Zum Inhalt springen
Zurück zum Ratgeber

Kosten

Elektroauto versichern: worauf es bei der Police ankommt

6 Min. Lesezeit

Ein Elektroauto wird mit denselben Bausteinen versichert wie jedes andere Auto: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko. Der Unterschied liegt in den Bedingungen — darin, was mit dem Akku, den Kabeln und dem teuersten Bauteil nach einem Schaden geschieht.

Was beim Elektroauto anders versichert wird

An der Grundstruktur ändert der Antrieb nichts. Die Haftpflicht deckt Schäden, die du anderen zufügst, die Teilkasko Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch, Unwetter und Tierbiss, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Wie diese Bausteine gewählt werden und wie die Prämie entsteht, gilt für Elektroautos genauso wie für alle anderen.

Anders ist die Verteilung des Werts. Beim Elektroauto steckt ein grosser Teil des Fahrzeugwerts in einem einzigen Bauteil, der Hochvoltbatterie, und sie sitzt dort, wo ein Auto beim Aufsetzen und bei Unfällen getroffen wird: im Unterboden. Dazu kommen Teile, die ein Verbrenner nicht hat — Ladekabel, Ladeanschluss, Hochvoltleitungen, bei vielen Haltern eine Wallbox — und Schadenarten, die bei ihm keine Rolle spielen, etwa ein Defekt durch Überspannung beim Laden.

Deshalb lohnt sich beim Elektroauto der Blick auf die Klauseln neben der Grunddeckung besonders. Zwei Angebote mit ähnlicher Prämie können im Schadenfall sehr verschiedene Beträge zahlen. Wer vergleicht, legt die Bedingungen nebeneinander, nicht nur die Preise.

Die Batterie: Schaden, Verschleiss, Ausschluss

Eine Kaskoversicherung deckt Schäden durch ein plötzliches Ereignis: einen Unfall, einen Brand, ein Hochwasser. Für die Batterie gilt das genauso — wird sie bei einem Unfall beschädigt, ist das ein Kaskoschaden wie jeder andere. Nicht versichert ist dagegen, was mit jeder Batterie mit der Zeit geschieht: das Nachlassen der Kapazität. Alterung ist Verschleiss, und dafür ist keine Versicherung zuständig, sondern bestenfalls die Batteriegarantie des Herstellers.

Dazwischen liegt eine Grauzone, und dort gehen die Policen auseinander. Was ist mit einem Defekt durch Kurzschluss, eine Überspannung beim Laden, eine Tiefentladung nach langer Standzeit oder einen Bedienfehler? In einer Standardpolice sind solche Schäden oft ausgeschlossen, weil sie als Betriebs- oder Bedienschaden gelten. Manche Versicherer bieten für Elektroautos einen erweiterten Batterieschutz an, der genau diese Fälle einschliesst. Ob er das tut, steht in den Bedingungen, nicht im Namen des Bausteins.

Ein zweiter Punkt betrifft den Unterboden. Nach einem Aufsetzen oder einem Schlag von unten verlangen manche Hersteller, dass die Batterie geprüft und bei einer Beschädigung ganz oder in Teilen ersetzt wird, statt sie zu reparieren. Aus einem kleinen Anlass wird so eine grosse Rechnung. Ob die Versicherung dann den Austausch zahlt, ist eine Frage für die Zeit vor dem Schaden.

Beim Gebrauchtwagen kommt eine Frage dazu: Wird eine Batterie, die schon Kapazität verloren hat, im Schadenfall ohne Abzug ersetzt oder mit einem Abzug «neu für alt»? Manche Bedingungen sehen einen solchen Abzug nach Alter oder Zustand vor, andere verzichten ausdrücklich darauf.

Kabel, Wallbox, Marder

Das mobile Ladekabel ist ein teures Zubehörteil, und es wird oft dort gestohlen oder beschädigt, wo niemand danebensteht: an der Ladesäule, in der Garage, aus dem Kofferraum. Ob die Police es als Fahrzeugzubehör mitversichert, nur während es im Auto liegt oder auch während es angeschlossen ist, und ob Diebstahl an einer öffentlichen Ladestation gedeckt ist, steht in den Bedingungen. Frag nach allen drei Fällen.

Die Wallbox ist ein anderer Fall. Fest an der Wand montiert, gehört sie je nach Land und Vertrag eher zur Gebäude- oder zur Hausratversicherung als zur Autoversicherung. Manche Autopolicen schliessen sie trotzdem ein, etwa gegen Diebstahl, Vandalismus oder Überspannung. Das ist kein Grund für doppelten Schutz, aber ein Grund, einmal zu klären, welcher Vertrag welchen Schaden trägt.

Der Marder ist beim Elektroauto kein Randthema. Er beisst Schläuche und die Isolierung von Leitungen an, und bei Hochvoltleitungen ist die Reparatur aufwendiger, weil nur entsprechend geschultes Personal daran arbeiten darf. Die Teilkasko deckt Marderbiss in vielen Policen, oft aber nur den direkten Schaden am angebissenen Teil. Folgeschäden an anderen Bauteilen sind häufig nur mit einer erweiterten Deckung versichert und dort auf einen Höchstbetrag begrenzt — beim Elektroauto ist genau dieser Betrag die Zahl, die du dir ansehen solltest.

Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos gehört die Kabelfrage auch in die Kaufprüfung: welche Kabel dabei sind und in welchem Zustand. Auf Carvexia fragt die Selbstauskunft bei Elektroautos, ob ein Ladekabel dabei ist — eine Angabe des Verkäufers, nicht geprüft, aber ein Anlass, bei der Übergabe nachzuzählen.

Entschädigung bei Totalschaden

Bei einem Totalschaden zahlt die Kasko grundsätzlich den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert: den Betrag, den ein vergleichbares Fahrzeug im Zeitpunkt des Schadens kostet. Beim Elektroauto ist dieser Wert schwerer zu bestimmen als beim Verbrenner, weil sich Listenpreise, Modellgenerationen und Batterievarianten schneller ändern und der Gebrauchtmarkt stärker schwankt.

Ein Totalschaden kann ausserdem früher eintreten, als man denkt. Er liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als das Fahrzeug noch wert ist, und weil die Batterie so teuer ist, kann ein Unfall mit Schaden am Akku ein sonst reparables Auto wirtschaftlich zum Totalschaden machen. Das ist kein Sonderfall, sondern die gewöhnliche Rechnung, nur mit einem teureren Bauteil.

Gegen diesen Wertverlust schützen Zusatzbausteine, die in den ersten Jahren mehr zahlen als den Zeitwert: die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung, in der Schweiz der Zeitwertzusatz. Beim Elektroauto kommt es auf das Kleingedruckte an. Neupreis auf welcher Grundlage — der Listenpreis beim Kauf oder der heutige Preis eines Nachfolgemodells, das womöglich günstiger ist? Kaufpreis mit oder ohne staatliche Kaufprämie, falls es eine gab? Und gilt der Schutz auch für ein Fahrzeug, das gebraucht gekauft wurde?

Wer geleast oder finanziert hat, prüft zusätzlich die Lücke zwischen dem, was die Kasko zahlt, und dem, was der Vertrag noch fordert. Beim Elektroauto kann sie grösser ausfallen, wenn der Marktwert schneller sinkt, als der Vertrag angenommen hat. Eine GAP-Deckung schliesst sie; sie ist bei manchen Leasingverträgen eingeschlossen, beim Kredit meist nicht.

Abschleppen und die geeignete Werkstatt

Ein beschädigtes Elektroauto kann nicht jeder Abschleppdienst und nicht jede Werkstatt übernehmen. Viele Modelle dürfen nicht mit drehenden Antriebsrädern geschleppt werden und gehören auf die Ladefläche. Nach einem Unfall mit Verdacht auf Batterieschaden wird das Fahrzeug manchmal zunächst gesondert abgestellt, und an den Hochvoltkomponenten darf nur Personal mit entsprechender Qualifikation arbeiten.

Für die Versicherung heisst das: Die Frage ist nicht nur, ob Abschleppen gedeckt ist, sondern wohin. Manche Schutzbriefe und Assistance-Bausteine zahlen den Transport bis zur nächsten Werkstatt — und die nächste ist bei einem Elektroauto womöglich nicht die, die es reparieren darf. Besser sind Bedingungen, die ausdrücklich den Transport zu einer geeigneten Werkstatt oder zum Markenbetrieb einschliessen, auch über eine grössere Entfernung.

Dazu kommen zwei Kostenpunkte, an die kaum jemand denkt: die Standkosten, wenn ein Unfallfahrzeug nach einem Batterieschaden länger auf einem gesonderten Platz steht, und das Liegenbleiben mit leerem Akku. Ob eine Police oder ein Schutzbrief den Transport zur nächsten Ladestation bezahlt, ist Vertragssache; der Pannendienst eines Automobilclubs kann dafür die bessere Adresse sein als die Autoversicherung.

Die Fragen vor dem Abschluss

Die folgenden Fragen lassen sich jedem Versicherer vor dem Abschluss stellen, und die Antworten gehören schriftlich in die Offerte oder in die Bedingungen. Wer sie für zwei oder drei Angebote beantwortet hat, vergleicht Deckungen statt Prämien.

Die Antworten lassen sich nicht aus der Prämie ablesen. Ein Angebot, das günstiger ist, weil es einen Teil dieser Punkte ausschliesst, ist nicht billiger, sondern kleiner. Wie sich die Prämie zusammensetzt und wann ein höherer Selbstbehalt sich rechnet, steht in eigenen Beiträgen; beim Elektroauto kommt vor diese Rechnung die Frage, was überhaupt gedeckt ist.

  • Ist die Batterie bei Kurzschluss, Überspannung, Tiefentladung und Bedienfehlern versichert, oder nur bei Unfall, Brand und Naturereignissen?
  • Wird eine beschädigte Batterie ohne Abzug «neu für alt» ersetzt, und gilt das auch beim Gebrauchtwagen?
  • Sind Ladekabel und Adapter mitversichert — im Auto, angeschlossen und an einer öffentlichen Ladestation?
  • Sind Folgeschäden nach Marderbiss gedeckt, und bis zu welchem Betrag?
  • Welche Entschädigung gilt bei Totalschaden in den ersten Jahren, und auf welchen Preis bezieht sie sich?
  • Wohin wird abgeschleppt — zur nächsten Werkstatt oder zu einer, die Hochvolttechnik reparieren darf?
  • Ist die Wallbox eingeschlossen, oder gehört sie in die Gebäude- oder Hausratversicherung?

Passend dazu im Bestand

Weitere Beiträge