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Die Selbstauskunft: Antworten, die Rückfragen sparen
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Die meisten Nachrichten an einen Verkäufer stellen dieselben zehn Fragen, jedes Mal in anderen Worten und oft in einer anderen Sprache. Die Selbstauskunft beantwortet sie einmal, fest und in jeder Sprache der Seite lesbar. Genau deshalb verdient jede Antwort dieselbe Sorgfalt wie eine Zeile im Kaufvertrag.
Was die Selbstauskunft ist und was nicht
Die Selbstauskunft ist ein fester Katalog geschlossener Fragen zu deinem Inserat: Wie viele Schlüssel gibt es, wann kam der Zahnriemen, liegt der Fahrzeugausweis bei dir, ist eine Finanzierung offen? Du beantwortest sie in deinem Konto beim Inserat unter «Selbstauskunft», als Händler im Dashboard. Die Antworten erscheinen auf der Fahrzeugseite im Block «Angaben des Verkäufers», zusammen mit dem Datum der letzten Änderung.
Weil die Antworten keine Sätze sind, sondern feste Werte — Ja, Nein, Weiss nicht, eine Zahl, ein Monat —, liest sie ein Käufer aus Lyon oder Mailand in der Sprache, in der er die Seite benutzt, auch wenn du auf Deutsch geantwortet hast. Übersetzt wird dabei nichts, und nichts wird umformuliert. Das ist der eigentliche Vorteil gegenüber dem Inseratstext: Eine Frage, die in jeder Sprache gleich dasteht, muss niemand mehr per Nachricht stellen.
Was sie nicht ist: eine Prüfung. Carvexia prüft die Antworten nicht, und so steht es auch unter dem Block: «Angaben des Verkäufers, nicht geprüft.» Die Selbstauskunft ist freiwillig. Sie ersetzt weder die Besichtigung noch den Kaufvertrag, aber sie hält fest, was du vor dem ersten Gespräch gesagt hast.
Die Fragen, die fast jeder Käufer stellt
Der Katalog ist bewusst kurz und für alle Fahrzeuge gleich. Er deckt die Punkte ab, an denen Käufer am häufigsten hängen bleiben, weil sie weder aus den Fotos noch aus den Datenfeldern hervorgehen.
Zwei Fragen erscheinen nur, wenn sie zum Inserat passen: beim Elektroauto die nach dem Ladekabel, und wenn die Fahrzeugprüfung laut Inserat bald fällig oder schon abgelaufen ist, die Frage, ob sie vor der Übergabe neu gemacht wird. Beides fällt sonst erst bei der Übergabe auf — dann, wenn es zu spät ist, es in den Preis einzurechnen.
- Schlüssel und Papiere: die Zahl der Fahrzeugschlüssel, ob das COC-Papier (die Übereinstimmungsbescheinigung) vorhanden ist und ob der Fahrzeugausweis bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei dir liegt.
- Wartung: wann der Zahnriemen zuletzt gewechselt wurde (mit Monat, Kilometerstand oder beidem — oder «hat eine Steuerkette»), wann der letzte Service mit Beleg war und wann die Reifen zuletzt erneuert wurden.
- Geld und Herkunft: ob ein Leasing oder eine Finanzierung offen ist, ob das Fahrzeug aus einem anderen Land eingeführt wurde und ob du Ausfuhr oder Abmeldung für einen Käufer aus dem Ausland erledigen kannst.
- Zustand: ob ein Hagel- oder Wasserschaden bekannt ist, ob im Auto geraucht wurde, ob eine Warnleuchte im Cockpit brennt, ob ein zweiter Rädersatz dabei ist und ob Mängel bekannt sind.
Nur antworten, was du sicher weisst
Neben den eigentlichen Antworten gibt es «Weiss nicht», und du kannst eine Frage auch auf «Keine Angabe» lassen. Beides ist keine Schwäche. «Weiss nicht» beim Zahnriemen sagt dem Käufer genau das, was er braucht: Er rechnet den Wechsel ein. Ein geschätztes Datum dagegen liest er als Tatsache, und als solche kann es später gegen dich stehen.
Die Grenze verläuft zwischen Wissen und Erinnerung. Weisst du, dass der letzte Service im März war, weil die Rechnung im Ordner liegt, trägst du den Monat ein. Meinst du, es sei «irgendwann im Frühling» gewesen, und findest keinen Beleg, dann ist «Kein Beleg vorhanden» die ehrliche Antwort — die Frage lautet ausdrücklich auf den letzten Service, für den es einen Beleg gibt.
Lies die Fragen genau. «Ist ein Hagel- oder Wasserschaden bekannt?» fragt nach deinem Wissen. «Wurde im Fahrzeug geraucht?» fragt nach dem ganzen Leben des Autos — hast du es gebraucht gekauft, weisst du das nur für deine eigene Zeit. Und die Warnleuchte ist eine Momentaufnahme: Sieh mit laufendem Motor nach, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Umgekehrt ist «Weiss nicht» keine Ausflucht für Dinge, die du weisst. Verschweigen bleibt Verschweigen, auch in einem Auswahlfeld.
Mängel benennen, ohne den Preis zu ruinieren
«Sind Mängel bekannt?» ist die einzige Frage mit Freitext. Antwortest du mit Ja, hast du Platz für ein, zwei Sätze. Dieser Text wird nicht übersetzt: Er erscheint im Original, mit dem Hinweis, dass es der Freitext des Verkäufers ist. Ein Käufer, der kein Deutsch liest, gibt ihn in ein Übersetzungsprogramm ein, und das gelingt umso besser, je einfacher der Satz gebaut ist.
Brauchbar ist deshalb die kürzeste Form, die ein Dritter wiederfindet: Bauteil, Ort, Befund. «Delle in der Heckklappe unten links, etwa daumengross. Klimaanlage kühlt schwach.» Keine Mundart, keine Abkürzungen aus dem Werkstattjargon. Wörter wie «altersgemäss» oder «nichts Schlimmes» übersetzen sich schlecht und verraten trotzdem, dass da etwas ist.
Den Preis ruiniert ein genannter Mangel selten. Wer ihn schon vor der Anfahrt kennt, hat ihn eingerechnet und kommt trotzdem; wer ihn bei der Besichtigung selbst findet, verhandelt neu und fragt sich, was sonst noch fehlt. Was nicht in zwei Sätze passt, etwa eine Reparaturgeschichte, gehört in den Inseratstext oder auf ein Foto. Namen, Telefonnummern und Kennzeichen gehören gar nicht in den Freitext: Er steht öffentlich auf der Fahrzeugseite.
Fragen von Interessenten beantworten
Interessenten können mit ihrer Anfrage bis zu fünf Fragen aus dem Katalog mitschicken. Du siehst sie bei deinem Inserat als offene Fragen, und oft kommt zusätzlich eine E-Mail mit einem Link, über den du sie direkt beantwortest. Der Link gilt zwei Wochen und für eine Antwort; danach beantwortest du dieselben Fragen im Konto bzw. Dashboard unter «Selbstauskunft».
Auf der Fahrzeugseite stehen solche Fragen als «offen», solange sie unbeantwortet sind, längstens so lange, wie der Link gilt, mit dem Hinweis, dass Interessenten danach gefragt haben. Das ist neutral gemeint, nicht als Makel. Es zeigt aber jedem weiteren Besucher, welche Frage im Raum steht.
Deine Antwort gilt für alle: Sie erscheint auf der Fahrzeugseite, auch für jeden späteren Interessenten. Darin liegt der Nutzen — die fünfte Nachricht mit derselben Frage bleibt aus. Ob und wann du antwortest, entscheidest du selbst. Eine Frage, die du nicht beantworten willst, lässt du auf «Keine Angabe».
Der Änderungsverlauf und warum er dich schützt
Jede Änderung bleibt sichtbar. Ersetzt du eine Antwort, rückt die alte in den «Änderungsverlauf» unter dem Block, mit dem Zeitraum, in dem sie galt; bei den Mängeln nur die Antwort, nicht der ersetzte Freitext. Wer die Fahrzeugseite besucht, kann ihn aufklappen und sehen, dass die Reifen im Mai noch mit «Weiss nicht» standen und seit Juni einen Monat tragen. Kürzen kannst du den Verlauf nicht; ein Verlauf, den man still bereinigen könnte, sagte niemandem etwas.
Das wirkt wie eine Einschränkung, ist aber vor allem ein Beleg für dich. Zeigt sich nach dem Einstellen ein neuer Mangel — die Warnleuchte geht an, die Klimaanlage fällt aus — und du trägst ihn nach, dann ist festgehalten, ab wann er dastand. Das ersetzt nicht, ihn beim Verkauf ausdrücklich zu nennen, aber es zeigt, dass du nichts zurückgehalten hast. Ein Fehler, der im Verlauf als korrigiert erscheint, ist besser als einer, der bis zum Verkauf stehen bleibt.
Für Käufer heisst der Verlauf umgekehrt: Eine Antwort, die kurz vor dem Besichtigungstermin von «Nein» auf «Weiss nicht» wechselt, ist eine Nachfrage wert. Und wer eine Angabe für falsch hält, meldet sie über «Angabe falsch? Melden» direkt unter dem Block.
Angaben, die in den Kaufvertrag gehören
Was in der Selbstauskunft steht, ist eine Angabe über das Fahrzeug, genau wie ein Satz im Inseratstext. Ein Käufer darf sich darauf verlassen, und ein Gewährleistungsausschluss deckt eine falsche Angabe über den Zustand nicht. Umso wichtiger ist, dass der Kaufvertrag dasselbe sagt, nicht mehr und nicht weniger.
Praktisch wandern die Zeilen der Selbstauskunft in den Vertrag: die Zahl der Schlüssel, das COC-Papier und der Fahrzeugausweis in die Liste der übergebenen Gegenstände, die bekannten Mängel wörtlich in die Mängelliste. Bei einer offenen Finanzierung oder einem Leasing entscheidet der Geldgeber mit, wann das Auto den Besitzer wechseln kann; in Deutschland liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II dann oft beim Geldgeber. Wie und wann die Ablösung geschieht, gehört in den Vertrag, bevor Geld fliesst.
«Weiss nicht» gehört ebenfalls hinein, als das, was es ist: «Zahnriemenwechsel: dem Verkäufer nicht bekannt.» Das ist keine Zusicherung und keine Lücke, sondern der festgehaltene Wissensstand. Leg ausserdem den Stand der Selbstauskunft am Tag der Unterschrift als Ausdruck oder Bildschirmfoto zu deinen Unterlagen. Nach dem Verkauf ist das Inserat nicht mehr öffentlich, und mit ihm verschwindet der Block auf der Fahrzeugseite.