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Unfallauto verkaufen: Restwert statt Verschrottung
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Wenn die Reparatur mehr kostet als das Fahrzeug wert ist, heisst das nicht, dass das Fahrzeug nichts mehr wert ist. Es heisst nur, dass sein Wert jetzt aus Teilen, Substanz und dem Interesse anderer besteht — und dieser Wert ist regelmässig höher als das erste Angebot, das dir jemand macht.
Was «Unfallfahrzeug» beim Verkauf bedeutet
Der Begriff wird in zwei sehr verschiedenen Bedeutungen benutzt. Im Inserat meint er in der Regel ein Fahrzeug mit erheblichem, nicht oder nicht vollständig repariertem Schaden. In der Beschreibung eines reparierten Fahrzeugs meint er die Vorgeschichte — und da fängt der teure Teil an, weil ein reparierter Unfallschaden offenbarungspflichtig bleibt, auch Jahre später.
Die Grenze zum Bagatellschaden ist nicht scharf gezogen, aber die Richtung ist klar: Lack- und kleine Blechschäden an äusseren Anbauteilen gelten nicht als Unfallschaden im offenbarungspflichtigen Sinn, alles, was tragende Teile, Rahmen, Längsträger oder Airbags betrifft, sehr wohl. Im Zweifel gilt: Was du als Käufer wissen wolltest, sagst du als Verkäufer.
Diese Pflicht lässt sich nicht wegvereinbaren. Ein Gewährleistungsausschluss deckt den Mangel, den du nicht kanntest — nicht den Unfall, den du kanntest und verschwiegen hast. Das gilt in der Schweiz wie in Deutschland und ist der häufigste Grund, warum ein privater Verkauf Jahre später noch rückabgewickelt wird.
Reparieren oder als Unfallfahrzeug abgeben
Die Rechnung hat drei Zahlen: den Wert des Fahrzeugs im unbeschädigten Zustand, die Reparaturkosten und den Wert im beschädigten Zustand. Reparieren lohnt sich, wenn die Reparatur deutlich unter der Differenz der beiden Werte liegt — und zwar deutlich, weil ein repariertes Unfallfahrzeug nie den Preis eines unfallfreien erzielt.
Der Abschlag für die Vorgeschichte ist der Posten, den Verkäufer beim Rechnen vergessen. Er hängt vom Alter ab: Bei einem jungen Fahrzeug wiegt eine fachgerecht reparierte Seitenwand schwer, bei einem fünfzehn Jahre alten Fahrzeug interessiert sie kaum jemanden. Deshalb lohnt sich die Reparatur bei alten Fahrzeugen fast nie und bei jungen häufiger.
Eine dritte Möglichkeit wird zu selten geprüft: die Teilreparatur. Ein Fahrzeug, das sicher fährt und eine Prüfung besteht, aber sichtbar eingedellt ist, bringt deutlich mehr als eines, das nicht fahrbereit ist — und die Herstellung der Fahrbereitschaft ist oft der günstigste Teil der ganzen Reparatur.
Wirtschaftlicher und technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden ist ein Fahrzeug, das sich nicht mehr sinnvoll reparieren lässt — verzogener Rahmen, ausgebranntes Fahrzeug, durchgerostete tragende Struktur. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist etwas ganz anderes: Das Fahrzeug liesse sich reparieren, nur lohnt es sich nicht. Der Unterschied ist für den Verkauf entscheidend, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden häufig ein vollständig verwertbares Fahrzeug ist.
Für den Käufer eines solchen Fahrzeugs gilt eine andere Rechnung als für dich. Ein Betrieb, der Teile selbst tauscht, Gebrauchtteile verwendet und keine Arbeitszeit berechnen muss, kommt auf eine Reparatursumme, die mit der Rechnung einer Markenwerkstatt wenig zu tun hat. Genau deshalb existiert überhaupt ein Markt für beschädigte Fahrzeuge.
Der Restwert im Gutachten und was er bindet
Wenn eine Versicherung beteiligt ist, steht der Restwert in einem Gutachten. Er ist eine Schätzung dessen, was das beschädigte Fahrzeug am Markt noch bringt, und er wird bei der Schadensabrechnung abgezogen: Du bekommst die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, und das Fahrzeug behältst du.
Ob du an diese Zahl gebunden bist, hängt davon ab, wer zahlt, und hier unterscheiden sich die Konstellationen. Diese Darstellung beschreibt die deutsche Praxis: Bei einem Haftpflichtschaden, den der Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung reguliert, darf der Geschädigte sein Fahrzeug nach der Rechtsprechung grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, den ein Gutachter auf dem für ihn zugänglichen allgemeinen Markt ermittelt hat. Restwertangebote spezialisierter Börsen, die die gegnerische Versicherung nachschiebt, muss er nicht ungefragt abwarten.
Bei einem Kaskoschaden, den deine eigene Versicherung reguliert, gilt dagegen dein Versicherungsvertrag, und der kann die Verwertung über eine bestimmte Restwertbörse vorsehen. In der Schweiz richtet sich beides — Haftpflicht wie Kasko — in erster Linie nach der Schadenregelung des jeweiligen Versicherers; die Bindung an ein Restwertangebot ist dort Vertragsfrage, nicht Ausfluss einer allgemeinen Rechtsprechung. In beiden Ländern lohnt sich deshalb derselbe Schritt: vor der Annahme eines Angebots in die Police und in das Gutachten schauen.
Wer beschädigte Fahrzeuge kauft
Der Markt ist grösser, als er von aussen aussieht, und die Käufergruppen zahlen sehr unterschiedlich. Wer nur den erstbesten Ankäufer anruft, verkauft an denjenigen, der am wenigsten mit dem Fahrzeug anfangen kann.
Hol deshalb mindestens drei Angebote ein und beschreib das Fahrzeug jedes Mal gleich, mit denselben Fotos und denselben Angaben. Die Spanne zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Gebot ist bei beschädigten Fahrzeugen grösser als bei fahrbereiten, weil jeder Interessent eine andere Verwendung im Kopf hat — und du erfährst erst durch den Vergleich, welche das ist.
- Freie Werkstätten und Karosseriebetriebe, die selbst reparieren und das Fahrzeug anschliessend weiterverkaufen. Sie zahlen am meisten, wenn der Schaden in ihr Fachgebiet fällt.
- Händler mit Ausfuhr in Märkte, in denen Arbeitszeit günstiger ist. Für sie zählt die Substanz, weniger die Optik.
- Teileverwerter. Für sie zählt, was unbeschädigt geblieben ist — Motor, Getriebe, Steuergeräte, Scheinwerfer, Katalysator, Antriebsbatterie.
- Private Käufer mit demselben Modell, die ein Ersatzteilfahrzeug suchen. Sie zahlen für ein gängiges Modell überraschend gut und finden sich über ein normales Inserat.
- Restwertbörsen. Schnell und bequem, aber der Preis richtet sich nach dem, was gewerbliche Abnehmer bieten — das ist selten die Obergrenze.
Was ins Inserat gehört — und warum Ehrlichkeit hier Geld bringt
Bei einem beschädigten Fahrzeug sucht niemand ein schönes Auto. Die Interessenten rechnen, und sie brauchen dafür Angaben, nicht Stimmung. Je genauer du den Schaden beschreibst, desto ernsthafter werden die Anfragen und desto weniger Besichtigungen enden ergebnislos.
Fotografiere den Schaden von mehreren Seiten, dazu den Motorraum, den Unterboden wenn möglich und den Innenraum mit ausgelösten oder nicht ausgelösten Airbags. Schreib dazu, ob das Fahrzeug noch fährt, ob es startet, ob die Kühlung dicht ist und ob es rollfähig und lenkbar ist. Diese vier Angaben entscheiden über den Transportaufwand und damit über den Preis.
Wenn ein Gutachten vorliegt, nenn das im Inserat und gib es auf Anfrage heraus. Es ist die einzige Unterlage, die ein Fremder als unabhängig akzeptiert, und sie verkürzt jede Verhandlung — auch dann, wenn du den ausgewiesenen Restwert für zu niedrig hältst.
Der Kaufvertrag beim beschädigten Fahrzeug
Hier sind zwei Zeilen wichtiger als der ganze Rest. Erstens die Beschreibung des Schadens im Vertrag, so konkret wie im Inserat, mit Verweis auf das Gutachten, wenn es eines gibt. Zweitens der Satz, dass das Fahrzeug als beschädigtes Fahrzeug verkauft wird und nicht zum Verkehr zugelassen ist oder zugelassen werden kann, sofern das zutrifft.
Der Gewährleistungsausschluss gehört auch hier hinein, aber er trägt nur das Unbekannte. Wer den Rahmenschaden kennt und in den Vertrag schreibt, ist geschützt; wer ihn kennt und weglässt, ist es nicht — und bei einem Fahrzeug, das ausdrücklich als beschädigt verkauft wird, fällt das Weglassen besonders auf.
Halte ausserdem fest, wie das Fahrzeug abgeholt wird und wer den Transport organisiert. Ein beschädigtes Fahrzeug, das der Käufer nach der Zahlung stehen lässt, ist ein Problem, das nicht in deinem Vertrag steht und trotzdem auf deinem Parkplatz.
Die Papiere, die den Preis heben
Beim beschädigten Fahrzeug zahlt der Käufer für Gewissheit. Alles, was ihm das Rechnen erleichtert, erhöht sein Gebot, weil er weniger Risiko einpreisen muss. Das Gutachten ist dabei das wertvollste Papier, aber nicht das einzige.
Leg zusammen, was den Zustand vor dem Schaden belegt: Serviceheft, letzter Prüfbericht, Rechnungen der letzten Arbeiten, Fotos aus der Zeit davor. Ein Motor mit dokumentiertem Service ist für einen Teileverwerter mehr wert als einer mit unbekannter Vorgeschichte, und ein Fahrzeug, das drei Wochen vor dem Unfall die Prüfung bestanden hat, ist keine Wundertüte.
Und behalte, was dir gehört und nicht zum Fahrzeug gehört: der zweite Radsatz, der Dachträger, die nachgerüstete Anhängerkupplung, das Navigationsgerät. Diese Teile bringen einzeln oft mehr als im Paket — und ein Ankäufer rechnet sie in seinem Gebot ohnehin nicht mit.