Recht
Probefahrt mit einem Fremden: was du vorher regelst
8 Min. Lesezeit
Die Probefahrt ist der Moment, in dem ein Fremder mit deinem Fahrzeug losfährt, und rechtlich der heikelste im ganzen Verkauf. Sie ist trotzdem kaum riskant, wenn drei Dinge vorher geklärt sind: die Deckung, die Person und die Abrede.
Was tatsächlich auf dem Spiel steht
Es geht nicht um Blechschaden allein. Bei einer Probefahrt können drei verschiedene Schäden entstehen, und sie werden völlig unterschiedlich behandelt: der Schaden am fremden Fahrzeug oder an einer Person, der Schaden an deinem eigenen Fahrzeug, und der Verlust des Fahrzeugs selbst. Nur der erste ist zuverlässig versichert.
Dazu kommt ein vierter Fall, an den kaum jemand denkt: die Übertretung. Geschwindigkeit, Rotlicht, Parkgebühr — erfasst wird das Kennzeichen, und angeschrieben wird der Halter. Wer nicht dokumentiert hat, wer gefahren ist, zahlt entweder selbst oder erklärt das später umständlich.
Wer haftet: Halter und Fahrer
Sowohl das schweizerische Strassenverkehrsgesetz als auch das deutsche Strassenverkehrsgesetz kennen eine Halterhaftung: Der Halter haftet für Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft, und unabhängig davon, wer am Steuer sass. Deshalb ist die Haftpflichtversicherung an das Fahrzeug gebunden und nicht an eine Person — sie deckt den Schaden, den der Interessent einem Dritten zufügt.
Daneben haftet der Fahrer selbst, in der Regel bei Verschulden. Im Verhältnis zwischen dir und dem Interessenten ist das der entscheidende Punkt: Wer schuldhaft einen Schaden an deinem Fahrzeug verursacht, haftet dir dafür — nur nützt dir das wenig, wenn er nicht zahlungsfähig ist oder nicht auffindbar. Deshalb ist die Frage nach der Person wichtiger als die nach der Rechtslage.
Was die Haftpflicht dagegen nie deckt, ist der Schaden am eigenen Fahrzeug. Dafür ist die Kasko zuständig, und genau dort wird es interessant.
Die Deckung prüfen, bevor jemand einsteigt
Ob ein Dritter dein Fahrzeug fahren darf, steht in deiner Police, nicht im Gesetz. Viele Verträge decken jeden berechtigten Fahrer, manche schränken auf namentlich genannte Personen ein, und einige enthalten eine Klausel zum Mindestalter oder zur Dauer des Führerausweisbesitzes. Das ist der eine Anruf, der vor jeder Probefahrt steht.
Zwei Fragen genügen: Ist eine Probefahrt durch einen Kaufinteressenten gedeckt, und wie hoch ist der Selbstbehalt bei Kollision? Die zweite ist die teurere. Wer eine Kasko mit hohem Selbstbehalt hat, trägt einen Blechschaden bei der Probefahrt faktisch selbst — und ein Kaskofall erhöht zudem die Einstufung im Bonus-Malus-System des Halters, nicht die des Fahrers.
Daraus folgt eine Abrede, die viele Verkäufer treffen und die beide Seiten fair findet: Der Interessent übernimmt im Schadenfall den Selbstbehalt. Das ist keine Versicherung und macht ihn nicht zum Versicherten, sondern eine private Vereinbarung über einen Betrag — und sie muss schriftlich stehen, sonst existiert sie nach dem Unfall nicht mehr.
Die Person prüfen
Lass dir den Führerausweis zeigen, nicht nur nennen. Sieh dir an, ob das Foto zur Person passt, ob die Kategorie stimmt und ob das Dokument gültig ist. Bei einem Führerausweis auf Probe oder einer sehr frischen Erteilung darfst du die Probefahrt ablehnen; das ist keine Unhöflichkeit, sondern dieselbe Prüfung, die jeder Autovermieter vornimmt.
Notiere Name, Adresse und Ausweisnummer in die Vereinbarung und mach ein Foto des Dokuments, mit dem Hinweis, dass du es nach dem Verkauf oder nach einer angemessenen Frist löschst. Ein Interessent, der das ablehnt, muss nicht Böses im Sinn haben — aber du musst ihn dann auch nicht fahren lassen.
Ein zusätzlicher Anhaltspunkt kostet nichts: Womit ist er gekommen? Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, hinterlässt ein Kennzeichen, und wer von jemandem gebracht wird, hat einen Begleiter, den du ebenfalls siehst. Das ist kein Misstrauen, sondern die übliche Aufmerksamkeit bei einem Geschäft in dieser Grössenordnung.
Zwei Konstellationen rechtfertigen ein Nein ohne weitere Begründung: ein Fahrer ohne gültiges Dokument und ein Interessent, der mit einer zweiten Person auftaucht, die selbst nicht kauft, aber fahren möchte. In beiden Fällen kannst du eine Probefahrt anbieten, bei der du selbst fährst — das beantwortet die Fragen zum Fahrverhalten ebenfalls.
Die schriftliche Vereinbarung in fünf Zeilen
Eine Probefahrtvereinbarung ist ein halbes Blatt, von beiden unterschrieben, bevor der Motor läuft. Sie klärt genau die Punkte, über die nach einem Schaden gestritten wird, und sie dauert fünf Minuten. Wer sie ausdruckt und im Handschuhfach hat, führt das Gespräch überhaupt nicht.
Sie ist kein Misstrauensbeweis, sondern das, was jeder Vermieter und jeder Händler ebenfalls macht — und genau so kannst du sie auch ankündigen. Interessenten, die schon einmal bei einem Händler Probe gefahren sind, kennen den Vorgang und finden ihn selbstverständlich. Wer ihn ablehnt, hat dir eine Information gegeben, die mehr wert ist als die Probefahrt.
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer des Fahrers, abgeglichen mit dem Dokument.
- Fahrzeug mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer, Kilometerstand und Uhrzeit bei Abfahrt.
- Die Strecke und die vorgesehene Dauer, dazu der Satz, dass das Fahrzeug nicht an Dritte weitergegeben wird.
- Die Abrede zum Selbstbehalt: Wer trägt welchen Betrag, wenn ein Schaden am Fahrzeug entsteht.
- Die Zuordnung von Bussen und Gebühren aus der Zeit der Probefahrt an den Fahrer.
- Datum, Unterschriften beider, und der Kilometerstand bei Rückkehr, nachgetragen nach der Fahrt.
Mitfahren oder nicht
Mitfahren ist der Normalfall und hat drei Gründe, die nichts mit Misstrauen zu tun haben: Du siehst, wie das Fahrzeug bewegt wird, du kannst Fragen zum Verhalten des Autos direkt beantworten, und du bist dabei, wenn etwas passiert. Ein Interessent, der allein fahren will, um «in Ruhe zu hören», kann das auf einem ruhigen Abschnitt mit dir als Beifahrer ebenso.
Wenn du ausnahmsweise nicht mitfährst, dann nur mit hinterlegtem Ausweis, mit einer unterschriebenen Vereinbarung und mit einer klaren Zeit- und Streckenabsprache. Und dann steht dein Zweitschlüssel nicht im Fahrzeug und deine Papiere auch nicht.
Vom Beifahrersitz aus gilt eine Regel, die leicht vergessen geht: Du bleibst für die Fahrt mitverantwortlich. Wer einen erkennbar überforderten oder alkoholisierten Fahrer fahren lässt, hat ein eigenes Problem, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört. Die Fahrt abzubrechen ist in so einem Fall keine Unhöflichkeit, sondern die einzige vernünftige Reaktion.
Die Papiere bleiben nicht im Fahrzeug
Eine der unauffälligsten Methoden, ein Fahrzeug zu verlieren, ist die Probefahrt mit vollständigen Papieren an Bord. Fahrzeugausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II und ein zweiter Schlüssel im Handschuhfach machen aus einer Probefahrt eine Übergabe, die du nicht wolltest — und aus dem Fall wird versicherungsrechtlich schnell eine Unterschlagung, die anders behandelt wird als ein Diebstahl.
Also: Zweitschlüssel bleibt zu Hause, Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise der Fahrzeugausweis bleibt bei dir in der Jacke, und im Fahrzeug liegt nur, was für die Fahrt vorgeschrieben ist. Für die Probefahrt braucht der Interessent seinen Führerausweis, nicht deine Papiere.
Aus demselben Grund findet die Probefahrt nicht am Tag der Abholung statt, sondern davor. Wer Besichtigung, Probefahrt, Verhandlung, Bankgang und Übergabe in einen einzigen Termin legt, hat am Ende ein Fahrzeug, in dem alles liegt, und zwei müde Leute, die abkürzen wollen. Zwei Termine kosten eine Stunde mehr und nehmen dem Ablauf den Druck.
Die fünf Minuten danach
Nach der Rückkehr trägst du den Kilometerstand nach, gehst einmal um das Fahrzeug herum und schaust auf Felgen, Stossfänger und Unterboden. Das dauert eine Minute und ist der Zeitpunkt, an dem ein frischer Bordsteinschaden noch zuzuordnen ist. Zwei Tage später ist er es nicht mehr.
Wenn tatsächlich etwas passiert ist, gehört es sofort festgehalten, mit Fotos und der Unterschrift beider unter einer kurzen Beschreibung. Auch hier gilt die Regel, die den ganzen Verkauf trägt: Was am Tag selbst auf Papier kommt, ist später keine Erinnerungsfrage mehr.
Und wenn nichts passiert ist, sagst du das auch — ein Satz unter der Vereinbarung, dass das Fahrzeug unbeschädigt zurückgekommen ist, schützt den Interessenten davor, dass ihm später ein Schaden zugeschrieben wird, den er nicht verursacht hat. Ein Verkäufer, der das anbietet, verkauft leichter.