Zum Inhalt springen
Zurück zum Ratgeber

Import

Importunterlagen: die Liste, die du am Grenzübergang brauchst

8 Min. Lesezeit

Ein Import scheitert selten an der Technik und regelmässig an einem Blatt Papier, das jemand im Handschuhfach vermutet hat. Diese Liste ordnet die Unterlagen nach der Station, an der sie verlangt werden, weil das die einzige Reihenfolge ist, in der sie nützlich sind.

Warum eine fehlende Seite teurer ist als ein fehlendes Teil

Ein defekter Auspuff kostet einen Werkstatttermin. Ein fehlendes Dokument kostet Wochen, weil es von einer Stelle ausgestellt werden muss, die weder deine Eile kennt noch teilt, und weil in der Zwischenzeit alles stillsteht, was darauf aufbaut. Das ist der ganze Grund, warum bei einem Import die Papiere vor der Technik geprüft werden.

Dazu kommt die Kettenwirkung. Fast jede Station verlangt ein Papier, das die vorherige erzeugt hat: Die Zollstelle will den Kaufvertrag, die Zulassungsbehörde will die Bestätigung der Zollstelle, die Versicherung will die Fahrgestellnummer aus den Fahrzeugpapieren. Reisst die Kette an einer Stelle, stehen alle folgenden.

Deshalb steht am Anfang dieses Beitrags keine Liste zum Abhaken, sondern eine Reihenfolge. Was du vor dem Kauf besorgst, kostet ein Telefonat; was du danach besorgst, kostet Wochen.

Vor dem Kauf: die Papiere, die man sich schicken lässt

Drei Dokumente entscheiden, ob der Import ein Verwaltungsvorgang oder ein Projekt wird, und alle drei lassen sich vor der ersten Fahrt als Foto anfordern. Ein Verkäufer, der sie nicht schicken will oder kann, hat sie entweder nicht oder will nicht, dass du sie liest — beides ist eine Information.

Sieh dir die Fotos genau an, statt nur ihre Existenz abzuhaken. Die Fahrgestellnummer muss auf allen dreien dieselbe sein, und der Name auf der Zulassungsbescheinigung muss der des Verkäufers sein — das ist in beiden Fällen ein Blick und erspart die ganze restliche Liste.

  • Die Übereinstimmungsbescheinigung, europaweit COC genannt. Ihr Fehlen ist der einzige Papierfehler, der den Preis eines Imports spürbar verändert.
  • Die Zulassungsbescheinigung, in Deutschland Teil I und Teil II. Prüfe, ob beide vorhanden sind und ob der Name darauf der des Verkäufers ist.
  • Der letzte Bericht der periodischen Prüfung, mit Datum. Er entscheidet mit darüber, ob du überhaupt ein Kennzeichen für die Überführung bekommst.

Bei der Übergabe: was mitgeht und was zurückbleibt

Bei der Übergabe wechselt mehr als das Fahrzeug den Besitzer, und was du dort vergisst, holst du über eine Grenze hinweg nicht zurück. Deshalb gehört die Übergabe auf einen Zeitpunkt, an dem beide Seiten Zeit haben, und nicht an das Ende einer langen Anreise um halb acht abends.

Geh die Liste laut durch, bevor du losfährst. Das ist unelegant und dauert zwei Minuten, und es ist der Unterschied zwischen einem Zweitschlüssel in deiner Hand und einem Zweitschlüssel in einer Schublade dreihundert Kilometer entfernt.

  • Der unterschriebene Kaufvertrag in zwei Ausfertigungen, mit Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Datum, Uhrzeit und den vollständigen Daten beider Seiten.
  • Die Fahrzeugpapiere im Original. Kopien nimmt an der Grenze niemand entgegen.
  • Die Abmeldebescheinigung beziehungsweise der Nachweis, dass die Schilder entstempelt wurden.
  • Serviceheft, Rechnungen der letzten grösseren Arbeiten und alle Schlüssel — für die Behörde unwichtig, für den Wiederverkauf mehrere hundert wert.
  • Der Zahlungsbeleg. Er ist gleich darauf das Papier, das den Wert des Fahrzeugs belegt.
  • Fotos vom Zustand bei der Übergabe, mit sichtbarem Kilometerstand. Sie kosten zwei Minuten und klären jeden späteren Streit über Transportschäden.

Auf der Fahrt: die Mappe auf dem Beifahrersitz

Während der Überführung ist das Fahrzeug in einem ungewöhnlichen Zustand: bezahlt, aber im Verkaufsland abgemeldet und im Zielland noch nicht angemeldet. Kontrollen sind in dieser Lage häufiger als sonst, und die Antwort darauf ist eine Mappe, die man in einem Zug vorlegen kann.

Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung des Überführungskennzeichens und die Versicherungsbestätigung, auf der die abgedeckten Staaten stehen. Diese Bestätigung ist das Papier, das bei einer Kontrolle tatsächlich gelesen wird — nicht das Kennzeichen selbst.

Und ein Punkt, den man nur einmal falsch macht: Die Mappe bleibt nicht im Kofferraum unter dem Gepäck. Sie liegt griffbereit, und von jedem Blatt existiert ein Foto auf deinem Telefon. Das ersetzt das Original nicht, aber es rettet den Nachmittag, wenn eine Seite im Wind davonfliegt.

Am Zollposten: was der Beamte sehen will

Diese Station entfällt, wenn Start und Ziel im Binnenmarkt liegen. Führt der Weg dagegen in einen Staat ausserhalb — für die EU sind das unter anderem die Schweiz und Liechtenstein —, entscheidet sich hier, ob der Vorgang eine halbe Stunde dauert oder einen zweiten Anlauf braucht. Gefragt wird nach dem, woraus sich die Abgaben bemessen: Wert, Gewicht, Identität.

Leg die Unterlagen in dieser Reihenfolge hin: erst der Vertrag, dann die Fahrzeugpapiere, dann dein Ausweis. Das klingt nach einer Kleinigkeit und beschleunigt den Vorgang messbar, weil der Beamte genau in dieser Reihenfolge fragt.

  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original, mit ausgewiesenem Preis und der Fahrgestellnummer.
  • Die ausländischen Fahrzeugpapiere, aus denen Gewicht und technische Daten hervorgehen.
  • Dein Ausweis und, wenn du für jemand anderen einführst, eine schriftliche Vollmacht.
  • Den Zahlungsbeleg, falls der angegebene Wert ungewöhnlich niedrig wirkt.
  • Die Übereinstimmungsbescheinigung, wo vorhanden. Sie wird hier nicht immer verlangt und erspart bei der nächsten Station viel.
  • Den Transportbeleg, wenn das Fahrzeug nicht selbst gefahren wurde — die Frachtkosten bis zur Grenze gehören in die Bemessung.

Bei der Zulassungsbehörde im Zielland

Die letzte Station ist auch die, an der ein unvollständiger Satz Papiere am teuersten ist: Der Termin wird nicht halb erledigt, sondern gar nicht, und der nächste liegt je nach Behörde und Jahreszeit Wochen später. Die genaue Liste unterscheidet sich zwischen den Staaten; die folgenden Punkte tauchen überall auf.

Ruf zwei Tage vorher an und lass dir die Liste für deinen Fall vorlesen. Behörden tun das bereitwillig, und die Liste am Telefon ist genauer als jede allgemeine Aufzählung — auch als diese.

  • Der Nachweis über die erledigte Einfuhr — in der Schweiz die Veranlagungsverfügung des BAZG, in anderen Staaten das jeweilige Pendant.
  • Der Nachweis über eine Abgabe, die der Zielstaat an die Erstzulassung knüpft, wo es eine gibt.
  • Die Übereinstimmungsbescheinigung oder das Gutachten, das an ihre Stelle tritt.
  • Der Bericht der technischen Prüfung im Zielland. Eine ausländische Prüfplakette ersetzt ihn nicht, auch wenn sie neu ist.
  • Der Nachweis der Haftpflichtversicherung — je nach Staat elektronisch übermittelt oder als Papier vorzulegen.
  • Dein Ausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes, weil er darüber entscheidet, welche Behörde zuständig ist.

Originale, Kopien, Übersetzungen

Die Grundregel ist einfach: Fahrzeugpapiere und amtliche Bescheinigungen werden im Original verlangt, Verträge und Belege in aller Regel auch. Behörden behalten manche Originale ein — die ausländische Zulassungsbescheinigung wandert bei der Zulassung häufig in die Akte und kommt nicht zurück. Deshalb gehört von jedem Blatt ein Scan in deine eigene Ablage, bevor du es aus der Hand gibst.

Übersetzungen werden seltener verlangt, als die meisten befürchten, weil die Übereinstimmungsbescheinigung europaweit dieselbe Feldnummerierung trägt und deshalb ohne Sprachkenntnis lesbar ist. Bei Kaufverträgen in einer Sprache, die die Behörde nicht bearbeitet, kann eine beglaubigte Übersetzung nötig werden. Frag vorher nach, statt eine auf Verdacht zu bezahlen.

Was tun, wenn ein Papier fehlt

Die erste Frage lautet immer: Ist das Papier verloren gegangen oder hat es nie existiert? Eine verlorene Übereinstimmungsbescheinigung bestellt man beim Hersteller nach; eine, die es nie gab, ersetzt nur eine Einzelabnahme. Bei der Zulassungsbescheinigung ist es ähnlich: Ein Verlust wird bei der ausstellenden Behörde gemeldet und ein Ersatz beantragt — was Zeit kostet und den Verkäufer betrifft, nicht dich.

Daraus folgt die praktische Konsequenz: Das Papier wird beschafft, bevor gezahlt wird, und der Verkäufer beschafft es. Danach hast du kein Druckmittel mehr, und die Behörde im Verkaufsland wird mit dir als neuem Eigentümer aus dem Ausland nicht schneller sprechen.

Wo sich ein fehlendes Papier nicht beschaffen lässt, bleibt die Neuverhandlung des Preises. Sie sollte den vollen Aufwand abdecken, der daraus folgt — Gutachten, Wartezeit, mögliche Umbauten. Ein kleiner Nachlass für ein fehlendes Dokument ist kein Entgegenkommen, sondern eine Rechnung, die jemand anders am Ende bezahlt.

Die Mappe, die am Ende übrig bleibt

Wenn alles erledigt ist, bleibt ein Stapel Papier, der aussieht, als hätte er seinen Zweck erfüllt. Er hat ihn noch nicht. Ein importiertes Fahrzeug wird beim Wiederverkauf nach seiner Herkunft gefragt, und die Antwort «kam aus dem Ausland, alles in Ordnung» ist beim Käufer weniger wert als ein Ordner, in dem das nachlesbar ist.

Heb deshalb den Kaufvertrag, die Abmeldebescheinigung, die Einfuhrunterlagen, den Prüfbericht und alle Rechnungen zusammen auf — am besten dort, wo auch das Serviceheft liegt. Das ist derselbe Gedanke wie beim Serviceheft: Der Beleg ist beim Verkauf mehr wert, als seine Aufbewahrung kostet.

Passend dazu im Bestand

Weitere Beiträge