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Verkaufen

Das Übergabeprotokoll: die Zeilen, die dich schützen

8 Min. Lesezeit

Ein Kaufvertrag sagt, was verkauft wurde, und ein Übergabeprotokoll sagt, in welchem Zustand und zu welchem Zeitpunkt es übergeben wurde. Das zweite fehlt fast immer — und es ist genau das Papier, nach dem später gefragt wird.

Warum der Kaufvertrag allein nicht reicht

Der Kaufvertrag entsteht mit der Einigung, die Übergabe geschieht später — manchmal Minuten, manchmal Tage. Zwischen beiden liegt der Raum, in dem die meisten Auseinandersetzungen entstehen: Der Käufer sagt, der Kratzer an der Tür sei vorher nicht da gewesen. Der Verkäufer sagt, der Kilometerstand sei ein anderer gewesen. Beide erinnern sich richtig an das, was sie sehen wollten.

Das Protokoll schliesst diesen Raum. Es hält einen Zustand zu einem Zeitpunkt fest, und zwar von beiden Seiten unterschrieben. Damit ist es kein Vertrag und ersetzt auch keinen, sondern ein Beweismittel — das einzige, das beide Parteien gemeinsam erstellt haben.

Der zweite Grund ist zeitlicher Natur. Ab der Übergabe geht das Risiko auf den Käufer über: Was danach passiert, ist seine Sache, was vorher war, ist deine. Ohne festgehaltenen Zeitpunkt ist diese Grenze unscharf, und unscharfe Grenzen werden im Zweifel gegen den ausgelegt, der sie hätte belegen können.

Der Zeitpunkt, genau notiert

Datum und Uhrzeit sind die wichtigsten zwei Angaben im ganzen Papier, und sie werden am häufigsten weggelassen. Sie entscheiden darüber, wem eine Geschwindigkeitsübertretung vom selben Nachmittag zugerechnet wird, ab wann eine Parkgebühr nicht mehr deine ist und ab wann ein Motorschaden nach deinem Verständnis nicht mehr in deinen Verantwortungsbereich fällt.

Notiere die Uhrzeit, zu der die Schlüssel übergeben wurden, nicht die, zu der ihr euch getroffen habt. Zwischen Ankunft und Abfahrt liegen bei einem privaten Verkauf leicht zwei Stunden mit Besichtigung, Probefahrt, Verhandlung und Bankgang, und in dieser Zeit fährt der Interessent das Fahrzeug bereits.

Wenn Vertrag und Übergabe auseinanderfallen — der Käufer unterschreibt heute und holt das Fahrzeug am Wochenende ab —, gehören beide Zeitpunkte ins Papier, und dazwischen gehört eine Zeile darüber, wer das Fahrzeug in der Zwischenzeit benutzt und versichert. Das ist die Lücke, in der die unangenehmsten Fälle entstehen: Das Auto ist bezahlt, steht aber noch bei dir, und dann fällt ein Ast darauf.

Der Kilometerstand und das Foto

Der Kilometerstand steht im Kaufvertrag, und das genügt nicht. Zwischen Vertragsunterschrift und Übergabe können Kilometer liegen, und nach der Probefahrt steht ohnehin eine andere Zahl im Display. Schreib den Stand bei der Übergabe ins Protokoll und fotografiere das Kombiinstrument zusammen mit einer Tageszeitung, dem Handydisplay mit Datum oder einfach so, dass die Uhrzeit im Bild mitläuft.

Das Foto schützt beide Seiten, und genau deshalb stimmen ihm auch beide zu. Für dich belegt es, dass die Angabe im Vertrag zum Zeitpunkt der Übergabe stimmte — der häufigste Vorwurf gegen private Verkäufer ist der einer falschen Laufleistung, und ein Bild beendet die Diskussion in einem Satz.

Wenn das Fahrzeug einen digitalen Bordcomputer hat, fotografiere zusätzlich die Anzeige für den nächsten Service und, falls vorhanden, den Reifendruck- oder Verschleisswert. Das sind Angaben, die sich nicht nachträglich behaupten lassen und die dem Käufer zeigen, dass du nichts zu verbergen hast.

Der Zustand: Fotos statt Adjektive

«Guter Zustand» ist keine Zustandsbeschreibung, sondern eine Meinung, und Meinungen lassen sich im Nachhinein bestreiten. Brauchbar ist eine Reihe von Fotos, die zusammen mit dem Protokoll abgelegt werden und auf die das Protokoll ausdrücklich verweist: «Der Zustand bei Übergabe ergibt sich aus den beiliegenden zwölf Aufnahmen, die beide Parteien gemeinsam angefertigt haben.»

Fotografiere ringsum, bei Tageslicht, aus etwa zwei Metern und dann noch einmal nah an jeder Stelle, an der etwas ist. Vorhandene Schäden gehören besonders ins Bild — nicht, weil sie den Preis drücken, sondern weil sie sonst später als neu gelten.

Mach die Aufnahmen gemeinsam mit dem Käufer, nicht vorher allein. Ein Bild, das ihr beide entstehen saht, wird später nicht bestritten; eines aus deinem Archiv kann jedes Datum tragen. Wenn ihr euch bei einer Stelle nicht einig seid, schreibt beide Einschätzungen ins Protokoll — das ist immer noch besser, als die Frage offen zu lassen.

  • Alle vier Seiten und beide Stossfänger, dazu das Dach, wenn es Hagelspuren oder Kratzer vom Dachträger gibt.
  • Felgen einzeln. Bordsteinkratzer an einer Felge sind ein Klassiker im nachträglichen Streit.
  • Innenraum mit Sitzen, Armaturenbrett und Kofferraum — auch unter der Bodenmatte, wo Werkzeug und Reserverad liegen.
  • Windschutzscheibe frontal gegen das Licht, damit Steinschläge sichtbar sind.
  • Das Kombiinstrument mit laufendem Motor, damit sichtbar ist, welche Kontrollleuchten an sind und welche nicht.

Was übergeben wurde

Der zweite Block im Protokoll ist eine Liste dessen, was den Besitzer gewechselt hat. Sie klingt banal und ist der Grund, warum ein fehlender Zweitschlüssel drei Wochen später zu einer Forderung wird. Was auf der Liste steht und abgehakt ist, ist übergeben; was fehlt, fehlt nachweislich schon bei der Übergabe.

Die Liste gehört in beide Richtungen gelesen. Auch der Käufer hat ein Interesse daran, dass festgehalten ist, was er nicht bekommen hat — und ein Verkäufer, der das aktiv anbietet, wirkt glaubwürdiger als einer, der die Frage umgeht.

Wo etwas fehlt, gehört dazu, was daraus folgt. «Zweitschlüssel nicht vorhanden, im Preis berücksichtigt» ist eine Zeile, die eine spätere Forderung erledigt, bevor sie entsteht. Dasselbe gilt für ein fehlendes Serviceheft, eine verlorene Bedienungsanleitung oder einen Radschlüssel, der nicht mehr auftaucht — benannt und eingepreist ist das kein Mangel mehr, sondern eine Eigenschaft des Geschäfts.

  • Schlüssel, mit Anzahl. Auch der Notschlüssel im Funkschlüssel und, bei einem Elektroauto, die Ladekarte.
  • Fahrzeugausweis beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Prüfbericht, Serviceheft, Bedienungsanleitung.
  • Zweiter Radsatz, Radschlüssel, Schlossmuttern-Adapter — der Adapter ist das Teil, das am häufigsten vergessen wird und ohne das niemand ein Rad wechselt.
  • Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten, Wagenheber, Bordwerkzeug, Pannenset oder Reserverad.
  • Ladekabel in beiden Ausführungen bei einem Elektro- oder Plug-in-Fahrzeug, dazu vorhandene Adapter.
  • Zubehör, das im Inserat stand: Dachträger, Anhängerkupplungskugel, Netztrennwand, Gummimatten.

Die Zeilen zu Zahlung und Zulassung

Ins Protokoll gehört ausdrücklich, dass der Kaufpreis vollständig geflossen ist und auf welchem Weg. «Kaufpreis vollständig erhalten, bar, am Schalter der Bank gezählt» oder «Kaufpreis am Konto gutgeschrieben, Gutschrift geprüft» sind zwei Sätze, die dir später eine unangenehme Diskussion ersparen. Eine angekündigte Überweisung gehört nicht hierher, denn dann ist der Preis noch nicht geflossen.

Der zweite Satz betrifft die Zulassung. Halte fest, in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wurde — eingelöst, abgemeldet, Schilder zurückgegeben — und bis wann der Käufer umzumelden hat. Ergänze, dass er alle Kosten trägt, die ab dem Übergabezeitpunkt entstehen, einschliesslich Bussen, Gebühren und Abgaben.

Wenn du die Kennzeichen behältst oder zurückgibst, gehört auch das ins Papier, mit Nummer. Andernfalls steht nirgends, dass sie bei dir geblieben sind, und ein Kennzeichen, dessen Verbleib niemand belegen kann, ist eine schlechte Ausgangslage.

Ebenfalls hierher gehört der Hinweis, dass der Käufer ab diesem Zeitpunkt für die Versicherung zuständig ist, und die Frage, ob dein Versicherungsschutz in dem Moment noch besteht, in dem er wegfährt. Beides ist in zwei Sätzen erledigt und ist im Schadenfall der Unterschied zwischen einer Meldung und einer Auseinandersetzung.

Unterschriften, Ausfertigungen, Aufbewahrung

Zwei gleichlautende Ausfertigungen, beide von beiden unterschrieben, jeder nimmt eine mit. Wenn die Fotos nicht gedruckt werden, genügt der Verweis im Text plus ein gemeinsamer Zeitstempel: Schick dem Käufer die Bilder noch auf dem Parkplatz, dann hat er sie mit derselben Uhrzeit wie du.

Fotografiere zum Schluss das unterschriebene Protokoll und den Kaufvertrag. Papier geht verloren, und eine Aufnahme auf dem Telefon hat schon mehr Verfahren entschieden als jedes Original in einem Ordner.

Aufbewahren solltest du beides, solange der Käufer überhaupt noch etwas geltend machen kann — die gesetzlichen Fristen liegen in der Grössenordnung von ein bis zwei Jahren ab Übergabe, und die genaue Angabe steht im Obligationenrecht beziehungsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Aufwand ist ein Ordnerfach; der Nutzen zeigt sich genau einmal, und dann vollständig.

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