Recht
Ein geerbtes Auto: behalten, umschreiben oder verkaufen
7 Min. Lesezeit
Ein Auto im Nachlass ist selten das wichtigste Thema nach einem Todesfall, aber eines der ersten, das drängt: Es steht irgendwo, es ist versichert und zugelassen, und es verliert Wert. Wer die Reihenfolge kennt, entscheidet in Ruhe statt unter Druck.
Wem das Auto gehört, solange der Nachlass offen ist
In Deutschland und in der Schweiz geht das Vermögen mit dem Tod von selbst auf die Erben über, ohne dass jemand etwas unterschreiben muss. Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen das Auto gemeinsam, als Erbengemeinschaft: nicht jedem ein Anteil am Fahrzeug, sondern allen zusammen das Ganze. Verkaufen, verschenken oder einem von ihnen übertragen können sie es deshalb grundsätzlich nur gemeinsam.
In Österreich läuft es anders: Das Vermögen geht erst mit der Einantwortung am Ende des Verlassenschaftsverfahrens auf die Erben über. Bis dahin gehört es dem Nachlass. Wer eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, kann sich vom Notar, der das Verfahren als Gerichtskommissär führt, eine Amtsbestätigung ausstellen lassen, die seine Vertretungsbefugnis bestätigt. Andere Länder haben eigene Regeln; massgeblich ist in der Regel das Erbrecht des Staates, in dem die verstorbene Person zuletzt gelebt hat.
Ist ein Testamentsvollstrecker oder in der Schweiz ein Willensvollstrecker eingesetzt, kann er über das Fahrzeug allein verfügen, soweit sein Auftrag reicht. Das vereinfacht vieles und heisst für einen Käufer: Nicht jeder Erbe darf verkaufen, und nicht jeder, der verkaufen darf, ist Erbe.
Eine Warnung gehört an den Anfang, weil sie sich später nicht mehr reparieren lässt: Wer noch nicht entschieden hat, ob er das Erbe annimmt, sollte das Auto weder verkaufen noch für sich nutzen. Solche Handlungen können als Annahme gewertet werden und die Möglichkeit verbauen, ein überschuldetes Erbe auszuschlagen. Die Fristen für die Ausschlagung sind kurz und je nach Land verschieden; das Nachlassgericht oder die zuständige Behörde nennt sie.
Versicherung und Zulassung in der Zwischenzeit
Die Versicherung endet nicht mit dem Tod der Halterin oder des Halters; der Vertrag läuft zunächst weiter, und die Prämien fallen dem Nachlass zur Last. Melde den Todesfall dem Versicherer trotzdem früh, zusammen mit der Frage, wer das Fahrzeug bis zur Klärung fahren darf. Viele Policen sind auf einen bestimmten Fahrerkreis abgestimmt, und wer nicht darin steht, fährt womöglich gegen die Vertragsbedingungen — was im Schadenfall Geld kostet.
Zugelassen bleibt das Fahrzeug zunächst auf die verstorbene Person. Die Behörden verlangen, dass ein Halterwechsel gemeldet wird, sobald das Fahrzeug in andere Hände übergeht; für die Zwischenzeit ist das Abstellen die sauberste Lösung. Wird das Auto länger nicht gebraucht, spart eine vorübergehende Stilllegung Steuer und Versicherung: in Deutschland die Ausserbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde, in der Schweiz die Hinterlegung der Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt, in Österreich die Abmeldung. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Strassen stehen oder fahren; ein Platz auf privatem Grund muss vorhanden sein.
Vor der Stilllegung gehört aus dem Auto, was später niemand mehr findet: Papiere im Handschuhfach, Serviceheft, Zweitschlüssel, Parkkarten, Garagentoröffner. War das Fahrzeug mit einem Konto beim Hersteller verbunden, lässt sich die Verknüpfung meist über dessen Kundendienst lösen, mit Sterbeurkunde und Erbnachweis.
Die Nachweise, die verlangt werden
Wer als Erbe handelt, muss belegen können, dass er es darf. Zulassungsbehörde, Versicherer, Bank und Käufer fragen nach demselben: Wer ist gestorben, wer erbt, und wer handelt für wen? Die Sterbeurkunde beantwortet die erste Frage, die Fahrzeugpapiere zeigen, um welches Fahrzeug es geht, und für die beiden anderen gibt es je nach Land verschiedene Dokumente.
Welches Dokument eine Stelle im Einzelfall akzeptiert, sagt sie selbst; frag vorher, statt mit dem falschen Papier am Schalter zu stehen. Und rechne damit, dass ein Erbnachweis Zeit braucht. Wer den Verkauf früh plant, beantragt ihn früh.
- Deutschland: der Erbschein des Nachlassgerichts oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll; bei einem Testamentsvollstrecker dessen Zeugnis.
- Schweiz: die Erbbescheinigung der kantonal zuständigen Behörde oder das Willensvollstreckerzeugnis.
- Österreich: vor der Einantwortung die Amtsbestätigung aus dem Verlassenschaftsverfahren, danach der Einantwortungsbeschluss.
- Grenzüberschreitend innerhalb der EU: das Europäische Nachlasszeugnis, das in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren anerkannt wird.
- Bei mehreren Erben: eine schriftliche Vollmacht aller Miterben für die Person, die umschreibt oder verkauft, mit Kopien ihrer Ausweise.
Behalten und umschreiben
Soll ein Erbe das Auto behalten, müssen die anderen zustimmen, und in aller Regel wird der Wert des Fahrzeugs bei der Erbteilung angerechnet. Das ist der Moment, in dem ein nachvollziehbarer Wert Streit verhindert: ein Marktwert aus vergleichbaren Inseraten — gleiches Modell, ähnlicher Jahrgang, ähnliche Laufleistung, Angebotspreise mit einem Abschlag für den Verhandlungsspielraum — oder bei einem wertvollen Fahrzeug die Einschätzung eines Sachverständigen. Ein Wert aus dem Bauch ist ein typischer Grund, dass eine Einigung später wieder aufbricht.
Umgeschrieben wird bei der Zulassungsbehörde beziehungsweise beim Strassenverkehrsamt, wie bei einem Kauf: Fahrzeugpapiere, Erbnachweis, Zustimmung der Miterben, Ausweis und ein Versicherungsnachweis des neuen Halters, der heute meist elektronisch an die Behörde geht. Ob vorher eine technische Prüfung fällig ist, hängt vom Datum der letzten Prüfung und von den Regeln des Landes oder Kantons ab; die Behörde sagt es dir, bevor du einen Termin buchst.
Die Versicherung wird auf den neuen Halter umgestellt oder neu abgeschlossen, nach dessen eigenen Merkmalen. Ob ein Schadenfreiheitsrabatt der verstorbenen Person übertragen werden kann, entscheidet der Versicherer nach seinen Bedingungen; manche lassen es bei nahen Angehörigen zu, die das Fahrzeug nachweislich mitgefahren sind. Die Frage kostet einen Anruf. Und ein Fahrzeug, das Monate gestanden hat, braucht vor der ersten längeren Fahrt einen Blick auf Batterie, Reifen, Bremsen und Flüssigkeiten.
Ist das Fahrzeug im Ausland zugelassen, kommt eine zweite Rechtsordnung dazu: Umschreiben oder abmelden muss man es dort, mit den Nachweisen, die die Behörde dort anerkennt, und die Einfuhr ins eigene Land folgt den üblichen Regeln. Für geerbte Gegenstände kennen manche Zollverwaltungen Erleichterungen; ob sie für ein Fahrzeug gelten und unter welchen Bedingungen, sagt die Zollverwaltung des Ziellandes, in der Schweiz das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
Verkaufen, wenn mehrere erben
Verkauft wird im Namen aller Erben, und so muss es auch im Vertrag stehen: alle als Verkäufer, oder eine Person als Verkäufer mit einer schriftlichen Vollmacht der übrigen, die dem Vertrag beiliegt. Ein Käufer, der das Fahrzeug umschreiben will, braucht diese Kette lückenlos. Fehlt ein Glied, bleibt er bei der Behörde hängen, und ein übergangener Miterbe kann den Verkauf in Frage stellen.
Legt vorher fest, wer die Besichtigungen macht, welcher Preis die Untergrenze ist und auf welches Konto der Kaufpreis geht. Am saubersten ist ein Konto des Nachlasses oder eines, das alle Erben schriftlich bestimmt haben. Bargeld an einen einzelnen Erben ist die Variante, die unter Erben am leichtesten Misstrauen weckt.
Im Inserat und im Vertrag gilt eine Regel, die Erben besonders betrifft: Schreib nur, was du weisst oder belegen kannst. Ob der Wagen unfallfrei ist, ob der Zahnriemen gemacht wurde, wie regelmässig er beim Service war — das weiss nach einem Todesfall oft niemand mehr genau, und eine Zusicherung aus Unkenntnis bindet trotzdem. Besser ist «laut Serviceheft» oder «laut Rechnung vom …», und wo nichts belegt ist, der ausdrückliche Hinweis, dass die Verkäufer die Vorgeschichte nur aus den vorhandenen Unterlagen kennen.
Auf Carvexia beantwortet ein Verkäufer im Inserat feste Fragen zum Fahrzeug, etwa zum letzten Service mit Beleg, zu bekannten Mängeln oder dazu, ob eine Finanzierung offen ist. Bei jeder dieser Fragen ist «Weiss nicht» eine vorgesehene Antwort — für Erben oft die ehrliche, und für Käufer eine klarere Auskunft als ein Satz, der mehr verspricht, als jemand wissen kann. Käufer sehen die Antworten als Angaben des Verkäufers, nicht geprüft.
Offene Finanzierung und Leasing
Schulden gehören zum Nachlass wie das Vermögen. Ein Autokredit, der beim Tod noch läuft, geht deshalb auf die Erben über, und die Bank behält ihre Sicherheit am Fahrzeug — in Deutschland meist die Zulassungsbescheinigung Teil II, in der Schweiz gegebenenfalls einen eingetragenen Eigentumsvorbehalt. Prüf zuerst, ob mit dem Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde; sie kann die offene Summe im Todesfall ganz oder teilweise übernehmen. Die Antwort steht im Kreditvertrag oder kommt von der Bank.
Soll das Fahrzeug verkauft werden, gilt dieselbe Reihenfolge wie bei jedem finanzierten Auto: den Ablösebetrag bei der Bank schriftlich anfordern; der Käufer zahlt diesen Betrag direkt an die Bank und den Rest an die Erben; die Bank gibt das Papier oder ihre Zustimmung frei; erst dann gehen Fahrzeug und Papiere über. Dass eine Finanzierung offen ist, gehört von Anfang an ins Inserat.
Ein geleastes Fahrzeug gehört nicht zum Nachlass, sondern dem Leasinggeber; zum Nachlass gehört der Vertrag. Verkaufen können die Erben es nicht. Viele Leasingbedingungen regeln den Todesfall ausdrücklich, etwa mit einem Recht zur vorzeitigen Beendigung, und manche Leasinggeber lassen einen Erben in den Vertrag eintreten, wenn er ihre Prüfung besteht. Welche Wege es gibt — Rückgabe, Ablösung, Übernahme —, sagt der Leasinggeber. Frag ihn früh, denn Raten und Versicherung laufen weiter, bis eine Lösung gefunden ist.