Italien
Auto nach Italien importieren
Italien führt zwei Register: die Motorizzazione Civile für die Technik und das PRA für das Eigentum. Ein eingeführtes Fahrzeug muss in beide, und die Reihenfolge ist fest — wer beim falschen anfängt, kommt mit denselben Papieren ein zweites Mal.
- Zulassungsstelle
- Motorizzazione Civile
- Technische Prüfung
- revisione
- Zuletzt durchgesehen
Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand
Aus einem EU-Staat
Aus einem EU-Staat gibt es keine Zollanmeldung und beim Gebrauchtfahrzeug keine Einfuhrumsatzsteuer. Gilt das Fahrzeug steuerlich als neu — unterhalb der Schwelle bei Erstzulassung oder Laufleistung —, ist die IVA in Italien zu erklären und vor der Zulassung zu zahlen; die Motorizzazione verlangt den Zahlungsnachweis über das Modell F24.
Aus einem Drittstaat
Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist die Verbringung eine Einfuhr: Anmeldung bei der Agenzia delle Dogane e dei Monopoli, Zoll auf den Zollwert, IVA auf Zollwert zuzüglich Zoll. Die bolletta doganale gehört danach zu den Unterlagen der nazionalizzazione, und ohne europäische Typengenehmigung kommt ein collaudo bei der Motorizzazione dazu.
Der Ablauf, der Reihe nach
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.
01Papiere im Ausland vollständig einsammeln
Italien verlangt die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original, Teil I und Teil II. Bei finanzierten Fahrzeugen liegt Teil II beim Kreditinstitut, und wer das erst am Schalter in Italien merkt, wartet, bis die Bank ihn versendet.
02COC prüfen oder collaudo einplanen
Mit europäischer Übereinstimmungsbescheinigung ist die nazionalizzazione ein Datenabgleich. Ohne sie — und bei Umbauten, Kleinserien oder Fahrzeugen von ausserhalb des Binnenmarkts — prüft die Motorizzazione das Fahrzeug selbst, im collaudo, mit eigenem Termin.
Zuständig: Ufficio Motorizzazione Civile
03Steuerliche Lage klären
Beim gebrauchten Fahrzeug aus der EU ist nichts zu zahlen. Beim steuerlich neuen wird die IVA in Italien erklärt und über das Modell F24 entrichtet; die Quittung ist Voraussetzung für die Zulassung und nicht nachreichbar.
Zuständig: Agenzia delle Entrate
04Nazionalizzazione beantragen
Die Motorizzazione übernimmt die technischen Daten, zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein und erteilt die italienische Zulassung. Ergebnis ist das documento unico di circolazione e di proprietà, in dem Technik und Eigentum zusammengeführt sind.
Zuständig: Ufficio Motorizzazione Civile
05Eintrag im PRA und IPT
Das Eigentum wird im Pubblico Registro Automobilistico eingetragen. Dabei fällt die imposta provinciale di trascrizione an, deren Satz die Provinz des Wohnsitzes festlegt. Beide Wege — Motorizzazione und PRA — lassen sich über einen Sportello Telematico dell'Automobilista an einem Schalter erledigen.
Zuständig: PRA (ACI) oder ein Sportello Telematico dell'Automobilista (STA)
06Revisione und Versicherung
Ab einem bestimmten Fahrzeugalter verlangt die Motorizzazione vor der Eintragung eine italienische revisione. Die Haftpflichtversicherung wird auf das italienische Kennzeichen abgeschlossen, sobald es feststeht.
Was dazukommt
Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.
- Imposta provinciale di trascrizione (IPT)
- Bemessung: Bei der Eintragung im PRA, nach der Motorleistung in kW. Den Satz legt die Provinz des Wohnsitzes fest, also kostet derselbe Wagen in zwei Provinzen unterschiedlich viel.
- IVA
- Bemessung: Beim steuerlich neuen Fahrzeug aus der EU auf den Kaufpreis; bei Einfuhr aus einem Drittstaat auf Zollwert zuzüglich Zoll. Gezahlt wird über das Modell F24.
- Entfällt: Entfällt beim gebrauchten Fahrzeug aus einem EU-Staat.
- Zoll
- Bemessung: Nur bei Einfuhr aus einem Drittstaat, auf den Zollwert des Fahrzeugs; die Agenzia delle Dogane stellt die bolletta doganale aus.
- Entfällt: Entfällt innerhalb der EU.
- Nazionalizzazione
- Bemessung: Verwaltungsgebühren der Motorizzazione, Stempelmarken (imposta di bollo) und die Ausstellung des Fahrzeugdokuments; dazu ein Honorar, wenn eine Agenzia pratiche auto den Weg übernimmt.
- Revisione und Kennzeichen
- Bemessung: Tarif der Prüfstelle — bei einer Prüfstelle der Motorizzazione ein anderer als in einer zugelassenen Werkstatt — zuzüglich der Schilder.
- Bollo auto
- Bemessung: Laufend, nach Motorleistung in kW und Abgasklasse; erhoben von der Region des Wohnsitzes, die den Satz selbst festlegt.
Die Papiere
Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.
- Ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original.
- Certificato di conformità (COC) — sonst ist ein collaudo einzuplanen.
- Kaufvertrag oder Rechnung mit ausgewiesenem Preis.
- Codice fiscale und Ausweis; bei Staatsangehörigen ausserhalb der EU zusätzlich der Aufenthaltstitel.
- Nachweis der residenza, weil Provinz und Region über IPT und bollo entscheiden.
- Zahlungsnachweis der IVA (Modell F24) beziehungsweise die bolletta doganale.
Woran die Rechnung kippt
- Der fehlende Teil II. Italien verlangt ihn im Original; liegt er bei der finanzierenden Bank, steht das Fahrzeug so lange, bis er da ist. Das ist die Frage, die vor der Überführung zu klären ist, nicht danach.
- Das Fahrzeug ohne COC. Der collaudo ist ein eigener Termin bei der Motorizzazione, mit Wartezeit und häufig mit Auflagen an Beleuchtung und Abgasanlage.
- Die IPT nach Provinz. Sie richtet sich nach dem Wohnsitz des Halters, nicht nach dem Ort des Kaufs und nicht nach dem Sitz der Agentur, die den Vorgang erledigt.
- Die Frist für ausländische Kennzeichen. Wer in Italien ansässig ist, darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug nur eine kurze, gesetzlich festgelegte Zeit führen; danach droht bei der Kontrolle eine Busse und die Beschlagnahme der Papiere.
Wie lange es dauert
Als Grössenordnung: mit COC und vollständigen Papieren zwei bis sechs Wochen von der Überführung bis zum italienischen Kennzeichen. Fehlt Teil II oder die COC, eher zwei bis vier Monate, weil Nachforderung und collaudo hintereinander liegen und nicht nebeneinander.
Die technische Prüfung
revisione
Die wiederkehrende technische Prüfung. Bei der nazionalizzazione verlangt die Motorizzazione ab einem bestimmten Fahrzeugalter eine italienische revisione, bevor sie einträgt; danach läuft sie in den gesetzlich vorgesehenen Abständen weiter.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Motorizzazione und PRA?
Die Motorizzazione Civile führt das technische Register: Sie kennt das Fahrzeug, seine Daten und seine Zulassung. Das PRA führt das Eigentumsregister: Es kennt den Halter und jeden Eigentumswechsel. Ein eingeführtes Fahrzeug braucht beide Einträge, und der technische kommt zuerst.
Wie lange darf ich mit ausländischem Kennzeichen in Italien fahren?
Wer in Italien ansässig ist, nur eine kurze, im Gesetz festgelegte Zeit. Danach ist das Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit mit Busse; die Papiere werden bei der Kontrolle einbehalten. Für Besucher ohne Wohnsitz gilt die Beschränkung nicht.
Wie hoch ist die IPT?
Das hängt an zwei Dingen: der Motorleistung in kW und der Provinz, in der der Halter wohnt. Die Provinz darf den Satz innerhalb eines gesetzlichen Rahmens selbst festlegen, und sie tut es unterschiedlich. Den geltenden Wert nennt das PRA beziehungsweise der ACI für die jeweilige Provinz.
Brauche ich eine Agenzia pratiche auto?
Pflicht ist sie nicht. Sie nimmt einem den Gang zu zwei Stellen und die Formulare ab und kostet dafür ein Honorar. Wer die Sprache sicher beherrscht und alle Papiere im Original hat, macht es selbst; wer Teil II nachfordern oder einen collaudo koordinieren muss, spart mit ihr eher Zeit als Geld.
Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.