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Import

Einzelabnahme: wenn das Auto keine europäische Typengenehmigung hat

10 Min. Lesezeit

Eine europäische Typengenehmigung ist der Grund, warum die Zulassung eines Fahrzeugs normalerweise ein Schaltertermin ist und keine Untersuchung. Fehlt sie, tritt die Einzelabnahme an ihre Stelle — ein anderes Verfahren mit eigenem Aufwand, eigener Dauer und offenem Ausgang.

Was eine Typengenehmigung leistet

Genehmigt wird nicht ein Auto, sondern ein Typ. Der Hersteller weist einmal nach, dass eine Bauart alle vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, und bekommt dafür eine Genehmigungsnummer. Jedes Fahrzeug, das anschliessend nach dieser Bauart gebaut wird, erhält eine Übereinstimmungsbescheinigung, die genau das erklärt: Dieses Exemplar entspricht jenem Typ.

Für die Zulassungsbehörde folgt daraus ein sehr kurzer Vorgang. Sie muss nichts messen, weil die Werte bereits belegt sind; sie liest sie ab und trägt sie ein. Deshalb dauert die Zulassung eines europäischen Gebrauchtwagens Minuten und nicht Wochen, und deshalb kostet sie eine Gebühr und kein Gutachten.

Umgekehrt heisst das: Ein Fahrzeug, das nicht unter einen genehmigten Typ fällt, fällt aus dem ganzen System heraus. Nicht weil es schlechter wäre, sondern weil niemand seine Werte erklärt hat. Die Frage vor dem Kauf lautet deshalb nicht «wie gut ist das Auto», sondern «gibt es für dieses Auto eine Genehmigung, auf die sich die Behörde stützen kann».

Die Fälle, in denen sie fehlt

Ein verlorenes Papier und eine nie erteilte Genehmigung sehen im Fahrzeugordner gleich aus und bedeuten das Gegenteil. Im ersten Fall lässt sich eine Zweitausfertigung beim Hersteller bestellen und der Import bleibt Verwaltung. Im zweiten gibt es nichts zu bestellen, und die Einzelabnahme ist nicht eine Möglichkeit unter mehreren, sondern der einzige Weg.

Der Unterschied lässt sich am Telefon klären, und zwar bevor jemand irgendwohin fährt. Frag den Verkäufer nach der Fahrgestellnummer und danach, in welchem Staat das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. Aus diesen beiden Angaben ergibt sich in fast allen Fällen schon die Antwort.

  • Fahrzeuge, die für einen anderen Absatzmarkt gebaut wurden — Nordamerika, Japan, der Nahe Osten. Sie sind nach den dortigen Vorschriften genehmigt, nicht nach den europäischen.
  • Kleinserien unterhalb der Stückzahl, ab der eine Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung verlangt wird.
  • Umgebaute Fahrzeuge: Wohnmobilausbau, Motortausch, verändertes Fahrwerk, Karosserieanbauten. Der Umbau macht das Fahrzeug zu einem, das der genehmigte Typ nicht mehr beschreibt.
  • Fahrzeuge, die älter sind als die europäische Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung. Für sie existierten nationale Betriebserlaubnisse, die im Zielland nichts beweisen.
  • Fahrzeuge, die im Herkunftsland selbst nur eine Einzelgenehmigung hatten. Eine Einzelgenehmigung gilt für ein Fahrzeug in einem Staat und wandert nicht mit.

Wie das Verfahren heisst, je nachdem wo du stehst

In Deutschland führt der Weg über die Begutachtung nach § 21 StVZO, im Alltag Vollabnahme genannt. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Prüforganisation — TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS — untersucht das Fahrzeug vollständig und schreibt ein Gutachten. Auf dessen Grundlage erteilt die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug und meldet es an.

In Österreich heisst das Gegenstück Einzelgenehmigung. Sie wird von der zuständigen Landesbehörde beziehungsweise einer ermächtigten Stelle erteilt, und ihr Ergebnis landet in der Genehmigungsdatenbank. Erst wenn das Fahrzeug dort steht, kann die Zulassungsstelle — die in Österreich meist bei einem Versicherer sitzt — überhaupt etwas tun.

In der Schweiz ist das kantonale Strassenverkehrsamt zuständig. Fehlt eine schweizerische Typengenehmigung, werden die Fahrzeugdaten einzeln erhoben, und für Abgas und Geräusch verlangt das Amt eigene Nachweise. Das ist derselbe Mechanismus unter anderem Namen: Was nicht als Herstellerangabe vorliegt, muss am Fahrzeug festgestellt werden.

Was der Sachverständige tatsächlich tut

Eine Einzelabnahme ist keine gründlichere Hauptuntersuchung. Die periodische Prüfung sucht Mängel an einem Fahrzeug, dessen Sollzustand bekannt ist; die Einzelabnahme stellt den Sollzustand überhaupt erst fest. Der Sachverständige schreibt auf, was das Fahrzeug ist — und prüft dann, ob dieses Etwas den Vorschriften genügt.

Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Ein technisch einwandfreies Fahrzeug kann durchfallen, und ein reparaturbedürftiges kann durchkommen. Entscheidend ist nicht der Zustand, sondern die Übereinstimmung mit Vorschriften, die im Herkunftsland womöglich nie gegolten haben.

  • Identität: Fahrgestellnummer, Typschild, Übereinstimmung mit den vorgelegten Papieren.
  • Masse und Gewichte: Leergewicht, zulässige Gesamtmasse, Achslasten, Anhängelast.
  • Abgasverhalten und die Stufe, nach der das Fahrzeug eingestuft wird.
  • Stand- und Fahrgeräusch — die Werte, die in mehreren Staaten über die Zulassungsfähigkeit entscheiden.
  • Beleuchtung: Anordnung, Farbe, Kennzeichnung, Abblendlicht für die hier gefahrene Strassenseite.
  • Bremsanlage mit Messung der Bremswirkung auf dem Prüfstand.
  • Rückhaltesysteme, Gurtverankerungen, Sitze und ihre Befestigung.
  • Reifen und Felgen in Grössen, die für dieses Fahrzeug zulässig sind, mit europäischer Kennzeichnung.

Die Umbauten, die regelmässig fällig werden

Bei einem Fahrzeug aus Nordamerika ist die Liste erstaunlich vorhersehbar, weil sie nicht am Modell hängt, sondern an den Vorschriften, nach denen dort gebaut wird. Wer diese Punkte vor dem Kauf durchgeht, weiss ungefähr, was auf ihn zukommt — und merkt schnell, ob das Fahrzeug in Europa als reguläre Variante existiert und der ganze Aufwand vermeidbar wäre.

Zwei Dinge lassen sich nicht nachrüsten und beenden ein Vorhaben deshalb endgültig: eine geforderte Abgasstufe, für die es keine Nachrüstung gibt, und eine Bauart, die eine zwingende Anforderung baulich nicht erfüllen kann. Ein Fahrzeug, das an einer solchen Stelle scheitert, bekommt kein Kennzeichen — und ist im Zielland damit auch nicht verkäuflich.

  • Scheinwerfer mit europäischer Kennzeichnung und asymmetrischem Abblendlicht für den Rechtsverkehr.
  • Eine Nebelschlussleuchte, die in Nordamerika nicht vorgeschrieben und deshalb oft nicht verbaut ist.
  • Fahrtrichtungsanzeiger in der hier vorgeschriebenen Farbe, wo hinten die Bremsleuchte als Blinker mitarbeitet.
  • Seitliche Markierungs- und Rückstrahleinrichtungen nach europäischer Anordnung.
  • Ein Geschwindigkeitsmesser, der in der Einheit des Ziellandes anzeigt.
  • Reifen mit europäischer Kennzeichnung in einer Grösse, die zu den festgestellten Daten passt.

Die Unterlagen, die den Aufwand halbieren

Jeder Wert, den du belegen kannst, muss nicht gemessen werden. Deshalb ist die Sammlung von Papieren vor dem Termin kein Bürokram, sondern der wirksamste Hebel auf den Preis der Abnahme. Am meisten wert ist eine Datenbestätigung des Herstellers: eine schriftliche Auskunft zu den technischen Werten dieses Fahrzeugs, bezogen auf die Fahrgestellnummer.

Dazu kommen die ausländischen Zulassungspapiere, Prüfberichte aus dem Herkunftsland, Gutachten oder Genehmigungen für angebaute Teile und — bei umgebauten Fahrzeugen — die Belege des Umbaubetriebs. Fotos vom Zustand vor dem Transport helfen, wenn später jemand fragt, ob ein Schaden neu ist.

Die Reihenfolge ist entscheidend: Ruf die Prüforganisation an, bevor du den Termin buchst, und frag, welche Unterlagen sie in deinem Fall anerkennt. Die Antwort unterscheidet sich je Fahrzeug und je Prüfstelle, und sie ist die einzige, die zählt. Alles, was du danach beschaffst, beschaffst du gezielt.

Womit zu rechnen ist: Posten statt Beträge

Eine Zahl zu nennen wäre unseriös. Die Prüforganisationen setzen ihre Gebühren selbst fest, der Aufwand hängt am einzelnen Fahrzeug, und Umbauteile kosten je nach Modell und Herkunft völlig unterschiedlich viel. Verlässlich ist die Aufteilung — und die reicht, um vor dem Kauf eine ehrliche Schätzung zu machen.

Hol dir für jeden dieser Posten eine Auskunft, bevor du zusagst. Prüforganisationen nennen ihre Gebühren am Telefon, und eine Werkstatt, die solche Fahrzeuge kennt, schätzt die Teile ein. Zwei Telefonate ersetzen jede Schätzung aus einem Forum.

  • Die Begutachtung selbst, als Gebühr der Prüforganisation.
  • Abgas- und Geräuschmessung, wo keine anerkannten Herstellerangaben vorliegen.
  • Teile und Einbau für jeden Punkt, der aus der Prüfung folgt.
  • Die zweite Vorführung, wenn die erste mit Auflagen endet — und sie endet oft so.
  • Standzeit: Versicherung, Stellplatz und gebundenes Geld, solange das Fahrzeug wartet.

Die Zeit, die niemand einplant

Als Grössenordnung und ausdrücklich nicht als Zusage: Mit vollständigen Herstellerangaben ist eine Einzelabnahme eine Sache von Wochen. Ohne sie, mit Messungen, Umbauten und einer Teilebestellung aus Übersee, sind es eher Monate. Beides schwankt mit der Auslastung der Prüfstelle und mit der Jahreszeit.

Diese Monate sind ein Kostenpunkt und keine Unannehmlichkeit. Das Fahrzeug steht, es ist bereits bezahlt, es versichert sich nicht von selbst, und es verliert weiter an Wert. Wer die Rechnung ehrlich aufstellt, führt die Standzeit als Posten — dann sieht der Preisvorteil, mit dem alles anfing, oft anders aus.

Wann der Weg sich lohnt und wann nicht

Die nüchterne Regel: Gibt es das Fahrzeug als europäische Variante, kauf die europäische Variante. Der Preisunterschied zu einem Import von ausserhalb ist fast nie so gross wie die Summe aus Abnahme, Umbauten und Wartezeit — und am Ende steht ein Fahrzeug, das beim Wiederverkauf erklärt werden muss.

Es gibt Fälle, in denen die Rechnung trotzdem aufgeht. Ein Fahrzeug, das in Europa nie angeboten wurde, ein Sammlerstück, ein Aufbau für einen bestimmten Zweck — dort ist die Einzelabnahme kein Umweg, sondern der einzige Weg, und der Aufwand gehört von vornherein zum Vorhaben. Entscheidend ist, dass man das vorher weiss und nicht hinterher merkt.

Und die eine Frage vor der Unterschrift: Lass dir die Fahrgestellnummer geben und frag die Prüforganisation im Zielland, ob dieses Fahrzeug unter eine europäische Genehmigung fällt. Das Telefonat dauert eine Viertelstunde und entscheidet, ob du einen Behördengang kaufst oder ein Projekt.

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