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Auto in Frankreich verkaufen: cession, non-gage, ANTS
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Ein Autoverkauf in Frankreich ist ein Papiervorgang mit festen Bausteinen: vier Unterlagen für den Käufer, eine Meldung über ANTS und ein Code, der beides verbindet. Wer die Reihenfolge kennt, ist nach dem Verkauf wirklich aus der Sache heraus — auch wenn der Käufer das Fahrzeug über die Grenze bringt.
Die Papiere, die der Käufer bekommt
Der Verkaufstag in Frankreich folgt einer festen Reihenfolge: Papiere zeigen, Vertrag ausfüllen, Zahlung abwarten, carte grise durchstreichen und übergeben, dann die Meldung über ANTS. Die Meldung ist der Schritt, den Verkäufer am häufigsten vergessen, und der einzige, der sie hinterher schützt.
Neben den Pflichtunterlagen gibt es die, die nicht vorgeschrieben, für den Preis aber entscheidend sind: Serviceheft, Rechnungen, alle Schlüssel und die europäische Übereinstimmungsbescheinigung. Die letzte spielt beim Verkauf innerhalb Frankreichs keine Rolle, weil das Fahrzeug dort bereits registriert ist; für einen Käufer aus dem Ausland ist sie oft das wichtigste Blatt im Stapel.
Die Pflicht selbst, die cession, ruht auf vier Unterlagen. Sie sind keine Empfehlung, sondern Sache des Verkäufers, und ein Käufer, der sich auskennt, fragt beim ersten Telefonat danach. Wer sie vor dem Inserat zusammenstellt, erspart sich die Anfrage, die mit «alles da?» beginnt und mit einer Absage endet:
- Die durchgestrichene carte grise, das certificat d'immatriculation, im Original.
- Das certificat de cession (Formular cerfa 15776), von beiden Seiten ausgefüllt und unterschrieben, in zwei Exemplaren — eines für jede Seite.
- Das certificat de situation administrative, der frühere Nachweis «non-gage», aktuell zum Zeitpunkt des Verkaufs.
- Der Bericht des contrôle technique, sofern das Fahrzeug alt genug ist, dass er verlangt wird.
Das certificat de situation administrative
Im Alltag heisst es noch immer certificat de non-gage, amtlich certificat de situation administrative, kurz CSA. Es sagt, ob auf dem Fahrzeug ein Pfand eingetragen ist (gage), typischerweise aus einer Finanzierung, und ob eine Sperre besteht (opposition) — etwa wegen offener Forderungen der Behörden oder weil nach einem schweren Unfall ein Verfahren für beschädigte Fahrzeuge läuft. Auch ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug fällt hier auf.
Beides hat Folgen für den Käufer. Solange ein Pfand oder eine Sperre eingetragen ist, stellt ANTS keine neue carte grise auf ihn aus, und ein Käufer aus dem Ausland hat mit einem belasteten Fahrzeug ein Problem, das er von zu Hause aus kaum lösen kann. Das Zertifikat muss deshalb frisch sein; wie alt es beim Verkauf höchstens sein darf, ist festgelegt und steht auf Service-Public, dem Verwaltungsportal des Staates.
Das CSA holt der Halter kostenlos über HistoVec, den staatlichen Dienst zur Fahrzeuggeschichte. HistoVec kann mehr: Der Halter erzeugt dort einen Bericht mit den Ereignissen im Zulassungsregister, der Anzahl der Halter, den Terminen des contrôle technique samt den dabei abgelesenen Kilometerständen und eingetragenen Schadenverfahren, und teilt ihn per Link mit einem Interessenten. Der Käufer kann ihn nicht selbst abrufen — er muss danach fragen. Ein Verkäufer, der den Link ohne Umschweife schickt, macht sein Inserat glaubwürdiger als mit jedem Satz im Text.
Die carte grise durchstreichen
Die carte grise wird bei der Übergabe nicht einfach weitergereicht, sondern entwertet: Der Verkäufer streicht sie quer durch und schreibt darauf «vendu le», das Datum, die Uhrzeit und seine Unterschrift. Die Uhrzeit hat denselben Grund wie im Vertrag — sie trennt die Verantwortung für Bussen und Schäden auf die Minute. Steht die carte grise auf mehrere Personen, unterschreiben alle.
Die neueren Karten haben am unteren Rand einen abtrennbaren Abschnitt (coupon détachable). Der Verkäufer füllt ihn aus und gibt ihn dem Käufer; mit ihm darf der Käufer in Frankreich eine begrenzte Zeit fahren, bis seine eigene carte grise da ist. Der Abschnitt ist für die Umschreibung in Frankreich gedacht, und ausserhalb Frankreichs gilt er nicht.
Die französische carte grise ist ein einziges Dokument; einen getrennten Teil II wie in Deutschland gibt es nicht. Wer sie verliert, hat kein zweites Papier aus dem Register in der Hand. Mach deshalb vor dem Durchstreichen ein Foto der unversehrten Karte und danach eines der durchgestrichenen, und heb beide zusammen mit deinem Exemplar des Vertrags auf.
Die Verkaufsmeldung über ANTS
Nach dem Verkauf meldet der Verkäufer die cession bei ANTS, der staatlichen Agentur für gesicherte Dokumente, die inzwischen unter dem Namen France Titres auftritt — online über das Portal oder über einen zugelassenen Dienstleister. Die Frist dafür ist kurz und gesetzlich festgelegt; erledige es am besten am selben Abend. Gemeldet werden die Angaben aus dem certificat de cession: Fahrzeug, Käufer, Datum und Uhrzeit.
Als Ergebnis erhält der Verkäufer eine Bestätigung und einen code de cession. Den Code gibt er dem Käufer, denn der braucht ihn, um die carte grise auf seinen Namen zu beantragen — ebenfalls innerhalb einer festgelegten Frist. Die Bestätigung behält der Verkäufer. Sie ist sein Beleg dafür, dass Radarfotos und Bussen nach der gemeldeten Uhrzeit nicht mehr zu ihm gehören.
Die Versicherung informierst du am selben Tag. Nach französischem Recht ruht dein Vertrag ab dem Tag nach dem Verkauf, und du kannst ihn kündigen. Verlass dich nicht auf eine Absprache, der Käufer dürfe «noch schnell» auf deine Versicherung nach Hause fahren — kläre stattdessen, dass er ab der Übergabe eine eigene Police hat.
Der Prüfbericht und seine Gültigkeit
Ab einem bestimmten Fahrzeugalter verlangt der Verkauf einen Bericht des contrôle technique, und zwar einen aktuellen: Er darf beim Verkauf nicht älter sein als eine festgelegte Frist. Ein Bericht, der für die regelmässige Prüfung noch gilt, kann für den Verkauf deshalb schon zu alt sein. Die geltenden Fristen nennen Service-Public und jedes Prüfzentrum.
Der Bericht unterscheidet Mängel nach Schwere. Leichte Mängel (défaillances mineures) werden vermerkt und haben keine unmittelbare Folge. Schwere Mängel (défaillances majeures) verlangen eine Reparatur und eine Nachprüfung, die contre-visite, innerhalb einer eigenen Frist. Die kann der Verkäufer vor dem Verkauf erledigen, oder der Käufer übernimmt sie; wer sie macht und wer die Reparatur bezahlt, gehört dann in den Vertrag. Kritische Mängel (défaillances critiques) schränken schon die Weiterfahrt vom Prüfzentrum stark ein.
Für einen Käufer aus dem Ausland ist der französische Bericht vor allem ein Zustandsnachweis mit Datum und Kilometerstand. Ob seine Zulassungsbehörde ihn anerkennt, entscheidet sie; manche Länder verlangen bei der Einfuhr ohnehin eine eigene Prüfung. Als Beleg dafür, was eine unabhängige Stelle kurz vor dem Kauf gesehen hat, ist er trotzdem mehr wert als jede Zusicherung am Telefon.
Wenn der Käufer im Ausland wohnt
An deinen Pflichten ändert sich wenig: Die vier Unterlagen gehören auch hier dazu, und die Meldung über ANTS auch. Der code de cession ist für den Käufer dann ohne Nutzen, weil er in Frankreich keine carte grise beantragt — die Meldung schützt aber dich, und zwar genau in dem Fall, in dem du sonst am wenigsten erfährst, was mit dem Fahrzeug geschieht.
Üblich ist, auf der durchgestrichenen carte grise zusätzlich «vendu pour export» zu vermerken. Das Original geht mit dem Käufer, denn die Zulassungsbehörde in seinem Land verlangt es; dazu will sie in aller Regel die europäische Übereinstimmungsbescheinigung sehen. Fehlt die COC, lässt sie sich beim Hersteller oder seiner Vertretung nachbestellen. Das dauert, und es gehört vor den Verkauf geklärt, nicht danach.
Die Fahrt über die Grenze ist Sache des Käufers, aber du solltest wissen, wie er sie plant. Die französischen Schilder bleiben am Fahrzeug, weil die Nummer in Frankreich zum Fahrzeug gehört; mit dem Abschnitt der carte grise darf er aber nur in Frankreich fahren, und deine Versicherung ist mit dem Verkauf aus dem Spiel. Übliche Wege sind deshalb ein Anhänger, ein Transportunternehmen oder ein Überführungskennzeichen aus seinem eigenen Land, sofern es dafür eines ausgibt und seine Versicherung die ganze Strecke abdeckt.
Bleibt die Zahlung. Für einen Käufer aus dem Euroraum ist eine Echtzeitüberweisung der einfachste Weg, und die Regel ist dieselbe wie im Inland: carte grise und Schlüssel erst, wenn der Betrag endgültig auf deinem Konto ist. Beim Verkauf über eine Grenze hilft dir kein Amt nachträglich, wenn es anders gelaufen ist.