Zum Inhalt springen
Zurück zum Ratgeber

Recht

Kaufvertrag über die Grenze: Sprache, Recht, Währung

7 Min. Lesezeit

Ein Kaufvertrag zwischen zwei Menschen in zwei Ländern enthält dieselben Punkte wie jeder andere — und vier Fragen, die im Inland niemand stellen muss. Wer sie im Vertrag beantwortet, muss sie später nicht von einem Gericht beantworten lassen, dessen Sprache er nicht spricht.

Was die Grenze am Vertrag ändert

Inhaltlich bleibt ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug derselbe, ob Käufer und Verkäufer in derselben Stadt wohnen oder in zwei Ländern: Parteien, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Zusicherungen, bekannte Mängel, Preis, Übergabe. Was davon wie hineingehört, steht im Beitrag über den Kaufvertrag. Die Grenze fügt keine neuen Inhalte hinzu, aber sie macht vier Dinge unklar, die im Inland stillschweigend geklärt sind: in welcher Sprache der Vertrag gilt, welches Recht ihn beherrscht, in welcher Währung gezahlt wird und wo und wann das Fahrzeug den Besitzer wechselt.

Für jede dieser Fragen gibt es eine gesetzliche Antwort, auch wenn nichts vereinbart ist. Sie steht aber in Regeln des internationalen Privatrechts, die kaum jemand kennt, und sie fällt nicht immer so aus, wie beide Seiten stillschweigend angenommen haben. Deshalb gehören die Antworten ausdrücklich in den Vertrag. Das kostet vier Sätze, und sie stehen am Ende dieses Beitrags.

Dieser Beitrag beschreibt die Mechanik allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem Fahrzeug in einer höheren Preisklasse ist eine kurze Auskunft bei einer Anwältin, einem Automobilclub oder einer Verbraucherberatung im eigenen Land gut angelegt. Carvexia ist an keinem Kaufvertrag beteiligt; er entsteht zwischen dir und dem Verkäufer.

Zwei Sprachen, eine massgebliche Fassung

Ein Vertrag, den eine Seite nicht lesen kann, ist in jedem späteren Streit der schwächste Punkt. Die übliche Lösung ist eine zweisprachige Fassung in zwei Spalten, Satz für Satz nebeneinander: links die Sprache des Verkäufers, rechts die des Käufers. Beherrschen beide eine dritte Sprache gut, etwa Englisch, geht auch eine einzige Fassung in dieser Sprache — aber nur, wenn beide sie wirklich lesen können und nicht nur höflich nicken.

Zwei Fassungen können sich widersprechen, ohne dass jemand es beabsichtigt. Ein Ausdruck wie «unfallfrei» oder «gekauft wie gesehen» hat in jeder Sprache einen anderen Beiklang und in jeder Rechtsordnung eine andere Tragweite. Deshalb gehört ein Satz dazu, welche Fassung bei Abweichungen massgeblich ist. Sinnvoll ist meist die Sprache des Rechts, das gelten soll: Ein Vertrag nach deutschem Recht mit massgeblicher polnischer Fassung zwingt ein Gericht, einen polnischen Begriff nach deutschen Regeln auszulegen.

Maschinelle Übersetzungen sind ein brauchbarer Entwurf und eine schlechte Endfassung. Lass die fremdsprachige Fassung vor der Unterschrift von jemandem lesen, der die Sprache als Muttersprache spricht — besonders die Sätze zu Mängeln, Gewährleistung und Zahlung. Und denk an die Behörde im Zielland, die den Vertrag vielleicht ebenfalls lesen will: Manche Zulassungs- und Zollstellen verlangen eine Übersetzung, gelegentlich eine beglaubigte.

Welches Recht gilt

Ohne Vereinbarung gilt für einen gewöhnlichen Kaufvertrag in Europa in aller Regel das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. So sieht es innerhalb der EU die Rom-I-Verordnung vor, und nach demselben Grundsatz entscheidet ein Schweizer Gericht nach dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. Kaufst du privat bei einer Privatperson in Italien, gilt also ohne weitere Absprache italienisches Recht, mit seinen eigenen Regeln zu Gewährleistung, Fristen und Ausschlüssen.

Beide Seiten dürfen das anwendbare Recht auch wählen, und dafür genügt ein Satz. Das lohnt sich vor allem, wenn die Lage nicht eindeutig ist: wenn das Fahrzeug nicht dort steht, wo der Verkäufer wohnt, wenn die Übergabe in einem dritten Land stattfindet oder wenn der Verkäufer gerade umzieht. Dann ist die gesetzliche Antwort weniger offensichtlich, als beide glauben.

Kaufst du als Verbraucher bei einem Händler, gilt eine wichtige Ausnahme. Richtet der Händler seine Tätigkeit auf dein Land aus — mit Werbung dort oder einem Angebot, das sich erkennbar an Käufer aus deinem Land richtet —, behältst du in aller Regel den Schutz der zwingenden Verbraucherregeln deines Wohnsitzlandes, auch wenn im Vertrag ein anderes Recht gewählt ist. Fährst du dagegen aus eigenem Antrieb zu einem Händler ins Ausland und kaufst dort, gilt meist sein Recht. Kaufen zwei Unternehmen aus verschiedenen Staaten voneinander, kann zusätzlich das UN-Kaufrecht greifen, sofern der Vertrag es nicht ausschliesst.

Von der Frage des Rechts zu trennen ist die Frage, wo geklagt würde. Auch dafür gibt es Regeln — innerhalb der EU eine eigene Verordnung, im Verhältnis zur Schweiz das Lugano-Übereinkommen —, und auch dort geniessen Verbraucher gegenüber Händlern besonderen Schutz. Wichtiger als jede Klausel bleibt aber die praktische Einsicht: Ein Vertrag, nach dessen Übergabe nichts mehr offen ist, braucht kein Gericht.

Währung, Kurs und Zahlungstag

Der Preis steht mit Währung im Vertrag, und zwar in genau einer. Das ist nicht selbstverständlich, wenn der Verkäufer in Franken inseriert und der Käufer in Euro rechnet oder umgekehrt. Steht im Vertrag eine Zahl ohne Währung oder stehen zwei Beträge in zwei Währungen nebeneinander, ist offen, welcher gilt, sobald sich der Kurs zwischen Unterschrift und Zahlung bewegt — und er bewegt sich.

Schreib deshalb hinein, in welcher Währung der Preis geschuldet ist und was als bezahlt gilt. Die sauberste Formulierung: Der Kaufpreis gilt als bezahlt, wenn der volle Betrag in der Vertragswährung auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Damit ist nebenbei geklärt, dass Umrechnung und Überweisungskosten beim Käufer liegen, weil zählt, was ankommt, und nicht, was abgeschickt wurde. Wollt ihr das anders verteilen, gehört es ausdrücklich hinein.

Soll ausnahmsweise in einer anderen Währung gezahlt werden, braucht es einen Kurs mit Quelle und Stichtag, etwa den Referenzkurs der Europäischen Zentralbank an einem genannten Tag. «Zum Tageskurs» ohne Quelle ist keine Vereinbarung, weil jede Bank ihren eigenen Tageskurs hat. Dazu gehören der Zahlungstag und eine Regel für den Fall, dass das Geld bis dahin nicht angekommen ist: Die Übergabe verschiebt sich, oder der Verkäufer darf vom Vertrag zurücktreten. Woraus die Kosten einer Umrechnung bestehen und wann man den Kurs festlegt, beschreibt der Beitrag über den Kaufpreis in fremder Währung.

Ort und Zeitpunkt der Übergabe

Irgendwann geht die Gefahr über: Ab diesem Moment trägt der Käufer, was mit dem Fahrzeug geschieht. In vielen Rechtsordnungen ist das die Übergabe, aber nicht in allen — das schweizerische Obligationenrecht etwa lässt Nutzen und Gefahr grundsätzlich schon mit dem Vertragsschluss übergehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Inland spielt das kaum eine Rolle, weil Unterschrift und Übergabe oft am selben Nachmittag liegen. Über eine Grenze liegen häufig Tage dazwischen, weil der Käufer ein Kennzeichen organisiert, einen Transport bucht oder erst anreisen muss.

Schreib deshalb hinein, wo und wann übergeben wird und dass die Gefahr erst mit der tatsächlichen Übergabe übergeht. Bis dahin bleibt das Fahrzeug beim Verkäufer, auf seine Versicherung, und wird nur noch so viel bewegt wie nötig. Der Kilometerstand bei Vertragsschluss mit einer kleinen Reserve als Obergrenze beugt der Überraschung vor, dass das verkaufte Auto noch einen Urlaub hinter sich hat.

Holt eine Spedition das Fahrzeug ab, kommt ein dritter Beteiligter dazu. Kaufst du als Verbraucher bei einem Händler in der EU und organisiert er den Transport, trägt er das Risiko, bis das Fahrzeug bei dir ist. Beauftragst du selbst eine Spedition, die er nicht angeboten hat, geht das Risiko in der Regel schon mit der Übergabe an sie auf dich über. Zwischen Privatleuten entscheidet das anwendbare Recht — ein weiterer Grund, es festzuhalten. In jedem Fall gehört ein Zustandsprotokoll mit Fotos vor dem Verladen dazu, unterschrieben vom Fahrer.

Papiere, die der andere Staat verlangt

Über eine Grenze ist der Vertrag nicht nur ein Beweis zwischen den Parteien, sondern ein Dokument, das Behörden lesen. Bei einer Einfuhr über eine Zollgrenze bemisst die Zollstelle die Abgaben nach dem Wert, den Vertrag und Zahlungsbeleg zeigen. Die Zulassungsbehörde im Zielland will sehen, dass du Eigentümer bist. Welche Angaben dafür nötig sind, bestimmt der Staat, in dem das Papier vorgelegt wird, nicht der, in dem es unterschrieben wurde.

Einige Anforderungen tauchen häufig auf: vollständige Namen, Adressen und Ausweisnummern beider Seiten, bei Firmen die Registernummer, die Fahrgestellnummer, der Preis mit Währung, Ort und Datum, Unterschriften im Original. In einigen Staaten muss die Unterschrift des Verkäufers für die Umschreibung amtlich beglaubigt sein, andere verlangen ein eigenes Formular statt eines frei geschriebenen Vertrags. Die aktuelle Liste nennt die Zulassungsbehörde im Zielland und, bei einer Einfuhr, die Zollverwaltung. Frag vor der Unterschrift: Ein Verkäufer, der für eine Behörde noch einmal unterschreiben muss, ist bei der Übergabe da, drei Wochen später in einem anderen Land nicht mehr.

Und schreib den Preis hinein, der wirklich bezahlt wird. Ein niedriger angesetzter Betrag fällt bei der Einfuhr auf, wo Vertrag und Zahlungsbeleg nebeneinanderliegen, und er schwächt deine Position bei jedem Mangel. Die vier Sätze, die über die Grenze dazugehören:

  • Sprache: «Dieser Vertrag ist in [Sprache] und [Sprache] abgefasst. Bei Abweichungen gilt die Fassung in [Sprache].»
  • Recht: «Auf diesen Vertrag ist das Recht von [Staat] anwendbar.»
  • Währung: «Der Kaufpreis beträgt [Betrag] [Währung]. Er gilt als bezahlt, wenn er vollständig auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist.»
  • Übergabe: «Die Übergabe erfolgt am [Datum] in [Ort]. Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Käufer über.»

Passend dazu im Bestand

Weitere Beiträge