Zum Inhalt springen
Alle Länder

Schweiz

Auto in die Schweiz importieren

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Jedes Fahrzeug, das aus dem Binnenmarkt hierher kommt, ist deshalb eine Einfuhr — mit Anmeldung an der Grenze, Abgaben und einer Prüfung, bevor es ein Kennzeichen bekommt. Der Ablauf ist überschaubar, aber er hat eine feste Reihenfolge, und wer sie umdreht, wartet.

Zulassungsstelle
Kantonales Strassenverkehrsamt
Zoll
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Technische Prüfung
Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Zuletzt durchgesehen

Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand

Aus einem EU-Staat

Aus einem EU-Staat in die Schweiz ist immer eine Einfuhr, auch wenn die Fahrt zwei Stunden dauert. Das Fahrzeug wird an der Grenze angemeldet; ohne Anmeldung ist die spätere Zulassung nicht möglich, und eine Nachverzollung kostet mehr Zeit als der Umweg über den besetzten Zollposten.

Aus einem Drittstaat

Aus einem Staat ausserhalb des Binnenmarkts kommt die Frage der Typengenehmigung dazu: Ein Fahrzeug, das nie für den europäischen Markt gebaut wurde, braucht ein Einzelgutachten, und ob es eines bekommt, entscheidet sich an Abgas-, Licht- und Geräuschwerten — nicht am Zustand.

Der Ablauf, der Reihe nach

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.

  1. 01Vor dem Kauf: Papiere prüfen

    Die europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und der ausländische Fahrzeugausweis entscheiden darüber, ob die Zulassung ein Formular oder ein Gutachten wird. Fehlt die COC, ist das kein Ausschlussgrund, aber ein Kostenfaktor, der vor und nicht nach dem Kauf bekannt sein sollte.

  2. 02An der Grenze: Einfuhr anmelden

    Die Anmeldung erfolgt bei einem besetzten Zollposten. Vorgelegt werden Kaufvertrag oder Rechnung, der Fahrzeugausweis und der Ausweis des Einführenden. Der Zoll stellt die Veranlagungsverfügung aus; sie ist das Dokument, ohne das später nichts weitergeht.

    Zuständig: BAZG, besetzter Zollposten

  3. 03Abgaben bezahlen

    Fällig werden Zoll, Automobilsteuer und die Einfuhrsteuer. Die Sätze legt der Bund fest und sie ändern sich; die Bemessungsgrundlage bleibt gleich und steht unten unter den Kosten.

  4. 04Abgas- und Geräuschprüfung nachweisen

    Für Fahrzeuge mit europäischer Typengenehmigung genügt in der Regel der Nachweis aus der COC. Ohne sie verlangt das Strassenverkehrsamt eine eigene Prüfung, die Termin und Gebühr kostet.

  5. 05Prüfung und Zulassung

    Das Strassenverkehrsamt prüft das Fahrzeug und trägt es ein. Erst danach gibt es Kontrollschilder. Die Haftpflichtversicherung muss vorher bestehen — die Bestätigung geht elektronisch an das Amt.

    Zuständig: Kantonales Strassenverkehrsamt

Was dazukommt

Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.

Zoll
Bemessung: Nach dem Gewicht des Fahrzeugs, nicht nach seinem Wert — ein schwerer Kombi zahlt mehr als ein teurer Kleinwagen.
Automobilsteuer
Bemessung: Ein Prozentsatz auf den Fahrzeugwert, erhoben bei der Einfuhr.
Entfällt: Entfällt für Übersiedlungsgut unter den dafür geltenden Bedingungen.
Einfuhrsteuer (MWST)
Bemessung: Auf den Fahrzeugwert zuzüglich Zoll, Automobilsteuer und Transportkosten bis zur Grenze — die Steuer bemisst sich also auf eine Summe, die die anderen Posten bereits enthält.
Prüfung und Zulassung
Bemessung: Kantonale Gebühren, je nach Kanton unterschiedlich; dazu die Kontrollschilder.
Einzelgutachten
Bemessung: Nur wenn keine europäische Typengenehmigung vorliegt. Dann aber der grösste einzelne Posten nach den Abgaben.
Entfällt: Entfällt bei vorhandener COC.

Die Papiere

Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.

  • Kaufvertrag oder Rechnung mit ausgewiesenem Preis.
  • Ausländischer Fahrzeugausweis beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC), sofern vorhanden.
  • Veranlagungsverfügung des Zolls (Formular 13.20A).
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Woran die Rechnung kippt

  • Der unbesetzte Zollposten. Wer nachts oder am Wochenende über eine unbesetzte Grenze fährt, hat keine Anmeldung — und die Nachverzollung ist der Umweg, den man sich sparen wollte.
  • Die Einfuhrsteuer auf die Summe. Sie bemisst sich nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Kaufpreis plus Zoll, plus Automobilsteuer, plus Transport. Wer nur den Kaufpreis rechnet, unterschätzt den Posten.
  • Das Fahrzeug ohne COC. Der Preisvorteil eines Imports aus Übersee löst sich im Einzelgutachten regelmässig vollständig auf.
  • Die Frist. Zwischen Einfuhr und Zulassung liegt eine Frist; wird sie überschritten, fährt das Fahrzeug nicht mehr legal auf Schweizer Strassen.

Wie lange es dauert

Als Grössenordnung: Verzollung an einem Tag, Termin beim Strassenverkehrsamt je nach Kanton und Jahreszeit in ein bis vier Wochen. Mit Einzelgutachten eher zwei bis drei Monate.

Die technische Prüfung

Motorfahrzeugkontrolle (MFK)

Jedes eingeführte Fahrzeug wird vorgeführt, unabhängig davon, wie frisch die ausländische Prüfung ist. Eine gültige Hauptuntersuchung aus Deutschland ersetzt die MFK nicht.

Häufige Fragen

Lohnt sich der Import in die Schweiz überhaupt?

Manchmal — aber nie aufgrund des Inseratspreises allein. Die Rechnung geht auf, wenn der Preisunterschied grösser ist als Zoll, Automobilsteuer, Einfuhrsteuer, Transport und Zulassung zusammen. Bei jungen, in der Schweiz gefragten Modellen ist das selten, bei älteren Fahrzeugen mit grossem Motor häufiger.

Kann ich mit dem ausländischen Kennzeichen in die Schweiz fahren?

Für die Überführung ja, im Rahmen der dafür vorgesehenen Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen des Ausfuhrlands und mit gültiger Versicherung. Dauerhaft nein: Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, muss das Fahrzeug hier zulassen.

Was ist mit der Mehrwertsteuer im Verkaufsland?

Bei einem Kauf beim Händler mit Ausfuhrnachweis wird die dortige Mehrwertsteuer in der Regel nicht erhoben oder erstattet — dafür fällt die Schweizer Einfuhrsteuer an. Beim Privatkauf gibt es nichts zu erstatten, weil im Preis keine ausgewiesene Steuer steckt.

Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.

Fahrzeuge in Schweiz ansehen

Weiterführend

Der Fahrzeugmarkt in Schweiz

Andere Zielländer