Dänemark
Auto nach Dänemark importieren
Aus dem Binnenmarkt ist die Verbringung nach Dänemark formlos, und trotzdem ist kein Import in dieser Region so stark von einem einzigen Posten bestimmt: der registreringsafgift. Sie entscheidet darüber, ob sich der Kauf im Ausland rechnet — alles andere ist Verwaltung.
- Zulassungsstelle
- Motorstyrelsen
- Zoll
- Toldstyrelsen
- Technische Prüfung
- Syn
- Zuletzt durchgesehen
Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand
Aus einem EU-Staat
Aus einem EU-Staat gibt es keine Zollanmeldung und bei einem Gebrauchtfahrzeug keine Einfuhrumsatzsteuer. Die registreringsafgift fällt trotzdem an: Sie hängt nicht an der Grenze, sondern an der erstmaligen Eintragung in Dänemark. Gilt das Fahrzeug steuerlich als neu, kommt die dänische Mehrwertsteuer hinzu.
Aus einem Drittstaat
Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist es eine Einfuhr im vollen Sinn: Anmeldung bei Toldstyrelsen, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, und erst danach die registreringsafgift. Beide Abgaben bemessen sich unterschiedlich — der Zoll am Zollwert, die registreringsafgift am dänischen Wert des Fahrzeugs —, und beide fallen auf dasselbe Auto.
Der Ablauf, der Reihe nach
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.
01Vor dem Kauf: den dänischen Wert schätzen
Die registreringsafgift bemisst sich am steuerpflichtigen Wert in Dänemark, gestaffelt in Stufen — nicht am Preis im Inserat. Ein Fahrzeug, das im Ausland günstig ist, wird dadurch nicht günstiger veranlagt. Wer den Posten nicht vor dem Kauf abschätzt, kauft blind.
02Toldsyn vereinbaren
Das eingeführte Fahrzeug wird bei einer zugelassenen Prüfstelle zum toldsyn vorgeführt. Dort werden Identität, Ausstattung und Zustand festgestellt — die Angaben, auf denen die spätere Wertfestsetzung aufbaut. Ohne toldsyn nimmt Motorstyrelsen die Anmeldung nicht entgegen.
Zuständig: Zugelassene Prüfstelle (synsvirksomhed)
03Abgabe anmelden und veranlagen lassen
Mit dem Prüfbericht und den Fahrzeugpapieren wird das Fahrzeug bei Motorstyrelsen angemeldet. Die Behörde setzt den steuerpflichtigen Wert fest und veranlagt die Abgabe. Registrierte Händler dürfen selbst veranlagen; für Privatpersonen entscheidet die Behörde.
Zuständig: Motorstyrelsen
04Versicherung abschliessen
Die Haftpflichtversicherung muss vor der Eintragung bestehen; der Versicherer meldet sie elektronisch. Ohne sie werden keine Nummernschilder ausgegeben, auch wenn die Abgabe bezahlt ist.
05Eintragung und Nummernschilder
Nach Zahlung der Abgabe wird das Fahrzeug eingetragen und die Nummernschilder werden ausgegeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die laufende Abgabe auf den Halter.
Zuständig: Motorstyrelsen
06Im Verkaufsland abmelden
Die Abmeldung und die Rückgabe der ausländischen Kennzeichen erfolgen dort, wo das Fahrzeug zugelassen war. Unterbleiben sie, laufen dort Steuer und Versicherungspflicht weiter.
Was dazukommt
Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.
- Registreringsafgift
- Bemessung: Der entscheidende Posten. Bemessen auf den steuerpflichtigen Wert des Fahrzeugs in Dänemark, gestaffelt in Stufen, mit Zu- und Abschlägen nach Ausstattung und Verbrauchswerten. Massgebend ist der dänische Wert, nicht der Kaufpreis im Ausland; festgesetzt wird er von Motorstyrelsen.
- Entfällt: Für zeitlich befristete Nutzung gibt es statt der vollen Abgabe die verhältnismässige (forholdsmæssig registreringsafgift), etwa bei Leasing. Sie setzt eine Bewilligung von Motorstyrelsen voraus, die vor der Eintragung vorliegen muss.
- Zoll
- Bemessung: Nur bei Einfuhr von ausserhalb des Binnenmarkts, auf den Zollwert. Den Satz nennt Toldstyrelsen.
- Entfällt: Entfällt bei Verbringung aus einem EU-Staat.
- Moms
- Bemessung: Bei Einfuhr von ausserhalb des Binnenmarkts auf Zollwert zuzüglich Zoll; innerhalb der EU nur, wenn das Fahrzeug steuerlich als neu gilt.
- Toldsyn und Syn
- Bemessung: Preise der Prüfstelle, nach Fahrzeugart. Die Prüfstellen kalkulieren frei.
- Nummernschilder
- Bemessung: Gebühr je Satz, festgesetzt von Motorstyrelsen; Wunschkennzeichen kosten gesondert.
- Grøn ejerafgift
- Bemessung: Laufend, halbjährlich erhoben, bemessen nach CO₂-Ausstoss beziehungsweise bei älteren Fahrzeugen nach dem Verbrauch.
Die Papiere
Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.
- Ausländische Zulassungsbescheinigung, Teil I und II beziehungsweise das entsprechende Dokument.
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC), sofern vorhanden — sie belegt die Ausstattung, die in die Wertfestsetzung eingeht.
- Kaufvertrag oder Rechnung; bei einem auffällig niedrigen Preis auch der Zahlungsnachweis.
- Bericht des toldsyn von der zugelassenen Prüfstelle.
- CPR-Nummer und dänische Adresse des Halters, bei Firmen die CVR-Nummer.
- Nachweis der Haftpflichtversicherung; für die Formulare eine MitID.
Woran die Rechnung kippt
- Der Preis im Inserat als Rechnungsgrundlage. Die Abgabe bemisst sich am dänischen Wert des Fahrzeugs. Ein Schnäppchen im Ausland wird dadurch nicht niedriger veranlagt, und der Preisunterschied, der den Import lohnend aussehen liess, taucht in der Rechnung nicht auf.
- Die Reihenfolge. Ohne toldsyn keine Veranlagung, ohne Veranlagung keine Eintragung, ohne Eintragung keine Nummernschilder. Wer die Schritte parallel plant, wartet trotzdem seriell.
- Das Leasingfahrzeug ohne Bewilligung. Die verhältnismässige Abgabe setzt eine vorherige Bewilligung von Motorstyrelsen voraus. Wird zuerst eingetragen und danach gefragt, ist die volle Abgabe veranlagt.
- Die Reifen. Für Spikesreifen gilt in Dänemark ein festgelegter Zeitraum, und sie sind nur auf allen vier Rädern zulässig. Die Mindestprofiltiefe gilt ganzjährig und wird beim Syn geprüft — ein Satz Reifen, der im Verkaufsland gerade noch durchging, tut es hier nicht zwingend auch.
Wie lange es dauert
Als Grössenordnung: toldsyn innerhalb weniger Tage, die Wertfestsetzung durch Motorstyrelsen danach ein bis mehrere Wochen, je nach Auslastung und je nachdem, ob die Angaben vollständig sind. Mit Rückfragen zur Bewertung eher ein bis zwei Monate.
Die technische Prüfung
Syn
Die wiederkehrende technische Prüfung heisst syn und wird von zugelassenen synsvirksomheder abgenommen. Beim Import geht ihr das toldsyn voraus, das Identität und Ausstattung feststellt. Eine gültige Prüfung aus dem Ausland ersetzt das toldsyn nicht, weil es nicht dieselbe Frage beantwortet: Die eine prüft die Verkehrssicherheit, das andere die Grundlage der Abgabe.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Import nach Dänemark überhaupt?
Die Frage entscheidet sich an der registreringsafgift, nicht am Inseratspreis. Ein Fahrzeug, das in Dänemark noch nie eingetragen war, wird bei der Ersteintragung veranlagt — und weil die Abgabe am dänischen Wert hängt, kann ein grosser Preisunterschied im Ausland vollständig darin aufgehen. Wer den Posten vorab bei Motorstyrelsen abschätzen lässt, weiss es vor dem Kauf.
Bekomme ich die Abgabe zurück, wenn ich das Fahrzeug wieder ausführe?
Für Fahrzeuge, die abgemeldet und dauerhaft ausgeführt werden, gibt es die eksportgodtgørelse. Sie ist an Bedingungen geknüpft — unter anderem an eine Prüfung des Fahrzeugs und an einen Mindestzustand — und wird von Motorstyrelsen festgesetzt, nicht vom Verkäufer versprochen.
Darf ich in Dänemark mit ausländischem Kennzeichen fahren?
Wer in Dänemark wohnt, muss das Fahrzeug hier eintragen lassen. Für Grenzgänger und für Fahrzeuge, die überwiegend im Ausland genutzt werden, gibt es Ausnahmen; sie setzen eine Bewilligung von Motorstyrelsen voraus und sind kein Zustand, den man einfach beibehält.
Wie wird der steuerpflichtige Wert ermittelt?
Motorstyrelsen leitet ihn aus dem dänischen Markt ab — aus vergleichbaren Fahrzeugen mit ähnlichem Alter, Kilometerstand und Zustand. Ausstattung und Verbrauchswerte wirken sich aus, deshalb ist die COC hier mehr als eine Formalität. Bei Zweifeln kann die Bewertung überprüft werden; das kostet Zeit, aber keine neue Prüfung des Fahrzeugs.
Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.