Import
Auto aus Deutschland in die Schweiz: der Ablauf in acht Schritten
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Ein Fahrzeug aus Deutschland in die Schweiz zu holen ist kein einzelner Vorgang, sondern eine Kette von acht, und jedes Glied hat eine Vorbedingung. Wer sie in der falschen Reihenfolge angeht, verliert keine Gebühr, sondern Wochen.
Woher der Preisunterschied kommt
Der deutsche Gebrauchtwagenbestand ist der grösste im deutschsprachigen Raum, und Menge allein drückt den Preis. Bei einem gefragten Modell stehen dort Dutzende vergleichbare Fahrzeuge nebeneinander; in der Schweiz sind es oft eine Handvoll. Der Verkäufer in einem dichten Angebot verhandelt anders als der, dessen Fahrzeug das einzige seiner Art im Umkreis ist.
Der zweite Grund liegt in der Zusammensetzung des Bestands. Grosse Dieselmotoren und hohe Laufleistungen sind in Deutschland verbreiteter, Allradantrieb und Automatik dafür seltener und teurer. Genau umgekehrt sieht die Nachfrage in der Schweiz aus. Das ist eine Beobachtung aus dem, was auf beiden Seiten inseriert wird, kein Naturgesetz — aber sie erklärt, warum ausgerechnet Kombis mit grossem Motor und Fahrzeuge mit Anhängelast über die Grenze wandern.
Was der Inseratspreis nicht sagt: Zwischen ihm und dem Schweizer Kennzeichen liegen Zoll, Automobilsteuer, Einfuhrsteuer, Überführung, Prüfung und Zulassung. Die Rechnung geht auf, wenn der Unterschied grösser ist als diese Summe — und sie geht bei jungen, hier gefragten Modellen selten auf.
Die acht Schritte auf einen Blick
Die Reihenfolge ist nicht Geschmackssache. Jeder Schritt setzt ein Dokument voraus, das der vorhergehende erzeugt hat, und an zwei Stellen gibt es kein Zurück: Ohne Anmeldung an der Grenze gibt es keine Veranlagungsverfügung, und ohne Veranlagungsverfügung nimmt das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug nicht an.
- Erstens: die Papiere des Fahrzeugs prüfen, bevor irgendetwas unterschrieben ist.
- Zweitens: Kaufvertrag schliessen und bezahlen, mit der Ausfuhr bereits geregelt.
- Drittens: das Fahrzeug in Deutschland abmelden und ein Kennzeichen für die Fahrt besorgen.
- Viertens: überführen — selbst gefahren oder auf einem Anhänger.
- Fünftens: die Einfuhr bei einem besetzten Zollposten des BAZG anmelden.
- Sechstens: die Abgaben bezahlen und die Veranlagungsverfügung entgegennehmen.
- Siebtens: Haftpflichtversicherung abschliessen und den Abgas- und Geräuschnachweis beibringen.
- Achtens: Termin beim kantonalen Strassenverkehrsamt, Motorfahrzeugkontrolle, Zulassung.
Schritt eins und zwei: erst die Papiere, dann der Kaufvertrag
Drei Dokumente entscheiden darüber, ob die Zulassung ein Behördengang oder ein Gutachten wird. Die Übereinstimmungsbescheinigung — europaweit COC genannt — enthält die technischen Daten in genormter Form, inklusive Abgas- und Geräuschwerten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beweist, wem das Fahrzeug gehört und was damit bisher geschehen ist. Der letzte Bericht der Hauptuntersuchung zeigt, was ein Prüfer zuletzt gesehen hat.
Die COC ist der Punkt, an dem ein Import kippt. Liegt sie bei, ist die Prüfung in der Schweiz eine Formsache. Fehlt sie, verlangt das Strassenverkehrsamt einen eigenen Nachweis über Abgas und Geräusch, und das ist nach den Abgaben der grösste Einzelposten. Frag vor der Besichtigung danach und lass dir ein Foto schicken — nicht die Zusage, dass sie «sicher irgendwo liegt».
Erst danach der Kaufvertrag. Er sollte festhalten, dass das Fahrzeug zur Ausfuhr in die Schweiz verkauft wird, wer es abmeldet, wer die Kennzeichen zurückgibt und wann Papiere und Schlüssel übergehen. Beim Händlerkauf gehört die Frage hinein, ob die Rechnung Mehrwertsteuer ausweist oder nach der Differenzbesteuerung ausgestellt wird — davon hängt ab, ob es überhaupt etwas zurückzuholen gibt.
Schritt drei und vier: abmelden und überführen
Ein Fahrzeug, das in die Schweiz eingeführt wird, bleibt nicht auf deutschen Schildern. Die Abmeldung erfolgt bei der deutschen Zulassungsstelle, und die Schilder werden dort entstempelt. Solange das nicht geschehen ist, laufen im Ausfuhrland Kfz-Steuer und Versicherungspflicht weiter — das ist der Posten, den Käufer am häufigsten übersehen, weil er erst Monate später als Lastschrift auftaucht.
Für die Fahrt selbst gibt es drei Wege: ein deutsches Kurzzeitkennzeichen, ein Ausfuhrkennzeichen oder gar kein Kennzeichen und dafür einen Anhänger. Das Ausfuhrkennzeichen ist der saubere Weg über die Grenze, weil es ausdrücklich für diesen Zweck ausgegeben wird und mit einer Versicherung kommt, die im Zielland gilt. Welche Variante wann passt, steht ausführlich im eigenen Beitrag zur Überführung.
Plane die Fahrt auf einen Wochentag und auf einen besetzten Zollposten. Das ist kein Detail: Wer abends oder am Sonntag über eine unbesetzte Grenze fährt, hat keine Anmeldung, und die Nachverzollung kostet mehr Zeit als jeder Umweg.
Schritt fünf: die Anmeldung beim BAZG
Zuständig ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Angemeldet wird bei der Einfahrt, an einem besetzten Posten, mit dem Fahrzeug vor Ort. Vorgelegt werden Kaufvertrag oder Rechnung mit ausgewiesenem Preis, die ausländischen Fahrzeugpapiere und dein Ausweis. Wer für jemand anderen einführt, braucht zusätzlich eine Vollmacht.
Ergebnis dieses Schritts ist die Veranlagungsverfügung, in der Schweiz als Formular 13.20A bekannt. Sie ist das Dokument, ohne das später nichts weitergeht: Das Strassenverkehrsamt verlangt sie, und ohne sie gibt es kein Kennzeichen. Sie trägt ausserdem eine Frist, innerhalb derer das Fahrzeug zugelassen sein muss.
Die Öffnungszeiten der Zollposten unterscheiden sich stark, und an kleineren Übergängen ist nicht durchgehend jemand da. Ein Anruf am Vortag ist der billigste Teil des ganzen Imports.
Schritt sechs: die Abgaben und woraus sie sich bemessen
Drei Abgaben werden bei der Einfuhr fällig, und sie bemessen sich nach drei verschiedenen Grössen. Das ist der Grund, warum man sie nicht überschlagen kann, indem man einen Prozentsatz auf den Kaufpreis rechnet.
- Zoll: nach dem Gewicht des Fahrzeugs, nicht nach seinem Wert. Ein schwerer Kombi zahlt mehr als ein teurer Kleinwagen.
- Automobilsteuer: ein Prozentsatz auf den Fahrzeugwert, erhoben bei der Einfuhr.
- Einfuhrsteuer: auf den Fahrzeugwert zuzüglich Zoll, Automobilsteuer und Transportkosten bis zur Grenze — also auf eine Summe, die die beiden anderen Posten bereits enthält.
Die Sätze stehen beim Bund, nicht hier
Die aktuellen Sätze für Zoll, Automobilsteuer und Einfuhrsteuer veröffentlicht das BAZG. Sie ändern sich, und eine Zahl in einem Ratgeber, die älter ist als die letzte Änderung, ist schlimmer als keine — der Leser rechnet damit und liegt daneben. Was sich praktisch nie ändert, ist die Bemessungsgrundlage, und die steht oben.
Rechne für dich selbst in dieser Reihenfolge: Kaufpreis plus Transport bis zur Grenze ergibt den Wert, auf den es ankommt. Darauf Zoll nach Gewicht. Darauf Automobilsteuer. Auf die Summe aus allem die Einfuhrsteuer. Wer stattdessen einen Pauschalzuschlag auf den Kaufpreis rechnet, unterschätzt regelmässig den letzten Posten, weil die Einfuhrsteuer auf den bereits erhöhten Betrag geht.
Dazu kommen die kantonalen Gebühren für Prüfung und Zulassung sowie die Kontrollschilder. Sie unterscheiden sich von Kanton zu Kanton; dein kantonales Strassenverkehrsamt führt sie auf.
Schritt sieben: Versicherung und der Nachweis über Abgas und Geräusch
Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zulassung bestehen. Die Bestätigung geht elektronisch an das Strassenverkehrsamt; du selbst musst dafür nichts vorlegen, aber der Vertrag muss laufen, sonst wird der Termin abgesagt. Ein Anruf beim Versicherer mit der Fahrgestellnummer genügt in der Regel.
Beim Abgas- und Geräuschnachweis zahlt sich Schritt eins aus. Liegt die COC vor, genügen in der Regel ihre Werte. Fehlt sie, verlangt das Amt eine eigene Prüfung mit Termin und Gebühr, und bei Fahrzeugen, die nie für den europäischen Markt gebaut wurden, wird daraus ein Einzelgutachten. Der Preisvorteil eines Übersee-Imports löst sich an dieser Stelle regelmässig vollständig auf.
Schritt acht: Motorfahrzeugkontrolle und Zulassung
Jedes eingeführte Fahrzeug wird dem kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt, unabhängig davon, wie frisch die deutsche Hauptuntersuchung ist. Eine gültige HU ersetzt die Motorfahrzeugkontrolle nicht. Zuständig ist der Kanton, in dem der Halter wohnt, nicht der, in dem das Fahrzeug steht.
Zur Vorführung gehören die Veranlagungsverfügung, die ausländischen Fahrzeugpapiere, die COC und der Nachweis der Versicherung. Geprüft wird der technische Zustand nach Schweizer Vorschriften — dazu gehören Punkte, die in Deutschland keine Rolle spielen, etwa die Ausführung bestimmter Beleuchtungseinrichtungen und die Bereifung in den eingetragenen Grössen.
Als Grössenordnung für die Zeitplanung: die Verzollung an einem Tag, der Termin beim Strassenverkehrsamt je nach Kanton und Jahreszeit in ein bis vier Wochen. Mit Einzelgutachten eher zwei bis drei Monate. Das ist eine Grössenordnung und keine Zusage — im Frühjahr sind die Termine knapper als im November.
Wann die Rechnung kippt
Drei Konstellationen machen aus einem günstigen Kauf einen teuren. Die erste ist das fehlende COC-Papier, weil es die Prüfung von einer Formsache in ein Gutachten verwandelt. Die zweite ist ein schweres Fahrzeug mit niedrigem Preis: Der Zoll bemisst sich am Gewicht, also trifft er genau die Fahrzeuge, bei denen der Preisvorteil absolut am kleinsten ist.
Die dritte ist ein Mangel, der erst bei der Motorfahrzeugkontrolle auffällt. Bei einem Fahrzeug im Inland verhandelt man darüber mit dem Verkäufer; bei einem Import steht man mit dem Fahrzeug im Zielland, der Verkäufer ist im Ausland, und der Kaufvertrag schliesst die Gewährleistung wahrscheinlich aus. Eine Untersuchung durch eine unabhängige Werkstatt vor dem Kauf ist bei einem Import deshalb kein Luxus, sondern die Versicherung gegen genau diesen Fall.
Und eine Konstellation, in der die Rechnung fast immer aufgeht: ein älteres Fahrzeug mit grossem Motor und hoher Ausstattung, das in Deutschland reichlich vorhanden und in der Schweiz gesucht ist. Dort ist der Preisunterschied gross, die Abgaben sind absolut niedrig, und die COC liegt bei, weil das Fahrzeug für den europäischen Markt gebaut wurde.