garantieversicherung ist ein Versicherungsprodukt und kein Versprechen. Entscheidend sind nicht die Dauer und der Name, sondern drei Punkte: Welche Bauteile sind aufgezählt, welche ausdrücklich ausgeschlossen, und welche Wartungsauflagen musst du einhalten, damit sie im Schadenfall überhaupt greift? Lies das Bedingungsheft, bevor du den Preis dafür in den Kaufpreis einrechnest.

Die Rechnung und was auf ihr steht

Ein gewerblicher Verkäufer stellt eine Rechnung aus, ein privater einen Kaufvertrag. Für einen privaten Käufer im Inland ist das zunächst nur ein Formunterschied. Sobald ein Unternehmen kauft oder das Fahrzeug über eine Grenze geht, wird daraus ein Unterschied mit Folgen — und zwar wegen der Umsatzsteuer.

Gebrauchtfahrzeuge werden vom Handel häufig differenzbesteuert: Bemessungsgrundlage ist dann nicht der ganze Verkaufspreis, sondern die Spanne zwischen Einkauf und Verkauf, und auf der Rechnung ist keine Steuer gesondert ausgewiesen. Wird regelbesteuert, steht sie ausgewiesen da und ein vorsteuerabzugsberechtigter Käufer kann sie geltend machen. Welche Variante gilt, steht auf der Rechnung; welcher Satz gilt, sagt dir die Steuerverwaltung des betreffenden Landes und niemand sonst.

Für den privaten Käufer ist die Unterscheidung dann wichtig, wenn das Fahrzeug eingeführt wird: Bei der Einfuhr in ein Drittland bemisst sich die Einfuhrsteuer nach dem Fahrzeugwert, unabhängig davon, wie der Verkäufer im Herkunftsland abgerechnet hat. Was das im Einzelnen bedeutet, steht im Länderführer zur Einfuhr.

Über die Grenze gekauft

Europaweit zu suchen lohnt gerade deshalb, weil der Abstand zwischen privat und gewerblich nicht überall gleich gross ist und weil dieselbe Ausstattung je nach Herkunftsmarkt verschieden bewertet wird. Allradantrieb, Anhängerkupplung und Standheizung kosten dort mehr, wo sie gebraucht werden, und weniger dort, wo sie niemand sucht.

Beim Kauf über Ländergrenzen spielt der Verkäufertyp aber eine grössere Rolle als im Inland. Ein Händler kennt die Ausfuhr, meldet ab, stellt eine Rechnung aus, kennt die Kurzzeitkennzeichen und hat die Papiere vollständig. Ein privater Verkäufer im Ausland tut das alles zum ersten Mal — und du auch.

Was in beiden Fällen gilt: Die Übereinstimmungsbescheinigung und der vollständige Fahrzeugbrief entscheiden darüber, wie einfach die Zulassung im Zielland wird. Frag danach, bevor du fährst, nicht danach. Carvexia ist dabei nicht Partei — der Marktplatz führt die Inserate zusammen, den Kaufvertrag schliesst du selbst.

Die Entscheidung in vier Sätzen

Je älter und je günstiger das Fahrzeug, desto weniger trägt der Händleraufschlag. Bei einem Fahrzeug jenseits der zehn Jahre ist die Haftung praktisch schwer durchzusetzen, weil sich fast jeder Mangel als Verschleiss darstellen lässt — der Aufschlag kauft dann vor allem Bequemlichkeit.

Je jünger, je komplexer und je teurer das Fahrzeug, desto mehr trägt er. Bei einem vier Jahre alten Fahrzeug mit Doppelkupplungsgetriebe, Luftfederung oder grossem Antriebsakku ist ein einzelner Schaden schnell so teuer wie der ganze Abstand zum privaten Angebot.

  • Privat kaufen, wenn du prüfen kannst oder prüfen lässt und einen Teil des gesparten Betrages zurücklegst.
  • Beim Händler kaufen, wenn das Fahrzeug jung und komplex ist oder wenn du eine Inzahlungnahme brauchst.
  • In beiden Fällen: unabhängige Prüfung vor dem Kauf, Papiere vor dem Geld, Zusicherungen in den Vertrag.

Passend dazu im Bestand

Weitere Beiträge