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Recht

Ein Auto kaufen, auf dem noch ein Kredit oder Leasing liegt

7 Min. Lesezeit

Viele Autos werden finanziert oder geleast, und manche davon stehen zum Verkauf, bevor sie abbezahlt sind. Das ist kein Grund, die Finger davon zu lassen — aber ein Grund, die Reihenfolge einzuhalten, in der Geld und Papiere wandern.

Halter ist nicht gleich Eigentümer

Im Fahrzeugausweis oder in der Zulassungsbescheinigung steht, wer das Fahrzeug hält, also nutzt, versichert und versteuert. Wem es gehört, steht dort nicht unbedingt. Bei einem finanzierten Fahrzeug kann die Bank Sicherungsrechte haben, bei einem geleasten gehört es der Leasinggesellschaft. In beiden Fällen kann der Halter nicht allein darüber verfügen.

Wer von jemandem kauft, der nicht verfügen darf, riskiert, dass das Fahrzeug später von der Bank oder der Leasinggesellschaft herausverlangt wird. Ob und wie weit ein gutgläubiger Käufer geschützt ist, regelt jedes Land anders, und sich im Streitfall darauf zu verlassen, ist die teuerste aller Varianten.

Leasing: Der Verkäufer ist nicht Eigentümer

Ein geleastes Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft, bis der Vertrag regulär endet oder vorzeitig abgelöst wird. Der Leasingnehmer kann es nicht verkaufen; er kann nur mit der Leasinggesellschaft eine Ablösung vereinbaren, nach der das Fahrzeug ihm oder direkt einem Käufer übertragen wird.

In der Schweiz lassen Leasinggesellschaften häufig einen Vermerk in den Fahrzeugausweis eintragen, der einen Halterwechsel ohne ihre Zustimmung sperrt — bekannt als Code 178. Steht er im Ausweis, lässt sich das Fahrzeug nicht auf dich umschreiben, bevor die Leasinggesellschaft ihn löschen lässt. Frag danach, bevor du irgendetwas bezahlst.

Kredit: Das Papier liegt bei der Bank

Bei einer Autofinanzierung in Deutschland behält die Bank üblicherweise die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit, bis der Kredit getilgt ist; in Österreich ist es häufig der Typenschein. Ein Verkäufer, der dieses Papier nicht vorlegen kann, verkauft entweder ein finanziertes Fahrzeug oder eines, bei dem etwas anderes nicht stimmt.

In der Schweiz gibt es kein solches Papier, das den Eigentümer ausweist. Ein Eigentumsvorbehalt kann aber im Register beim Betreibungsamt eingetragen sein, und zwar am Wohnort dessen, der das Fahrzeug unter Vorbehalt erworben hat — also des heutigen Verkäufers. Kreditverträge können einen Verkauf ohne Zustimmung des Kreditgebers zudem ausschliessen. Frag den Verkäufer direkt, ob das Fahrzeug finanziert ist, und lass dir die Antwort in den Vertrag schreiben.

Die Ablösung in der richtigen Reihenfolge

Der häufigste Fehler ist der naheliegende: den ganzen Kaufpreis an den Verkäufer zu überweisen, der verspricht, damit den Kredit abzulösen. Bleibt die Zahlung an die Bank aus, hast du bezahlt und bekommst die Papiere trotzdem nicht.

Der sichere Weg läuft über den Gläubiger, nicht über den Verkäufer:

  • Der Verkäufer fordert bei Bank oder Leasinggesellschaft eine schriftliche Ablösebestätigung an: Betrag, Stichtag, Kontoverbindung, Fahrgestellnummer.
  • Du zahlst den Ablösebetrag direkt an den Gläubiger und den Rest an den Verkäufer.
  • Der Gläubiger bestätigt den Eingang und gibt das Fahrzeug frei — mit dem Papier, das er als Sicherheit hielt, oder mit der Zustimmung zum Halterwechsel.
  • Erst danach gehen Fahrzeug, Schlüssel und Papiere über.

Welche Papiere du sehen willst

Vor der Zahlung: die Ablösebestätigung im Original oder als Dokument direkt vom Gläubiger, nicht als abfotografierten Ausdruck, und einen Abgleich der Fahrgestellnummer darauf mit der am Fahrzeug. Ruf im Zweifel bei der Bank an — über die Nummer auf ihrer Website, nicht über die auf dem Schreiben.

Nach der Zahlung: die Freigabe schriftlich, das zurückgegebene Papier oder die Löschung des Vermerks, und einen Vertrag, der festhält, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter übergeben wird. Bewahre alles zusammen auf; es ist der Nachweis, dass du von der richtigen Stelle erworben hast.

Beim Händler meistens einfacher

Kauft ein Händler ein finanziertes Fahrzeug an, löst er die Restschuld in aller Regel selbst ab, bevor er es weiterverkauft. Wer beim Händler kauft, bekommt das Fahrzeug deshalb normalerweise frei von fremden Rechten.

«Normalerweise» heisst: Lass dir bei der Übergabe die Papiere zeigen, die das belegen, und halte im Vertrag fest, dass das Fahrzeug lastenfrei ist. Ein seriöser Händler hat damit kein Problem, weil er dieselbe Prüfung beim Ankauf selbst gemacht hat.

Wenn du selbst ein finanziertes Auto verkaufst

Aus der anderen Richtung gilt dasselbe, nur mit vertauschten Rollen. Sag Interessenten früh, dass das Fahrzeug finanziert ist, und fordere die Ablösebestätigung an, bevor die ersten Besichtigungen stattfinden. Ein Käufer, der sieht, dass du den sicheren Weg vorbereitet hast, verhandelt anders als einer, der erst bei der Übergabe von der Bank erfährt.

Biete von dir aus an, dass der Käufer den Ablösebetrag direkt an die Bank zahlt. Das nimmt ihm das Risiko, dir den ganzen Betrag anvertrauen zu müssen, und dir die Diskussion darüber. Bei einem Leasingfahrzeug klärst du zuerst mit der Leasinggesellschaft, ob sie einen Verkauf überhaupt zulässt.

Über die Grenze

Beim Kauf im Ausland gelten die Regeln des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist — und welches Papier dort das Eigentum oder die Sicherheit belegt, ist von Land zu Land verschieden. Frag den Verkäufer, welches Dokument die Bank hält, und lass dir erklären, wie die Freigabe dort abläuft, bevor du Geld schickst.

Wie man über eine Grenze bezahlt, ohne Geld zu verlieren, und welche Unterlagen ein Import verlangt, steht in eigenen Beiträgen. Für ein finanziertes Fahrzeug gilt dort alles doppelt.

Die Warnzeichen

Ein finanziertes Fahrzeug ist kein Warnzeichen, ein Verkäufer, der es verschweigt oder die Reihenfolge umdrehen will, schon. Die meisten Fälle, die schiefgehen, folgen denselben Mustern, und sie zeigen sich meist, bevor Geld fliesst.

Einige Muster tauchen bei Verkäufen, die nicht sauber sind, immer wieder auf:

  • Das Papier, das das Eigentum oder die Sicherheit belegt, «liegt noch bei der Bank und kommt nach».
  • Der Verkäufer will den ganzen Betrag selbst erhalten und die Bank «gleich danach» bezahlen.
  • Der Name im Fahrzeugausweis stimmt nicht mit dem Verkäufer überein, und die Erklärung bleibt vage.
  • Eine Anzahlung soll den Wagen «reservieren». Carvexia bietet weder Reservierung noch Anzahlung noch Treuhand an; wer das im Namen der Plattform vorschlägt, tut es nicht über uns.
  • Zeitdruck: ein anderer Interessent, der angeblich morgen kommt.

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