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Luxemburg

Auto nach Luxemburg importieren

Luxemburg ist der Fall, in dem die Rechnung kurz ist: Eine einmalige Abgabe auf die Erstzulassung, wie sie mehrere Nachbarstaaten erheben, gibt es hier nicht. Was bleibt, sind die Prüfung vor der Zulassung, der Antrag bei der SNCA und die laufende Strassenverkehrssteuer.

Zulassungsstelle
Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA)
Technische Prüfung
contrôle technique
Zuletzt durchgesehen

Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand

Aus einem EU-Staat

Aus einem EU-Staat gibt es keine Zollanmeldung. Zu klären bleibt die TVA: Gilt das Fahrzeug steuerlich als neu — unterhalb der Schwelle bei Erstzulassung oder Laufleistung —, ist sie in Luxemburg zu erklären und zu zahlen, bevor die SNCA zulässt. Beim gebrauchten Fahrzeug entfällt sie.

Aus einem Drittstaat

Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist die Verbringung eine Einfuhr: Anmeldung bei der Administration des douanes et accises, Zoll auf den Zollwert, Einfuhr-TVA auf Zollwert zuzüglich Zoll. Ohne europäische Typengenehmigung kommt eine réception individuelle bei der SNCA dazu.

Der Ablauf, der Reihe nach

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.

  1. 01Certificat de conformité prüfen

    Mit europäischer COC ist die Zulassung ein Antrag mit Anlagen. Ohne sie verlangt die SNCA eine réception individuelle — ein Verfahren mit eigener Prüfung, das Wochen dauert und häufig Anpassungen am Fahrzeug nach sich zieht.

  2. 02TVA klären

    Beim gebrauchten Fahrzeug aus der EU ist nichts zu erklären. Beim steuerlich neuen ist die TVA in Luxemburg anzumelden und zu zahlen; der Nachweis gehört zu den Unterlagen der Zulassung und lässt sich nicht nachreichen.

    Zuständig: Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA

  3. 03Contrôle technique

    Ein eingeführtes Fahrzeug wird vor der Erstzulassung vorgeführt. Geprüft werden Zustand und Übereinstimmung mit den Papieren; die Zentren liegen in Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Wilwerwiltz. Die Fahrt dorthin ist mit gültigem ausländischem Kennzeichen und Versicherung zulässig.

    Zuständig: Prüfzentrum der SNCT

  4. 04Versicherung abschliessen

    Die attestation d'assurance des luxemburgischen Versicherers ist Voraussetzung für die Zulassung und wird auf die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgestellt, bevor das Kennzeichen feststeht.

  5. 05Zulassung bei der SNCA beantragen

    Mit COC, ausländischen Papieren, Prüfbericht, Versicherungsnachweis, Ausweis und Wohnsitznachweis wird der certificat d'immatriculation beantragt. Die ausländische Zulassungsbescheinigung wird eingezogen.

    Zuständig: SNCA, Sandweiler

  6. 06Strassenverkehrssteuer

    Die jährliche taxe sur les véhicules routiers erhebt in Luxemburg die Zollverwaltung, nicht die Zulassungsstelle. Die erste Vorschreibung kommt nach der Zulassung; wer sie bei der SNCA erwartet, wartet auf einen Bescheid, der von dort nicht kommt.

    Zuständig: Administration des douanes et accises

Was dazukommt

Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.

Zulassung und Kennzeichen
Bemessung: Gebühr der SNCA für den certificat d'immatriculation zuzüglich der Schilder. Eine einmalige Zulassungssteuer nach CO₂ oder Motorleistung, wie sie mehrere Nachbarstaaten erheben, gibt es in Luxemburg nicht.
TVA
Bemessung: Nur bei einem Fahrzeug, das steuerlich als neu gilt; dann auf den Kaufpreis, zu erklären bei der Steuerverwaltung.
Entfällt: Entfällt beim gebrauchten Fahrzeug aus einem EU-Staat.
Zoll und Einfuhr-TVA
Bemessung: Nur aus einem Drittstaat: Zoll auf den Zollwert, Einfuhr-TVA auf Zollwert zuzüglich Zoll.
Entfällt: Entfällt innerhalb der EU.
Contrôle technique
Bemessung: Tarif des Prüfzentrums; bei einem eingeführten Fahrzeug die erweiterte Prüfung mit Abgleich der Fahrzeugidentität.
Taxe sur les véhicules routiers
Bemessung: Laufend, erhoben von der Administration des douanes et accises. Für neuere Fahrzeuge bemisst sie sich nach CO₂-Ausstoss und Kraftstoffart, für ältere ohne die dafür nötigen Werte nach dem Hubraum.
Réception individuelle
Bemessung: Nur ohne europäische Übereinstimmungsbescheinigung: Prüfung und Verwaltungsgebühr der SNCA, dazu die verlangten Anpassungen am Fahrzeug.
Entfällt: Entfällt bei vorhandener COC.

Die Papiere

Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.

  • Certificat de conformité européen (COC).
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original.
  • Kaufvertrag oder Rechnung mit ausgewiesenem Preis.
  • Bericht des contrôle technique.
  • Attestation d'assurance eines in Luxemburg zugelassenen Versicherers.
  • Ausweis und Wohnsitznachweis; bei Firmen der Auszug aus dem Handelsregister.

Woran die Rechnung kippt

  • Die kurze Rechnung täuscht. Weil die einmalige Abgabe fehlt, gilt Luxemburg als billiger Zulassungsort. Ein Kennzeichen bekommt aber nur, wer dort Wohnsitz oder Sitz hat, und die SNCA prüft das anhand des Wohnsitznachweises.
  • Die Prüfung vor der Zulassung. Das Fahrzeug muss zum Prüfzentrum, bevor es ein luxemburgisches Schild hat. Wer es im Verkaufsland bereits abgemeldet hat, braucht dafür ein Überführungskennzeichen oder einen Anhänger.
  • Die Grenzgängerfrage. Wer in Luxemburg arbeitet und in Deutschland, Belgien oder Frankreich wohnt, lässt sein Fahrzeug im Wohnsitzstaat zu. Der Arbeitsort begründet keine Zulassungsberechtigung, auch nicht über den Arbeitgeber.
  • Die fehlende COC. Die réception individuelle bei der SNCA ist ein eigenes Verfahren mit eigener Wartezeit — bei einem Fahrzeug von ausserhalb des Binnenmarkts der Posten, der den Preisvorteil auffrisst.

Wie lange es dauert

Als Grössenordnung: mit COC und vollständigen Papieren eine bis drei Wochen ab Überführung, wobei der Termin im Prüfzentrum das Tempo bestimmt. Ohne COC, mit réception individuelle, eher zwei bis vier Monate.

Die technische Prüfung

contrôle technique

Die technische Prüfung an den Zentren der SNCT. Ein eingeführtes Fahrzeug wird vor der Erstzulassung vorgeführt; dabei wird auch die Übereinstimmung mit den Papieren geprüft. Eine gültige Prüfung aus dem EU-Ausland ersetzt diese erste Vorführung nicht.

Häufige Fragen

Gibt es in Luxemburg eine Zulassungssteuer?

Eine einmalige Abgabe auf die Erstzulassung erhebt Luxemburg nicht. Die laufende taxe sur les véhicules routiers gibt es sehr wohl; sie kommt von der Administration des douanes et accises und bemisst sich bei neueren Fahrzeugen nach CO₂-Ausstoss und Kraftstoffart.

Kann ich als Grenzgänger in Luxemburg zulassen?

Nein. Für ein luxemburgisches Kennzeichen braucht es Wohnsitz oder Sitz im Land, und der Wohnsitznachweis gehört zu den Pflichtunterlagen. Ein Firmenwagen des luxemburgischen Arbeitgebers ist etwas anderes — er läuft auf die Firma, nicht auf den Fahrer.

Wird die deutsche Hauptuntersuchung anerkannt?

Für die Erstzulassung eines eingeführten Fahrzeugs nicht: Dort gehört die Vorführung im Prüfzentrum zum Verfahren, weil dabei auch die Fahrzeugidentität geprüft wird. Für die folgenden Intervalle zählt danach der luxemburgische Rhythmus.

Was ist mit der Mehrwertsteuer im Verkaufsland?

Beim gebrauchten Fahrzeug aus einem EU-Staat bleibt sie dort, wo sie war — in Luxemburg ist nichts zu erklären. Gilt das Fahrzeug steuerlich als neu, liegt das Besteuerungsrecht bei Luxemburg; der Händler im Verkaufsland liefert dann ohne Steuer, und gezahlt wird hier.

Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.

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