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Auto in Belgien verkaufen: Prüfung, Car-Pass, Kennzeichen

6 Min. Lesezeit

In Belgien fährt der Käufer nicht mit den Schildern des Verkäufers weg, und ohne Car-Pass kann er den Kauf nachträglich rückgängig machen lassen. Wer das weiss, verkauft ohne Überraschungen — und kann auch einem Käufer aus dem Nachbarland sagen, was er mitbringen muss.

Was in Belgien anders ist

Wer aus Deutschland kommt, kennt den Verkauf als Vorgang zwischen zwei Menschen, bei dem man die Behörde hinterher informiert. In Belgien greifen drei Dinge ineinander, die man vorher kennen muss: eine technische Prüfung, die an den Verkauf gebunden ist, ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über den Kilometerstand und ein Kennzeichen, das — ähnlich wie in der Schweiz — dem Halter gehört und nicht dem Fahrzeug.

Dazu kommt der föderale Aufbau des Landes. Die Zulassung ist Sache des Bundes: Die DIV, der Zulassungsdienst des FÖD Mobilität, führt das Register. Die technische Prüfung dagegen ist Sache der Regionen — Flandern, die Wallonie und Brüssel regeln sie jeweils selbst, und sie tun es inzwischen unterschiedlich. Wer in Belgien verkauft, muss deshalb zuerst wissen, welche Regel für seinen Verkauf gilt.

Der Ablauf selbst ist überschaubar: Fahrzeug vorbereiten, Unterlagen zusammenstellen, Vertrag schliessen, Schilder abnehmen und die eigene Zulassung beenden. Der Käufer lässt das Fahrzeug auf sich zu, in aller Regel über seinen Versicherer, und bekommt sein eigenes Kennzeichen. Erst dann rollt das Fahrzeug vom Hof.

Die Prüfung vor dem Verkauf

Lange galt in ganz Belgien: Ein Gebrauchtwagen, der von privat an privat verkauft wird, muss vor der Zulassung auf den Käufer zur keuring voor verkoop beziehungsweise zum contrôle technique en vue de la vente. Die Prüfstelle kontrolliert dabei nicht nur Bremsen und Beleuchtung, sondern auch, ob Fahrzeug und Papiere zusammenpassen. Ohne diesen Nachweis kommt die Zulassung auf den neuen Halter nicht zustande.

In Brüssel und der Wallonie bleibt diese Prüfung Pflicht. Flandern hat beschlossen, sie für Käufe innerhalb Belgiens durch Käufer mit Wohnsitz in Flandern abzuschaffen; bleiben soll sie für eingeführte Fahrzeuge, und die Umstellung läuft in Stufen. Welche Fassung an deinem Verkaufstag gilt, sagt dir jede Prüfstelle oder das Departement Mobiliteit en Openbare Werken der flämischen Verwaltung. Verlass dich dabei nicht auf ältere Ratgeber.

Ausnahmen gibt es in allen Regionen. Sie betreffen vor allem den Verkauf an einen Händler oder einen anderen Betrieb der Branche, der sich selbst um die Prüfung kümmert, und Fahrzeuge, die gar nicht mehr zugelassen werden sollen, etwa zum Ausschlachten. Auch wo die Prüfung nicht vorgeschrieben ist, kann sie sich lohnen: Ein frischer Prüfbericht ist beim Privatverkauf die beste Antwort auf die Frage, ob mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt.

Der Car-Pass

Der Car-Pass ist ein Dokument der gleichnamigen gemeinnützigen Organisation, die die Kilometerstände belgischer Fahrzeuge sammelt. Werkstätten, Reifenhändler, Prüfstellen und Händler melden den Stand, wenn sie an einem Fahrzeug arbeiten, und der Car-Pass druckt diese Stände mit Datum aus. Er ist damit das belgische Gegenstück zur niederländischen Kilometerregistrierung — nur mit einer schärferen Folge.

Denn wer ein in Belgien zugelassenes Gebrauchtfahrzeug verkauft, muss dem Käufer einen Car-Pass übergeben, auch von privat an privat. Fehlt er, kann der Käufer den Kauf gerichtlich für nichtig erklären lassen und sein Geld zurückverlangen, auch nachträglich. Ein Car-Pass gilt nur für eine begrenzte Zeit; einer aus der Schublade erfüllt die Pflicht nicht. Beim Verkauf an einen Händler entfällt sie — dann ist er es, der seinem Kunden einen Car-Pass schuldet.

Für den Käufer ist der Car-Pass mehr als eine Formalie. Lies ihn wie eine Reihe von Zeugen: Steigen die Stände gleichmässig, passen sie zum Serviceheft und zum Zustand von Pedalen, Lenkrad und Fahrersitz? Eine lange Lücke ohne Eintrag beweist nichts, ist aber eine Frage wert. Und ein Stand, der niedriger ist als ein früherer, beendet das Gespräch, bis der Verkäufer ihn schlüssig erklären kann.

Das Kennzeichen gehört dem Halter

Ein belgisches Kennzeichen ist an die Person gebunden. Beim Verkauf schraubst du die Schilder ab und behältst sie; das Fahrzeug verlässt deinen Hof ohne Nummer. Das klingt umständlich und ist in Wahrheit die sauberste Lösung, die es gibt: Mit dem Abschrauben ist die Frage erledigt, wer für Bussen, Maut und Schäden auf der Heimfahrt des Käufers einsteht.

Die Schilder brauchen danach ein Ziel. Entweder nimmst du die Nummer auf dein nächstes Fahrzeug mit, oder du lässt die Zulassung bei der DIV löschen (schrapping beziehungsweise radiation). Solange das nicht geschehen ist, läuft die Verkehrssteuer auf dich weiter, und je nach Vertrag auch die Versicherung, obwohl das Fahrzeug längst jemand anderem gehört. Auf welchem Weg die DIV die Löschung annimmt, steht bei ihr; heb den Beleg auf und schick ihn deinem Versicherer.

Für den Käufer heisst das: Er muss seine Zulassung erledigt haben, bevor er das Fahrzeug bewegt. Der Antrag läuft elektronisch über das System WebDIV, in der Praxis meist über den Versicherer, der die Haftpflicht schreibt, und das Kennzeichen kommt danach per Post. Viele Käufer zahlen deshalb, nehmen die Papiere mit und holen das Fahrzeug erst mit dem eigenen Schild ab. Halte im Vertrag fest, bis wann das geschieht und wer das Risiko trägt, solange das Fahrzeug bei dir steht.

Papiere für den Käufer

Die belgische Zulassungsbescheinigung besteht bei neueren Ausgaben aus zwei Teilen, erkennbar an einem Symbol: Teil I mit dem Auto gehört zum Fahrzeug, Teil II mit dem Haus ist der Nachweis, den man zu Hause aufbewahrt. Der Käufer braucht beide; ohne Teil II kann er das Fahrzeug nicht auf sich zulassen.

Der Kaufvertrag verdient einen zweiten Blick, weil Käufer und Verkäufer in Belgien oft nicht dieselbe Sprache sprechen. Schreib ihn in einer Sprache, die beide sicher lesen, und wenn das nicht dieselbe ist, zweisprachig nebeneinander. Die Uhrzeit ist dabei kein Detail: Sie trennt deine letzten Kilometer von den ersten des Käufers.

Zusammen ergibt das die Mappe, die bei einem Privatverkauf über den Tisch geht. Stell sie vor dem Termin zusammen und leg Kopien bereit, falls der Käufer vorab prüfen will:

  • Beide Teile der Zulassungsbescheinigung.
  • Die europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC, früher gelijkvormigheidsattest). Ohne sie wird jede spätere Zulassung zum Verfahren.
  • Der Car-Pass, gültig am Tag des Verkaufs.
  • Der Prüfbericht — dort, wo die Prüfung vor dem Verkauf vorgeschrieben ist, der Bericht genau dieser Prüfung.
  • Der Kaufvertrag in zwei Exemplaren, mit Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrgestellnummer und den Daten beider Seiten.
  • Serviceheft, Rechnungen und alle Schlüssel.

Käufer aus dem Ausland

Ein Käufer aus Deutschland, den Niederlanden oder Frankreich will das Fahrzeug nicht in Belgien zulassen, sondern zu Hause. Für dich ändert das weniger, als man denkt: Car-Pass, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und die COC gehören trotzdem in die Mappe, und die Schilder bleiben trotzdem bei dir. Ob die Prüfung vor dem Verkauf in diesem Fall nötig ist, hängt davon ab, wie das Fahrzeug Belgien verlässt; nach den üblichen Auskünften ist sie beim Verkauf zur Ausfuhr nicht vorgeschrieben, weil in Belgien nichts umgeschrieben wird. Frag im Zweifel bei der Prüfstelle nach.

Für die Fahrt über die Grenze gibt es drei Wege. Die DIV gibt für Fahrzeuge, die dauerhaft ausgeführt werden, ein eigenes Transitkennzeichen aus, die sogenannte X-Platte; beantragen können es unter anderem Käufer, die nicht in Belgien wohnen, mit einer Versicherung für diesen Zweck und für eine begrenzte Zeit. Welche Unterlagen die DIV dafür verlangt, steht beim FÖD Mobilität. Der zweite Weg ist ein Anhänger oder Transporter, der dritte ein Überführungs- oder Ausfuhrkennzeichen aus dem Land des Käufers, sofern dieses Land es für ein Fahrzeug im Ausland ausgibt.

Was nicht passt: Der Käufer fährt mit deinen Schildern los und schickt sie später zurück. Das widerspricht in Belgien der ganzen Logik des Kennzeichens — es ist an dich gebunden, und jeder Schaden und jede Busse auf der Strecke bleiben an dir hängen; ob deine Versicherung dafür einspringt, ist offen.

Zur Zahlung gilt, was bei jedem Verkauf über eine Grenze gilt: Papiere und Schlüssel erst, wenn der Betrag endgültig auf deinem Konto ist, geprüft in deiner eigenen Banking-App. Eine Echtzeitüberweisung in Euro macht das auch an einem Samstag möglich.

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