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Elektro

Laden im Ausland: was Karte, App und Konto wirklich taugen

11 Min. Lesezeit

Zu Hause ist Laden eine Gewohnheit. Zweihundert Kilometer hinter der Grenze ist es wieder ein Vorgang mit vier Beteiligten, von denen drei nicht deine Sprache sprechen — und der scheitert nicht am Geld, sondern an der Freigabe.

Wer eigentlich mit wem abrechnet

An jeder öffentlichen Ladesäule stehen mindestens zwei Unternehmen. Das eine betreibt das Gerät, das andere hat dich als Kunden. Sind es zwei verschiedene, läuft der Vorgang über eine Roaming-Vereinbarung zwischen ihnen. Was das für den Preis bedeutet, ist eine eigene Frage; was es für die Freigabe bedeutet, ist die Frage im Ausland.

Denn die Vereinbarung ist kein Ländervertrag, sondern ein Vertrag zwischen zwei Unternehmen. Dein Anbieter hat sie mit dem Betreiber A geschlossen und mit dem Betreiber B nicht. Beide stehen im selben Land an derselben Autobahn. Die Landkarte in der App zeigt deshalb keine Länder, sondern Netze — und wer sie als Landkarte liest, plant falsch.

Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Beitrags: Ein Vertrag deckt eine Liste von Netzen ab, kein Gebiet. Diese Liste ändert sich, ohne dass jemand den Kunden benachrichtigt, weil sie ein kaufmännisches Verhältnis abbildet. Sie ist am Vorabend der Reise zu prüfen und nicht an der Ausfahrt.

Vier Wege, einen Ladevorgang zu starten

Technisch gibt es vier Verfahren, und sie sind unterschiedlich robust. Die Karte oder der Schlüsselanhänger mit Funkchip legt eine Kennung an das Lesefeld; die Säule schickt sie an ihr Hintergrundsystem, und das fragt beim Anbieter nach. Die App macht dasselbe, nur geht der Anstoss über das Mobilfunknetz von deinem Telefon aus. Das Zahlungsterminal am Gerät behandelt dich als Laufkundschaft ohne Vertrag. Und schliesslich kann sich das Fahrzeug selbst ausweisen.

Der letzte Weg hat zwei Ausprägungen. Die eine ist in der Kommunikationsnorm zwischen Fahrzeug und Säule vorgesehen und arbeitet mit Zertifikaten, die über die Steuerleitung im Ladekabel ausgetauscht werden — das Fahrzeug weist sich kryptografisch aus, und das Kabel ist zugleich der Datenweg. Die andere erkennt lediglich eine Kennung der Fahrzeugelektronik wieder, die beim ersten Laden mit einem Konto verknüpft wurde. Beide sehen für den Fahrer gleich aus und sind technisch sehr verschieden.

Für die Reise zählt eine Eigenschaft: Welcher Weg braucht auf deiner Seite ein Netz? Die Karte braucht keines — die Verbindung läuft von der Säule aus. Die App braucht Mobilfunk, und zwar genau dort, wo du stehst. Das ist der Unterschied, der im Ausland regelmässig über den Abend entscheidet.

Warum die App das schwächste Glied ist

Eine App braucht eine Datenverbindung, ein geladenes Telefon und einen Anmeldezustand, der noch gilt. Alle drei fallen unterwegs häufiger aus, als man vermutet. Ladeparks liegen oft in Tiefgaragen, hinter Gebäuden oder an Autobahnausfahrten mit schlechter Versorgung, und ausgerechnet dort steht man mit einem leeren Telefon nach einem langen Tag.

Dazu kommt eine Falle, die man erst im Ausland bemerkt: Manche Anmeldeverfahren verlangen einen Code per Kurznachricht. Wer seine Karte im Telefon gewechselt hat, das Gerät neu aufgesetzt hat oder in einem Netz steckt, in dem die Nachricht nicht ankommt, ist ausgesperrt — mit einem gültigen Vertrag und einem vollen Konto.

Deshalb ist die physische Karte keine Nostalgie, sondern die Rückfallebene. Sie liegt im Handschuhfach, sie braucht keinen Strom, und sie funktioniert in einer Tiefgarage ohne Empfang genauso wie auf offener Strecke. Wer nur mit der App unterwegs ist, hat für das Laden dieselbe Abhängigkeit aufgebaut wie für die Navigation — nur ohne Papierkarte im Kofferraum.

Das Terminal am Gerät

Das Bezahlen ohne Vertrag ist der Weg, der am wenigsten voraussetzt: eine gängige Zahlungskarte, ein Terminal, fertig. Europäische Vorschriften verlangen inzwischen für neu errichtete Schnellladepunkte eine solche Möglichkeit. Welche Punkte darunter fallen, ab wann und in welcher Ausgestaltung, ergibt sich aus der jeweiligen nationalen Umsetzung — deshalb steht hier keine Frist und keine Schwelle, sondern der Hinweis, wo die gültige Fassung zu finden ist: bei der zuständigen Behörde des Landes.

Was daraus nicht folgt: dass jedes Gerät auf der Strecke eines hat. Bestehende Punkte werden nicht rückwirkend umgebaut, und ältere Standorte bleiben so, wie sie sind, bis sie ersetzt werden. Eine Zahlungskarte ist also eine gute zweite Ebene und keine Garantie.

Und noch eine Eigenheit gehört dazu. Beim Bezahlen ohne Vertrag wird häufig zuerst ein Betrag auf der Karte vorgemerkt und erst nach dem Laden auf den tatsächlichen Umsatz korrigiert. Auf einer Reise mit mehreren Stopps stapeln sich diese Vormerkungen, und das verfügbare Limit sinkt sichtbar, bevor die Korrekturen durchlaufen. Wer knapp kalkuliert, hat den Fehler nicht beim Anbieter gemacht.

Die Schweiz und die Grenze im Vertrag

Die Schweiz gehört nicht der Europäischen Union an, und die Vorgaben, die dort für Ladepunkte gelten, entstehen im eigenen Rechtsetzungsweg. Für den Fahrer heisst das nicht, dass etwas nicht funktioniert — die Netze arbeiten mit denselben Verfahren, und Roaming über die Grenze ist Alltag. Es heisst, dass die Regeln, die ihn schützen, andere sind und dass die Stelle, an die er sich wendet, eine andere ist.

Konkret betrifft das zwei Dinge. Erstens die Preisangabe und das Messwesen: Wie ein Preis anzuzeigen ist und welche Messtechnik verbindlich abrechnen darf, regelt jedes Land für sich, und die Aufsicht führt die nationale Eich- beziehungsweise Marktaufsichtsbehörde. Zweitens die Währung: Ein Vertrag, der in einer Währung abrechnet, und ein Ladevorgang, der in einer anderen anfällt, laufen über einen Umrechnungskurs, den dein Anbieter und nicht der Betreiber festlegt.

Das ist kein Argument gegen die Fahrt und auch keines für einen bestimmten Anbieter. Es ist der Grund, warum man bei einer Reise über mehrere Rechtsordnungen die Belege aufhebt. Wer drei Monate später eine Abrechnung nicht nachvollziehen kann, braucht den Standort, die Kennung des Ladepunkts und den Zeitpunkt — und die stehen nur auf dem Beleg, den er damals nicht aufgehoben hat.

Wenn es nicht startet

Ein Ladevorgang, der nicht anläuft, hat fast immer eine von vier Ursachen: Die Freigabe kommt nicht durch, die Verständigung zwischen Fahrzeug und Säule bricht ab, das Kabel sitzt nicht richtig, oder der Ladepunkt ist gestört und meldet es nicht. Die ersten drei lassen sich an Ort und Stelle prüfen.

Die Reihenfolge ist immer dieselbe, und sie kostet wenige Minuten. Vorgang sauber abbrechen, Stecker entriegeln und ziehen, Kontakte ansehen, Stecker mit Nachdruck neu setzen, neu freigeben. Führt das nicht zum Ziel, denselben Versuch an einem anderen Ladepunkt desselben Standorts — die Elektronik sitzt je Punkt, nicht je Standort.

Erst danach die Rufnummer des Betreibers, die am Gerät steht, und mit ihr die Kennung des Ladepunkts, die ebenfalls am Gerät steht. Ohne diese Kennung kann die Leitstelle nichts tun; mit ihr kann sie das Gerät aus der Ferne zurücksetzen oder den Vorgang freigeben, und genau das ist der häufigste Ausgang dieses Anrufs.

  • Fotografier das Display, wenn eine Fehlermeldung steht. Sie verschwindet beim nächsten Versuch, und sie ist das einzige Beweismittel, wenn der Vorgang trotzdem abgerechnet wird.
  • Ein Ladevorgang, der startet und nach Sekunden abbricht, deutet auf die Verständigung hin, nicht auf die Freigabe. Ein anderes Kabel oder ein anderer Punkt hilft hier öfter als ein anderer Vertrag.
  • Stellt das Fahrzeug selbst den Kontakt her und wird nicht erkannt, hilft es meistens, für diesen Standort bewusst auf Karte oder App zurückzufallen, statt es ein drittes Mal zu versuchen.
  • Bleibt eine Abrechnung unerklärlich, ist der Anbieter der erste Ansprechpartner und die nationale Aufsichtsbehörde die zweite. Beide brauchen Standort, Kennung und Zeitpunkt.

Zwei unabhängige Wege, immer

Die Regel für Reisen über Grenzen lässt sich in einem Satz sagen: zwei Freigabewege von zwei verschiedenen Anbietern, dazu eine Zahlungskarte. Zwei Karten desselben Anbieters sind ein Weg, nicht zwei — fällt dessen Hintergrundsystem aus oder fehlt ihm die Vereinbarung mit dem Betreiber, liegen beide Karten still.

Diese Redundanz kostet wenig, weil ein zweiter Vertrag ohne Grundgebühr zu haben ist; er darf teurer sein, denn er ist der Ausnahmefall. Die Rechnung dafür geht nicht über den Preis je Kilowattstunde, sondern über die Frage, was eine Nacht kostet, in der man nicht weiterkommt.

Und der Teil der Vorbereitung, der tatsächlich Zeit spart, passiert zu Hause: Konten anlegen, Karten aktivieren und einmal an einer Säule in der Nähe ausprobieren. Eine Ladekarte, die zum ersten Mal im Ausland benutzt wird, ist keine Rückfallebene, sondern ein zweiter unerprobter Weg.

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