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Kosten

Leasingübernahme: einen laufenden Vertrag übernehmen

6 Min. Lesezeit

Eine Leasingübernahme sieht aus wie ein gutes Geschäft: kurze Restlaufzeit, keine Sonderzahlung, sofort ein Auto. Ob sie eines ist, zeigt nicht die Rate, sondern das, was du mit dem Vertrag an Kilometern, Schäden und Risiko am Ende mitübernimmst.

Wie eine Übernahme funktioniert

Bei einer Leasingübernahme tritt ein neuer Leasingnehmer an die Stelle des bisherigen, und zwar in denselben Vertrag: gleiche Rate, gleiche Restlaufzeit, gleicher Restwert, gleiche Kilometervereinbarung. Neu verhandelt wird dabei in aller Regel nichts. Rechtlich ist das eine Vertragsübernahme mit drei Beteiligten — dem bisherigen Leasingnehmer, dem neuen und dem Leasinggeber, dem das Fahrzeug die ganze Zeit gehört.

Für den, der aussteigen will, ist die Übernahme oft der günstigste Weg aus einem Vertrag, der auf seine volle Laufzeit gerechnet ist. Eine vorzeitige Auflösung kostet regelmässig eine Ablösesumme, in die ausstehende Raten und der kalkulierte Restwert einfliessen; ein Nachfolger lässt den Vertrag dagegen einfach weiterlaufen. Für den, der einsteigt, ist sie ein Weg zu einem Auto für kürzere Zeit, als ein neuer Vertrag sie üblicherweise vorsieht.

Der Ablauf ist fast immer derselbe. Der bisherige Leasingnehmer fragt beim Leasinggeber, ob eine Übernahme möglich ist, und bekommt die Unterlagen. Der Interessent stellt einen Antrag wie bei einem neuen Vertrag. Stimmt der Leasinggeber zu, unterschreiben alle drei eine Übernahmevereinbarung; danach folgen Halterwechsel, Versicherung und Übergabe. Ein Inserat, das eine Übernahme anbietet, muss sie auch so nennen — es ist kein Verkauf, denn der Leasingnehmer ist nicht Eigentümer.

Der Leasinggeber entscheidet

Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ein Leasingvertrag übertragen wird. Ob eine Übernahme zulässig ist, steht in den Leasingbedingungen, und auch wo sie dort vorgesehen ist, behält sich der Leasinggeber die Zustimmung im Einzelfall vor. Er hat den Vertrag mit einer bestimmten Person geschlossen, deren Zahlungsfähigkeit er geprüft hat, und er tauscht sie nur gegen eine aus, die er genauso prüft.

Diese Prüfung ist dieselbe wie bei einem neuen Vertrag: Einkommen, bestehende Verpflichtungen, Auskunft bei der Kreditauskunftei des Landes; in der Schweiz gehört die Kreditfähigkeitsprüfung nach dem Konsumkreditgesetz dazu. Wer sie beim Neuabschluss nicht bestehen würde, besteht sie bei der Übernahme auch nicht. Manche Leasinggeber verlangen ausserdem eine Gebühr für die Umschreibung; ihre Höhe steht in der Preisliste oder wird auf Anfrage genannt.

Solange die Zustimmung nicht schriftlich vorliegt, ist nichts übernommen. Der bisherige Leasingnehmer bleibt bis dahin für Raten, Versicherung und jeden Schaden verantwortlich, auch wenn das Auto schon beim Interessenten steht. Ohne Zustimmung geht auch der Halterwechsel nicht: In Deutschland hält der Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II, in der Schweiz steht im Fahrzeugausweis eines Leasingfahrzeugs häufig ein Vermerk, der einen Halterwechsel ohne seine Zustimmung sperrt.

Eine Frage gehört an dieser Stelle geklärt: Wird der bisherige Leasingnehmer mit der Übernahme vollständig aus dem Vertrag entlassen, oder haftet er in irgendeiner Form weiter? Die Antwort steht in der Übernahmevereinbarung. Wer aussteigt, lässt sie sich dort ausdrücklich bestätigen.

Kilometer, Zustand, Schäden

Der Vertrag rechnet mit einer Gesamtlaufleistung für das Fahrzeug, nicht für den Leasingnehmer. Was der Vorgänger gefahren ist, ist davon verbraucht. Die Rechnung gehört ganz an den Anfang: vereinbarte Gesamtlaufleistung plus Kilometerstand bei Vertragsbeginn, minus heutiger Stand — das bleibt dir. Teile es durch die Restmonate und vergleiche es mit dem, was du im Monat tatsächlich fährst.

Liegt dein Bedarf darüber, kostet jeder zusätzliche Kilometer den Satz aus dem Vertrag, und zwar am Ende, auf einmal. Manche Leasinggeber passen die Laufleistung bei der Übernahme an, viele nicht; frag danach, bevor du rechnest. Liegt der Vorgänger schon über der anteiligen Laufleistung, ist die Überschreitung bereits eingebaut — dann ist sie ein Verhandlungspunkt mit ihm, nicht dein Problem am Vertragsende.

Beim Zustand gilt dieselbe Logik. Am Ende wird das Fahrzeug nach den Rückgabebedingungen des Vertrags begutachtet, und abgerechnet wird mit dem, der es zurückgibt. Ein Kratzer, den der Vorgänger verursacht hat und den bei der Übernahme niemand festgehalten hat, landet auf deiner Rechnung. Zur Übernahme gehört deshalb ein Zustandsprotokoll mit Fotos, datiert und von beiden unterschrieben — besser noch der Bericht einer unabhängigen Stelle nach den Massstäben, die bei der Rückgabe angelegt werden.

Dasselbe gilt für Service und Zubehör. Fehlende Wartungseinträge, ein verlorener Zweitschlüssel oder ein fehlendes Ladekabel werden bei der Rückgabe abgerechnet, auch wenn sie aus der Zeit vor dir stammen. Lass dir das Serviceheft, beide Schlüssel und alles zeigen, was im Rückgabeprotokoll stehen wird.

Die Sonderzahlung und wer sie trägt

Viele Leasingverträge beginnen mit einer Sonderzahlung, und an ihr verhaken sich Übernahmen am häufigsten. Der bisherige Leasingnehmer hat sie am Anfang bezahlt, und sie hat die Raten über die ganze Laufzeit gesenkt. Übernimmt jemand anders den Vertrag, profitiert er in den verbleibenden Monaten von diesen tieferen Raten, ohne die Zahlung geleistet zu haben.

Deshalb verlangen abgebende Leasingnehmer häufig eine Ablöse: einen Betrag, den der Übernehmer direkt an sie zahlt, als Ausgleich für den noch nicht verbrauchten Teil der Sonderzahlung. Das ist legitim, solange der Betrag nachvollziehbar ist. Die Rechnung dafür: Sonderzahlung geteilt durch die Gesamtlaufzeit in Monaten, mal die Restmonate. Das ist der Teil, der dir noch zugutekommt. Mehr zu zahlen heisst, einen Teil dessen mitzubezahlen, was der Vorgänger schon genutzt hat.

Ein Beispiel für den Rechenweg: Bei einem Vertrag über 36 Monate, von denen noch 12 laufen, entfällt ein Drittel der Sonderzahlung auf die Restzeit. Zwei Drittel hat der Vorgänger selbst genutzt; das letzte Drittel ist der Rahmen, in dem eine Ablöse für dich aufgeht.

Die Ablöse ist eine Abmachung zwischen den beiden Leasingnehmern, nicht mit dem Leasinggeber. Halte sie schriftlich fest und zahle sie erst, wenn der Leasinggeber der Übernahme zugestimmt hat — nicht vorab, um dir das Auto zu sichern. Ein Betrag, der vor der Zustimmung fliesst, hängt an einem Vertrag, der vielleicht nie zustande kommt.

Die Rechnung für den Übernehmer

Die Rate allein sagt wenig, weil sie auf eine Sonderzahlung gerechnet ist, die du nicht geleistet hast, und weil am Ende Kosten kommen können, die nicht in ihr stehen. Vergleichbar wird eine Übernahme erst über die Gesamtkosten der Restlaufzeit, geteilt durch die Zahl der Monate.

Das Ergebnis sind deine tatsächlichen Monatskosten. Stell sie zwei Alternativen gegenüber: einem neuen Leasingvertrag für ein vergleichbares Fahrzeug, bei dem du Sonderzahlung, Raten und Gebühren ebenfalls auf die Monate verteilst, und dem Kauf eines vergleichbaren Gebrauchtwagens, bei dem du den erwarteten Wertverlust über dieselbe Zeit ansetzt. Erst wenn die Übernahme dabei vorn liegt, ist sie günstig. Ein Vorteil, der nicht in der Rechnung steht, kann trotzdem den Ausschlag geben: die kurze Bindung, wenn du ein Auto nur für eine absehbare Zeit brauchst.

  • Summe aller verbleibenden Raten.
  • Die Ablöse an den bisherigen Leasingnehmer, falls vereinbart.
  • Die Gebühr des Leasinggebers und die Kosten des Halterwechsels.
  • Erwartete Mehrkilometer zum Satz im Vertrag, aus deiner eigenen Fahrleistung hochgerechnet.
  • Absehbare Kosten bei der Rückgabe: vorhandene Schäden, Reifen, fälliger Service, fehlendes Zubehör.
  • Die Vollkaskoversicherung, die der Vertrag verlangt, zu deinen eigenen Konditionen.

Wer am Ende das Risiko trägt

Mit der Übernahme rückst du in die Position, die der Vertrag dem Leasingnehmer am Ende zuweist, mit allem, was dort geregelt ist. Beim Kilometerleasing sind das Mehrkilometer und Schäden über die normale Abnutzung hinaus. Beim Restwertleasing kommt ein grösserer Posten dazu: Bringt das Fahrzeug am Ende weniger als den kalkulierten Restwert, trägt der Leasingnehmer die Differenz. Dieses Risiko hat der Vorgänger kalkuliert, nicht du. Wer einen solchen Vertrag übernimmt, schätzt zuerst den Marktwert des Fahrzeugs zum Vertragsende und vergleicht ihn mit dem Restwert im Vertrag.

Für den abgebenden Leasingnehmer endet das Risiko erst mit der schriftlichen Entlassung aus dem Vertrag. Das spricht dafür, die Übernahme zügig und vollständig abzuwickeln: Zustimmung, Vereinbarung, Halterwechsel, Versicherung, Übergabeprotokoll — in dieser Reihenfolge und ohne Lücke dazwischen. Versicherung und Fahrzeugsteuer laufen ab dem Halterwechsel auf den Übernehmer.

Wer bezweifelt, dass das Fahrzeug die Rückgabe gut übersteht, hat eine dritte Möglichkeit: nicht den Vertrag übernehmen, sondern das Fahrzeug kaufen, nachdem der bisherige Leasingnehmer es beim Leasinggeber abgelöst hat. Dann gibt es keine Rückgabe, keine Mehrkilometer und kein Gutachten — dafür einen Kaufpreis, der sich am Markt messen lassen muss wie jeder andere.

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