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Import

COC-Papier fehlt: was der Import dann kostet

8 Min. Lesezeit

Die Übereinstimmungsbescheinigung ist das unscheinbarste Blatt im Fahrzeugordner und das einzige, dessen Fehlen den Preis eines Imports spürbar verändert. Dieser Beitrag sagt, was drinsteht, woher Ersatz kommt und was der Weg ohne sie tatsächlich verlangt.

Was in der COC steht

Die Übereinstimmungsbescheinigung — Certificate of Conformity, deshalb COC — ist die Erklärung des Herstellers, dass genau dieses Fahrzeug der europäischen Typengenehmigung entspricht, unter der es gebaut wurde. Sie wird einmal je Fahrzeug ausgestellt und trägt dessen Fahrgestellnummer. Sie ist kein Zustandsnachweis: Was sie sagt, gilt für den Zustand ab Werk, nicht für den nach zwölf Jahren.

Inhaltlich ist sie eine Tabelle mit nummerierten Feldern, und die Nummerierung ist europaweit dieselbe. Deshalb kann eine Zulassungsbehörde in einem Land ein Papier lesen, das in einem anderen ausgestellt wurde, ohne die Sprache zu beherrschen — der Wert in Feld 14 bedeutet überall dasselbe.

  • Marke, Typ, Variante und Version — die Kennung, unter der das Fahrzeug genehmigt wurde.
  • Leergewicht, zulässige Gesamtmasse, Achslasten und Anhängelasten.
  • Motorleistung, Hubraum, Kraftstoffart und die Abgasstufe, nach der das Fahrzeug genehmigt ist.
  • CO₂-Wert und Verbrauch — die Grössen, an denen in mehreren Staaten die Zulassungsabgabe hängt.
  • Stand- und Fahrgeräusch, Reifen- und Felgengrössen, Sitzplätze.

Wann sie fehlt — und wann es sie nie gab

Der häufigste Fall ist banal: Sie lag im Fahrzeugordner und ist beim dritten Halter verloren gegangen. Viele Käufer haben sie nie in der Hand gehabt, weil sie für eine Zulassung im eigenen Land nicht gebraucht wird — die inländische Zulassungsbescheinigung enthält die relevanten Daten bereits.

Der zweite Fall ist grundsätzlicher: Für das Fahrzeug existiert keine europäische Typengenehmigung, also kann es auch keine Übereinstimmungsbescheinigung geben. Das betrifft Fahrzeuge, die für einen anderen Markt gebaut wurden, Kleinserien unterhalb der Genehmigungspflicht, umgebaute Fahrzeuge und alles, was älter ist als die europäische Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen entscheidet alles Weitere. Im ersten Fall ist das Papier nachbestellbar und der Import bleibt ein Verwaltungsvorgang. Im zweiten ist nichts nachzubestellen, und es bleibt nur der Weg über die Einzelprüfung.

Der Weg über den Hersteller

Ausstellen darf die COC nur der Hersteller oder der von ihm benannte nationale Vertreter. Praktisch läuft die Bestellung über die Importgesellschaft der Marke im jeweiligen Land oder über ein Formular auf deren Website. Gebraucht wird die Fahrgestellnummer, in der Regel ein Nachweis, dass du berechtigt bist — Kaufvertrag oder Zulassungsbescheinigung —, und eine Rechnungsadresse.

Zwei Dinge sind dabei zu wissen. Erstens kostet die Zweitausfertigung Geld, und die Höhe setzt der Hersteller fest, nicht eine Behörde; sie unterscheidet sich zwischen den Marken erheblich. Zweitens dauert es. Als Grössenordnung solltest du mit mehreren Wochen rechnen, bei älteren Fahrzeugen und bei Marken ohne eigene Landesgesellschaft eher länger.

Die Bestellung ist der Grund, warum Importe stehen. Wer das Fahrzeug überführt, abmeldet und erst dann merkt, dass die COC fehlt, hat ein Auto ohne Kennzeichen vor der Tür und wartet. Umgekehrt kostet es nichts, die Bestellung schon aufzugeben, während man noch verhandelt.

Die Datenbestätigung als kleinere Lösung

Wo eine vollständige COC nicht mehr erhältlich ist, stellen manche Hersteller eine Datenbestätigung aus: eine schriftliche Auskunft zu den technischen Werten des konkreten Fahrzeugs, bezogen auf die Fahrgestellnummer. Sie ist keine Übereinstimmungsbescheinigung und ersetzt sie rechtlich nicht, aber sie liefert der Prüforganisation die Zahlen, die sonst fehlen.

Für die deutsche Zulassung ist das der Unterschied zwischen einer Vollabnahme, bei der alles gemessen werden muss, und einer, bei der die Herstellerangaben herangezogen werden können. Im zweiten Fall bleibt der Aufwand überschaubar. Frag die Prüforganisation vor dem Termin, welche Unterlagen sie akzeptiert — die Antwort unterscheidet sich je nach Fahrzeug.

Ohne Papier: Vollabnahme und Einzelgutachten

In Deutschland tritt an die Stelle der fehlenden Typengenehmigung die Vollabnahme nach § 21 StVZO. Ein Sachverständiger einer Prüforganisation — TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS — prüft das Fahrzeug vollständig und stellt ein Gutachten aus, mit dem die Zulassungsstelle das Fahrzeug einträgt. Was dabei geprüft wird, hängt davon ab, welche Daten belegt sind und welche gemessen werden müssen.

In der Schweiz verlangt das kantonale Strassenverkehrsamt bei fehlender Typengenehmigung ein Einzelgutachten, insbesondere für Abgas und Geräusch. Der Mechanismus ist derselbe: Was nicht als Herstellerangabe vorliegt, muss am Fahrzeug festgestellt werden, und das ist der Teil, der Zeit und Geld kostet.

Beide Verfahren enden nicht zwangsläufig mit einer Zulassung. Erfüllt das Fahrzeug eine vorgeschriebene Anforderung nicht und lässt sie sich nicht nachrüsten, gibt es kein Kennzeichen — und ein Fahrzeug, das im Zielland nicht zugelassen werden kann, ist dort auch nicht verkäuflich.

Die Posten, aus denen der Preis besteht

Einen Betrag zu nennen wäre unseriös, weil die Prüforganisationen ihre Gebühren selbst festsetzen und der Aufwand je Fahrzeug stark schwankt. Verlässlich ist nur die Grössenordnung und die Aufteilung: Die Vollabnahme ist ein Vielfaches einer normalen Hauptuntersuchung, und jedes zusätzlich nötige Gutachten kommt obendrauf.

  • Die Zweitausfertigung der COC beim Hersteller, falls sie erhältlich ist.
  • Die Vollabnahme oder das Einzelgutachten selbst — die Gebühr der Prüforganisation.
  • Abgasmessung und Geräuschmessung, wo keine Herstellerangaben vorliegen.
  • Umbauten, die aus der Prüfung folgen — Beleuchtung, Tacho, Rückhaltesysteme.
  • Die zweite Vorführung, wenn die erste mit Mängeln endet.
  • Standzeit: Versicherung, Stellplatz und gebundenes Kapital, während das Fahrzeug wartet.

Die Zeitrechnung

Als Grössenordnung: Mit vollständigen Papieren steht ein EU-Import binnen ein bis zwei Wochen ab Überführung auf eigenen Schildern. Mit Nachbestellung der COC und anschliessender Vollabnahme sind es eher sechs bis zwölf Wochen. Das sind Erfahrungswerte für den Regelfall, keine Zusagen — eine Rückfrage des Sachverständigen kann jede Planung um Wochen verschieben.

Die Zeit ist in diesem Fall kein weicher Faktor. Ein Fahrzeug, das drei Monate wartet, kostet Versicherung und Stellplatz, verliert weiter an Wert und bindet Geld, das anderswo arbeiten könnte. Wer den Import rechnet, sollte diese Monate als Posten führen und nicht als Unannehmlichkeit.

Die Fragen vor dem Kauf

Alles oben Stehende lässt sich mit vier Fragen am Telefon abkürzen, und sie kosten nichts. Stell sie, bevor du hinfährst, und lass dir die Antworten schriftlich geben — eine Nachricht mit Foto der Dokumente reicht.

  • Liegt die COC dem Fahrzeug bei, und kannst du ein Foto davon schicken?
  • Falls nein: Wurde das Fahrzeug im Binnenmarkt erstzugelassen, oder kommt es von ausserhalb?
  • Sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beide vorhanden und auf den Verkäufer ausgestellt?
  • Wurde am Fahrzeug etwas verändert, das nicht eingetragen ist — Räder, Fahrwerk, Auspuff, Beleuchtung?

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