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Kauf mit Ausfuhr anbieten: was Händler festlegen
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Käufer von jenseits der Zollgrenze fragen früh nach einem Nettopreis. Ob du ihn anbietest, ist eine Entscheidung über deinen eigenen Ablauf — denn kommt der Ausfuhrnachweis nicht, schuldest du die Steuer trotzdem. Dieser Beitrag geht durch, was du festlegen solltest, bevor die erste solche Anfrage eintrifft.
Wer nach einem Nettopreis fragt
Nach einem Nettopreis fragen im Wesentlichen zwei Gruppen. Die erste sind Unternehmen, die die Steuer als Vorsteuer abziehen und deshalb eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer brauchen. Die zweite sind Käufer, die das Fahrzeug über eine Zollgrenze ausführen, etwa zwischen der Schweiz oder Liechtenstein und der EU oder aus der EU in einen anderen Drittstaat. Für sie ist die Steuer des Verkaufslands ein Posten, der bei einer Ausfuhrlieferung entfallen kann, während im Zielland die Einfuhrsteuer anfällt.
Beides setzt voraus, dass die Steuer auf der Rechnung ausgewiesen werden kann. Bei differenz- bzw. margenbesteuerten Fahrzeugen steht keine Steuer auf der Rechnung, und damit gibt es auch keinen Nettopreis, den du nennen könntest. Auf Carvexia hängt deshalb alles an einem Häkchen: Nettopreis und Ausfuhrbedingungen lassen sich nur bei Inseraten eines Händlerbetriebs mit «MwSt. ausweisbar» angeben.
Den Nettopreis trägst du selbst ein; Carvexia rechnet ihn nicht aus. Er muss unter dem Preis liegen, erscheint unter dem Preis als Angabe des Händlers und wird geleert, sobald sich Preis oder Währung ändern — dann setzt du ihn neu. Innerhalb der EU stellt sich die Frage bei Gebrauchtwagen an Privatkunden meist gar nicht, weil die Steuer dort bleibt, wo sie bezahlt wurde. Dieser Beitrag betrifft deshalb vor allem Verkäufe über eine Zollgrenze.
Zwei Modelle: Erstattung oder Sicherheit
Für die Abwicklung gibt es zwei übliche Modelle, und im Inserat wählst du eines davon. Beim ersten zahlt der Käufer brutto, und du erstattest ihm den Steueranteil, sobald der Ausfuhrnachweis bei dir eingegangen ist. Beim zweiten stellst du netto in Rechnung und behältst eine Sicherheit in Höhe der Steuer ein, die du nach Eingang des Nachweises freigibst.
Wirtschaftlich laufen beide auf dasselbe hinaus: Bis der Nachweis da ist, liegt der Steuerbetrag bei dir, und kommt er nie, behältst du ihn, weil du die Steuer dann schuldest. Der Unterschied liegt in der Darstellung gegenüber dem Käufer und in deiner Buchhaltung. Das Nettomodell liest sich für den Käufer freundlicher, weil der Betrag, der zurückkommt, von Anfang an getrennt dasteht. Es verlangt aber, dass Kaufpreis und Sicherheit auf Beleg und Konto sauber auseinandergehalten werden.
Welche Rechnung du in welchem Modell ausstellst und wie du eine Erstattung verbuchst, klärst du mit deinem Steuerberater. Die Wahl selbst ist eine Frage deines Ablaufs: Nimm das Modell, das dein Betrieb jedes Mal gleich abwickeln kann, und bleib dabei. Ein Käufer, der zwei Händler vergleicht, achtet weniger auf das Modell als darauf, ob der Ablauf erklärt ist.
Wer die Ausfuhr anmeldet
Im Inserat gibst du an, wer die Ausfuhr bei der Zollstelle anmeldet: du als Händler, der Käufer oder ein Zolldienstleister. Die Antwort ist wichtiger, als sie aussieht, denn aus der Anmeldung entsteht der Nachweis, an dem deine Steuerbefreiung hängt. Wer anmeldet, hat den Vorgang in der Hand — und damit den Beleg.
Meldest du selbst an oder beauftragst einen Zolldienstleister, kommt der Nachweis dort an, wo du ihn brauchst. Achte darauf, dass dein Betrieb in der Anmeldung als Ausführer bzw. Versender steht; in manchen Systemen hängt daran, wer den elektronischen Beleg später abrufen kann. Das kostet Aufwand oder die Gebühr des Dienstleisters, die du in den Preis einrechnest oder dem Käufer offen nennst.
Meldet der Käufer selbst an, bist du auf ihn angewiesen: Er muss die Anmeldung richtig abgeben, an einem besetzten Übergang ausreisen und dir den Beleg schicken. Das kann funktionieren, legt dein Risiko aber in die Hände von jemandem, der nach der Grenze keinen Grund mehr hat, sich zu beeilen. Wer als Anmelder auftreten darf, regelt ausserdem das Zollrecht des Abgangslands, unter anderem nach dem Wohnsitz — frag die Ausfuhrzollstelle, bevor du diese Variante anbietest.
Der Ausfuhrnachweis und die Frist
Der Nachweis ist ein amtlicher Beleg, dass genau dieses Fahrzeug das Zollgebiet verlassen hat. In Deutschland ist das der Ausgangsvermerk aus dem elektronischen Ausfuhrverfahren, in der Schweiz die Veranlagungsverfügung Ausfuhr des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit; andere Staaten haben entsprechende Belege. Welche Unterlagen dein Steuerrecht zusätzlich verlangt, sagt dir dein Steuerberater oder die Steuerverwaltung. Bei Fahrzeugen gelten oft besondere Regeln: In Deutschland etwa muss ein Käufer, der das Fahrzeug selbst abholt, im Ausland ansässig sein, und das Fahrzeug muss auf Dauer ausgeführt werden.
Kommt keine Bestätigung — weil der Käufer über einen unbesetzten Übergang gefahren ist oder die Anmeldung nie abgeschlossen wurde —, gibt es in der EU ein Verfahren, in dem die Ausfuhrzollstelle den Ausgang anhand anderer Belege nachträglich bestätigen kann. Es ist aufwendig und endet nicht in jedem Fall mit einem Beleg. Ohne Nachweis bleibt die Lieferung steuerpflichtig, und die Steuer schuldest du.
Die Frist im Inserat ist deine Zusage: innerhalb wie vieler Tage nach Eingang des Nachweises du erstattest oder die Sicherheit freigibst. Nenn sie und halte sie ein; ohne Angabe steht auf der Fahrzeugseite der Hinweis, dass der Käufer sie im Vertrag festhalten soll. Die zweite Frist legst du im Vertrag fest: bis wann der Nachweis bei dir sein muss und was geschieht, wenn er ausbleibt — dass die Sicherheit dann als Steuer einbehalten wird bzw. keine Erstattung erfolgt. Wie lange du selbst auf den Nachweis warten kannst, bevor du die Steuer abführen musst, sagt dir dein Steuerberater.
Die vier Punkte im Vertrag
Auf der Fahrzeugseite steht unter deinen Bedingungen, welche vier Angaben schriftlich in den Kaufvertrag gehören. Käufer lesen dort mit, was sie verlangen sollten — du bietest es also am besten an, bevor sie danach fragen. Dazu kommen die Punkte, die dich schützen: der Staat, in den ausgeführt wird, die Frist für den Nachweis, die Folge, wenn er ausbleibt, und die Pflicht des Käufers, dir den Beleg zu schicken, sobald er ihn hat. Eine Vorlage, die du für jeden Ausfuhrverkauf verwendest, erspart Diskussionen am Tag der Übergabe.
Das Konto verdient einen eigenen Satz. Erstattet wird auf das Konto, von dem bezahlt wurde, oder auf eines, das im Vertrag steht — nicht auf eines, das später per E-Mail nachgereicht wird. Eine geänderte Bankverbindung in einer Mail ist eines der bekanntesten Betrugsmuster, und eine Zahlung über eine Grenze ist besonders schwer zurückzuholen.
Die vier Angaben, so wie sie auf der Fahrzeugseite stehen:
- der genaue Betrag, der erstattet oder freigegeben wird;
- die Frist, innerhalb derer das nach Eingang des Nachweises geschieht;
- das Konto, auf das gezahlt wird;
- wer die Anmeldung bei der Zollstelle vornimmt.
Papiere, die ein ausländischer Käufer braucht
Ein Käufer aus einem anderen Land braucht für Ausfuhr, Einfuhr und Zulassung bei sich Unterlagen, die du bereitlegen kannst, bevor er anreist. Klär die Papierfrage deshalb vor dem Termin: Ein fehlendes COC-Papier beim Hersteller nachzubestellen braucht Zeit, und ein Käufer, der dafür ein zweites Mal anreisen muss, verhandelt den Preis neu.
Wie das Fahrzeug über die Grenze kommt — auf einem Anhänger, mit Ausfuhr- oder Zollkennzeichen, per Spedition —, entscheidet und organisiert in der Regel der Käufer. Für dich zählt, dass es an einem besetzten Übergang während dessen Öffnungszeiten ausreist, weil sonst kein Nachweis entsteht. Sag das dem Käufer ausdrücklich; viele denken an die Einfuhr und vergessen die Ausfuhr.
Welche Stelle was verlangt, unterscheidet sich von Land zu Land; der Kern ist überall ähnlich:
- Die Rechnung mit ausgewiesener Steuer bzw. dem Nettobetrag, Fahrgestellnummer, beiden Adressen und dem Datum.
- Der Fahrzeugausweis bzw. die Zulassungsbescheinigung, mit dem Nachweis der Abmeldung, wenn das Fahrzeug zugelassen war.
- Das COC-Papier, wo vorhanden — in vielen Ländern erspart es dem Käufer eine Einzelprüfung.
- Serviceheft, Rechnungen und der letzte Prüfbericht.
- Die Unterlagen zur Ausfuhranmeldung, wenn du oder ein Dienstleister sie erstellst.
Was du nicht zusagst
Die Grenze deiner Zusagen ist die Grenze deines Landes. Verbindlich sagen kannst du, was in deinem Betrieb geschieht: Preis, Modell der Steuerabwicklung, Frist, Papiere, Anmeldung. Was im Zielland geschieht, kannst du nicht zusagen, und ein Satz, der danach klingt, wird im Streitfall als Zusage gelesen.
Innerhalb dieser Grenze lohnt es sich dagegen, klar zu sagen, was du tust. Ein Händler, der seinen Ablauf in drei Sätzen erklären kann — so läuft die Steuer, so wird die Ausfuhr angemeldet, so schnell erstatten wir —, wirkt auf einen Käufer aus dem Ausland verlässlicher als einer mit dem tieferen Preis und dem vagen Versprechen, man werde das schon regeln. Ausserhalb dieser Grenze sagst du nichts zu:
- Keine Zahlen zu Einfuhrabgaben, Steuersätzen oder Zulassungskosten im Zielland — dafür ist die Zollverwaltung des Ziellands zuständig. Auf der Fahrzeugseite steht ohnehin, dass diese Abgaben dazukommen.
- Keine Zusage, dass das Fahrzeug im Zielland ohne Weiteres zugelassen wird; technische Anforderungen und Genehmigungen unterscheiden sich.
- Keine Erstattung vor Eingang des Nachweises, auch nicht bei einem Stammkunden.
- Kein «steuerfrei» als Preisangabe: Der Nettopreis ist ein Betrag unter Bedingungen, nicht der Endpreis des Käufers.
- Keine Steuerberatung. Was du auf Carvexia angibst, erscheint als Angabe des Händlers und ausdrücklich nicht als Steuerauskunft — so hältst du es auch im Gespräch.