Deutschland
Auto nach Deutschland importieren
Innerhalb der EU ist die Einfuhr nach Deutschland formlos — es gibt keinen Zoll und keine Grenzabfertigung. Was bleibt, ist die Zulassung, und die hängt an zwei Dingen: den Papieren des Fahrzeugs und der Frage, ob es steuerlich als neu gilt.
- Zulassungsstelle
- Örtliche Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
- Technische Prüfung
- Hauptuntersuchung (HU)
- Zuletzt durchgesehen
Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand
Aus einem EU-Staat
Aus einem EU-Staat gibt es keine Zollanmeldung. Zwei Dinge sind trotzdem zu klären: die Umsatzsteuer, falls das Fahrzeug steuerlich als neu gilt, und die Papiere. Mit COC und ausländischer Zulassungsbescheinigung ist die Zulassung ein Behördengang.
Aus einem Drittstaat
Aus einem Drittstaat — für Deutschland sind das auch die Schweiz und Liechtenstein — ist die Einfuhr beim Zoll anzumelden. Fällig werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; danach folgt derselbe Weg wie beim EU-Fahrzeug, häufig aber mit Vollabnahme statt Typengenehmigung.
Der Ablauf, der Reihe nach
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.
01COC besorgen
Die Übereinstimmungsbescheinigung ist der Schlüssel zur schnellen Zulassung. Sie liegt dem Fahrzeug bei oder wird beim Hersteller nachbestellt — Letzteres dauert Wochen und ist der häufigste Grund, warum ein Import länger steht als geplant.
02Umsatzsteuer klären
Ein Fahrzeug gilt steuerlich als neu, wenn es die Schwelle bei Erstzulassung oder Laufleistung nicht überschreitet. Dann ist die Umsatzsteuer in Deutschland zu erklären und zu zahlen, unabhängig davon, was im Verkaufsland bezahlt wurde. Bei Gebrauchtfahrzeugen entfällt das.
Zuständig: Zuständiges Finanzamt
03Versicherung abschliessen
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss vor dem Termin vorliegen. Ohne sie wird nicht zugelassen, auch wenn alle anderen Papiere vollständig sind.
04Hauptuntersuchung
Eine gültige Prüfung aus dem EU-Ausland wird in der Regel anerkannt; ist sie abgelaufen oder fehlt sie, muss sie vor der Zulassung nachgeholt werden. Ohne COC tritt an ihre Stelle die Vollabnahme nach § 21 StVZO.
Zuständig: TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS
05Zulassen
Mit COC, ausländischen Papieren, eVB-Nummer, Personalausweis und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer erfolgt die Zulassung an einem Termin. Die Kennzeichen werden vor Ort gestempelt.
Zuständig: Zulassungsstelle
Was dazukommt
Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.
- Zoll
- Bemessung: Nur bei Einfuhr aus einem Drittstaat, auf den Zollwert des Fahrzeugs.
- Entfällt: Entfällt vollständig innerhalb der EU.
- Einfuhrumsatzsteuer
- Bemessung: Bei Drittstaateneinfuhr auf Zollwert zuzüglich Zoll; innerhalb der EU nur, wenn das Fahrzeug steuerlich als neu gilt.
- Hauptuntersuchung oder Vollabnahme
- Bemessung: Feste Gebühr der Prüforganisation; die Vollabnahme ohne COC ist ein Vielfaches davon.
- Zulassung und Kennzeichen
- Bemessung: Gebühr der Zulassungsstelle zuzüglich der Schilder.
- Kfz-Steuer
- Bemessung: Laufend, nach Hubraum und CO₂-Ausstoss — bei Fahrzeugen mit grossem Motor der Posten, der den Importvorteil über die Jahre aufzehrt.
Die Papiere
Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung des Herstellers.
- Ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise das entsprechende Dokument.
- Kaufvertrag oder Rechnung.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Woran die Rechnung kippt
- Die fehlende COC. Sie nachzubestellen dauert beim Hersteller regelmässig mehrere Wochen, und ohne sie wird aus einem Behördengang eine Vollabnahme.
- Das steuerlich neue Fahrzeug. Wer ein junges Fahrzeug mit geringer Laufleistung im EU-Ausland kauft, zahlt die Umsatzsteuer in Deutschland — auch wenn er sie im Verkaufsland bereits im Preis hatte.
- Die Rückgabe der ausländischen Kennzeichen. Sie muss im Ausfuhrland erfolgen, sonst laufen dort Steuer und Versicherungspflicht weiter.
Wie lange es dauert
Als Grössenordnung: mit vollständigen Papieren ein bis zwei Wochen ab Überführung. Ohne COC, mit Nachbestellung beim Hersteller und Vollabnahme, eher sechs bis zwölf Wochen.
Die technische Prüfung
Hauptuntersuchung (HU)
Die HU aus einem anderen EU-Staat wird in der Regel bis zum ursprünglichen Ablauf anerkannt. Die Abgasuntersuchung ist Teil der HU und nicht mehr getrennt nachzuweisen.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen für die Überführung?
Wenn das Fahrzeug im Verkaufsland abgemeldet wird, ja — entweder dessen Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen oder ein deutsches Kurzzeitkennzeichen, das vorab beantragt wird. Ein abgemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen darf nur auf einem Anhänger bewegt werden.
Wird die ausländische Hauptuntersuchung anerkannt?
Aus EU-Staaten in der Regel ja, bis zum ursprünglichen Ablaufdatum. Aus Drittstaaten nein — dort ist eine deutsche Prüfung fällig, und ohne COC gleich die Vollabnahme.
Was kostet die Vollabnahme nach § 21 StVZO?
Die Gebühren setzen die Prüforganisationen fest und sie unterscheiden sich; verlässlich ist nur die Grössenordnung: ein Vielfaches einer normalen Hauptuntersuchung, und bei fehlenden Herstellerangaben mit zusätzlichen Gutachten. Wer ohne COC kauft, sollte den Posten vor dem Kauf einholen.
Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.