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Gebrauchtwagen in Spanien: Transferencia, Steuer, Etikett

6 Min. Lesezeit

Ein Gebrauchtkauf in Spanien besteht aus zwei Vorgängen, die gern verwechselt werden: der Umschreibung bei der Verkehrsbehörde und der Steuer, die die Region auf den Kauf erhebt. Dazu kommen ein Bericht, den jeder abrufen kann, und ein Aufkleber, der in manchen Städten über den Wert mitentscheidet.

Kaufvertrag und transferencia

Grundlage ist der Kaufvertrag (contrato de compraventa) mit den Ausweisdaten beider Seiten — DNI oder NIE —, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Preis, Datum und Uhrzeit. Die DGT, die spanische Verkehrsbehörde, stellt eine Vorlage bereit, die man verwenden kann, aber nicht muss. Übergeben werden die Zulassungsbescheinigung (permiso de circulación), die technische Karte mit gültiger ITV (tarjeta ITV oder ficha técnica) und in der Regel der Beleg über die Gemeindesteuer auf Fahrzeuge (IVTM) des laufenden Jahres.

Die Umschreibung auf den Käufer, die transferencia oder der cambio de titularidad, beantragt der Käufer innerhalb einer festgelegten Frist bei der DGT: mit Termin (cita previa) an der Jefatura Provincial de Tráfico, je nach Fall elektronisch über die Sede Electrónica mit digitaler Identifikation, oder über eine gestoría. Die DGT verlangt dafür ihre Gebühr, den Vertrag und den Nachweis, dass die Übertragungssteuer erklärt ist. Danach stellt sie einen neuen permiso de circulación auf den Käufer aus.

Der Verkäufer hat einen eigenen Schutz: Er kann den Verkauf der DGT selbst melden (notificación de venta), mit Vertrag und Daten des Käufers. Damit ist dokumentiert, ab wann das Fahrzeug nicht mehr ihm gehört, auch wenn der Käufer die Umschreibung verschleppt. Als Käufer solltest du wissen, dass es diese Meldung gibt: Ein Verkäufer, der sie macht, verlässt sich nicht auf dich, und das ist sein gutes Recht.

Die Steuer auf den Kauf

Kaufst du von privat, fällt die Übertragungssteuer an, das Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, kurz ITP. Sie trifft den Käufer, und sie ist Sache der Autonomen Gemeinschaften: Jede Region legt ihren Satz selbst fest, manche mit eigenen Regeln für ältere Fahrzeuge. Massgeblich ist die Region, in der der Käufer seinen Wohnsitz hat.

Bemessen wird sie nicht einfach am Kaufpreis. Das spanische Finanzministerium veröffentlicht Tabellen mit amtlichen Durchschnittswerten je Modell, die nach dem Alter des Fahrzeugs gemindert werden; zugrunde gelegt wird der höhere Wert von Tabellenwert und Preis. Ein günstig gekaufter Wagen wird deshalb nicht günstiger versteuert, und ein Vertrag mit einem zu niedrigen Preis spart nichts.

Erklärt und bezahlt wird die Steuer bei der Steuerverwaltung der Region, zunehmend elektronisch; den Nachweis legt der Käufer bei der transferencia vor. Viele Regionen bieten einen Rechner an, mit dem du aus Marke, Modell und Erstzulassung den Wert ermittelst, der zählt — rechne vor dem Kauf, nicht danach. Kaufst du bei einem Händler, der die Umsatzsteuer abrechnet, fällt die ITP in der Regel nicht an; die Besteuerung läuft dann über ihn.

Der Fahrzeugbericht der DGT

Die DGT gibt zu jedem Kennzeichen einen Fahrzeugbericht heraus (informe de vehículo), den jeder gegen eine Gebühr über die Sede Electrónica abrufen kann, auch ohne Zustimmung des Halters. Es gibt ihn in mehreren Fassungen; für einen Kauf ist der vollständige Bericht (informe completo) der richtige.

Der Bericht ist ein Werkzeug für dich, kein Beweisstück des Verkäufers. Einem Bericht, den er dir als Datei schickt, glaubst du nur so weit, wie du ihn selbst abgerufen hast — mit dem Kennzeichen, das du am Fahrzeug gesehen hast.

Seine Grenzen sind dieselben wie bei jedem Register: Ein Unfall, der ohne Meldung repariert wurde, steht nicht darin, und die Kilometerstände stammen nur aus den ITV-Terminen. Ein Eigentumsvorbehalt ist ausserdem im Registro de Bienes Muebles eingetragen; bei einem Fahrzeug, das finanziert war, lohnt die Abfrage dort zusätzlich. Im Bericht selbst steht, was im Register der DGT geführt und dort gemeldet wurde:

  • Die Anzahl der bisherigen Halter und die Zulassungsdaten.
  • Belastungen: Pfändungen (embargos), Stilllegungen (precintos) und Verfügungsbeschränkungen, etwa ein Eigentumsvorbehalt aus einer Finanzierung (reserva de dominio).
  • Die Termine der ITV mit Ergebnis und dem dabei abgelesenen Kilometerstand.
  • Ob das Fahrzeug vorübergehend oder endgültig abgemeldet ist (baja).
  • Offene Rückrufaktionen, soweit sie gemeldet sind.

NIE und Wohnsitz

Als Ausländer brauchst du für die transferencia eine Número de Identidad de Extranjero, kurz NIE. Ohne sie nimmt die DGT keinen Antrag auf deinen Namen an, und auch die Erklärung der ITP läuft über sie.

Die NIE gibt es auch für Nichtansässige; beantragt wird sie bei den zuständigen Stellen der Polizei in Spanien oder über ein spanisches Konsulat. Das dauert, und die Termine sind in manchen Provinzen knapp. Wer in Spanien kaufen will, beantragt die Nummer deshalb vor der Suche und nicht erst, wenn das passende Fahrzeug gefunden ist.

Die NIE ersetzt keinen Wohnsitz. Die DGT führt jedes Fahrzeug mit einer Adresse in Spanien, an die Bescheide und Bussen gehen, und die Gemeinde dieser Adresse erhebt die IVTM. Wer keine spanische Adresse hat und das Fahrzeug nicht in Spanien nutzen will, sollte die transferencia auf sich gar nicht erst anstreben, sondern den Weg über die Ausfuhr nehmen — dazu unten.

Das Umweltetikett und was es am Preis ändert

In Spanien entscheidet ein Aufkleber mit darüber, wo ein Fahrzeug fahren darf. Wirksam wird er über die Umweltzonen (zonas de bajas emisiones), die grössere Gemeinden einrichten müssen. Welche Klassen in welche Zone dürfen, zu welchen Zeiten und ab wann, legt jede Stadt selbst fest, und die Regeln werden schrittweise enger. Ein Fahrzeug ohne Etikett lässt sich in einer Stadt mit strenger Zone deshalb kaum noch sinnvoll nutzen, in einer kleinen Gemeinde ohne Zone dagegen ohne Einschränkung.

Genau das ändert den Preis. Wo strenge Zonen gelten, sind Fahrzeuge ohne Etikett oder mit B schwerer verkäuflich und entsprechend günstiger; ein C-Diesel oder ein ECO-Hybrid hält dort seinen Wert besser. Wer in Spanien kauft, rechnet deshalb nicht nur mit dem heutigen Nutzen, sondern mit dem Wiederverkauf in einigen Jahren — und fragt die Gemeinde, in der er wohnt, nach ihrem Fahrplan. Für einen Käufer, der ausführt, zählt das Etikett dagegen nicht: Die Umweltzonen im Zielland richten sich nach dessen eigenem System und nach der Abgasnorm in den Papieren, nicht nach dem spanischen Aufkleber.

Die Klasse vergibt die DGT, sichtbar als farbiger Aufkleber (distintivo ambiental). Sie ergibt sich aus Antrieb und Abgasnorm und steht im Register; abfragen lässt sie sich mit dem Kennzeichen auf der Website der DGT. Die Stufen:

  • 0 Emisiones (blau): Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride mit ausreichender elektrischer Reichweite.
  • ECO: die übrigen Hybride sowie Gasfahrzeuge, die die Abgasvoraussetzungen erfüllen.
  • C (grün): Benziner ab Euro 4, Diesel ab Euro 6.
  • B (gelb): Benziner nach Euro 3, Diesel nach Euro 4 und 5.
  • Kein Etikett: ältere Fahrzeuge unterhalb dieser Normen.

Kaufen, um auszuführen

Soll das Fahrzeug Spanien verlassen, gibt es zwei Wege. Der erste: Du lässt es zuerst auf dich umschreiben und meldest es danach zur Ausfuhr ab. Das setzt NIE, spanische Adresse und die ITP voraus und ist nur sinnvoll, wenn du das Fahrzeug ohnehin eine Zeit lang in Spanien nutzen willst.

Der zweite, übliche Weg: Der Verkäufer beantragt nach dem Verkauf selbst die endgültige Abmeldung wegen Verbringung in ein anderes Land (baja definitiva por traslado a otro país). Die DGT vermerkt die Abmeldung auf dem permiso de circulación, und das Fahrzeug scheidet aus dem spanischen Register aus. Der Käufer nimmt permiso und technische Karte mit und lässt das Fahrzeug in seinem Land zu. Ob in diesem Fall eine Übertragungssteuer anfällt, klärst du vorher mit der Steuerverwaltung der Region — die Frage gehört vor den Handschlag.

Im Vertrag steht dann ausdrücklich, dass der Verkäufer die baja beantragt, bis wann, und dass er dir den Nachweis übergibt. Für die Fahrt über die Grenze gibt es spanische Übergangskennzeichen, deren Voraussetzungen die Jefatura nennt; oft einfacher ist ein Anhänger oder ein Überführungskennzeichen aus deinem Land, sofern es für ein Fahrzeug im Ausland ausgegeben wird.

Vor allem aber: Frag vor dem Kauf bei deiner eigenen Zulassungsbehörde nach, welche spanischen Unterlagen sie sehen will. Die europäische Übereinstimmungsbescheinigung gehört fast immer dazu. Fehlt sie, lässt sie sich beim Hersteller nachbestellen — nur nicht an dem Tag, an dem du mit dem Fahrzeug vor der Behörde stehst.

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