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Auto nach Finnland importieren

Aus dem Binnenmarkt ist die Verbringung nach Finnland formlos, aber nicht abgabenfrei: Bei der erstmaligen Eintragung fällt die Autovero an, und sie bemisst sich am Wert des Fahrzeugs in Finnland und an seinem CO₂-Ausstoss. Vor der ersten Fahrt im Land steht ausserdem eine Meldung, die nichts kostet und alles verzögert, wenn sie fehlt.

Zulassungsstelle
Liikenne- ja viestintävirasto Traficom
Zoll
Tulli
Technische Prüfung
Katsastus
Zuletzt durchgesehen

Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand

Aus einem EU-Staat

Aus einem EU-Staat gibt es keine Zollanmeldung und bei einem Gebrauchtfahrzeug keine Einfuhrumsatzsteuer. Die Autovero fällt trotzdem an, weil sie an der Eintragung hängt und nicht an der Grenze. Gilt das Fahrzeug steuerlich als neu, ist zusätzlich die finnische Mehrwertsteuer zu erklären; bei Privatpersonen geschieht das im Zusammenhang mit der Autovero bei Verohallinto.

Aus einem Drittstaat

Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist es eine Einfuhr mit Anmeldung bei Tulli, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Autovero kommt danach und zusätzlich. Ohne europäische Typengenehmigung entscheidet die Registrierungsprüfung darüber, ob das Fahrzeug überhaupt eingetragen werden kann — das ist eine technische Frage und keine steuerliche.

Der Ablauf, der Reihe nach

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.

  1. 01Käyttöönottoilmoitus vor der ersten Nutzung

    Bevor das Fahrzeug in Finnland genutzt wird, ist die Inbetriebnahme bei Verohallinto zu melden. Die Meldung kostet nichts und erlaubt die Nutzung für einen befristeten Zeitraum, bevor die Autovero festgesetzt ist. Ohne sie ist die Nutzung nicht gedeckt, und das lässt sich nachträglich nicht heilen.

    Zuständig: Verohallinto

  2. 02Autoveroilmoitus einreichen

    Die Steuererklärung für die Autovero geht an Verohallinto. Massgebend sind der allgemeine Verkaufswert des Fahrzeugs in Finnland und der CO₂-Ausstoss; die Behörde setzt die Steuer daraufhin fest. Der Kaufpreis im Ausland ist ein Indiz, aber nicht die Bemessungsgrundlage.

    Zuständig: Verohallinto

  3. 03Rekisteröintikatsastus

    Das Fahrzeug wird bei einer Prüfstelle zur Registrierungsprüfung vorgeführt. Dort werden die technischen Daten festgestellt und die Papiere geprüft. Mit COC ist das ein Abgleich; ohne sie sind einzelne Werte nachzuweisen, und das ist der Punkt, an dem ein Import stehen bleibt.

    Zuständig: Katsastusasema

  4. 04Liikennevakuutus abschliessen

    Die Kfz-Haftpflicht ist Voraussetzung der Eintragung. Sie muss auf den künftigen Halter laufen und ab dem Tag der Eintragung gelten; viele Versicherer nehmen die Eintragung gleich mit vor.

  5. 05Eintragung und Kennzeichen

    Mit bezahlter Autovero, bestandener Prüfung und Versicherung wird das Fahrzeug im Register eingetragen und erhält Kennzeichen. Ab der Eintragung läuft die Ajoneuvovero auf den Halter.

    Zuständig: Traficom beziehungsweise eine zugelassene Vertretungsstelle

  6. 06Im Verkaufsland abmelden

    Abmeldung und Rückgabe der Kennzeichen erfolgen dort, wo das Fahrzeug zugelassen war, und werden belegt. Sonst laufen dort Steuer und Versicherungspflicht weiter.

Was dazukommt

Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.

Autovero
Bemessung: Der grösste einzelne Posten. Bemessen auf den allgemeinen Verkaufswert des Fahrzeugs in Finnland; den anzuwendenden Satz bestimmt der CO₂-Ausstoss. Festgesetzt wird sie von Verohallinto, und dort steht auch der aktuelle Satz.
Entfällt: Nicht erhoben wird sie, solange das Fahrzeug nur vorübergehend und unter den dafür geltenden Bedingungen in Finnland genutzt wird — etwa bei einem Halter mit Wohnsitz im Ausland.
Mehrwertsteuer
Bemessung: Bei Einfuhr von ausserhalb des Binnenmarkts auf Zollwert zuzüglich Zoll; innerhalb der EU nur beim steuerlich neuen Fahrzeug. Erklärt wird sie bei Verohallinto.
Entfällt: Entfällt beim Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Staat.
Zoll
Bemessung: Nur bei Einfuhr von ausserhalb des Binnenmarkts, auf den Zollwert. Den Satz nennt Tulli.
Rekisteröintikatsastus
Bemessung: Preis der Prüfstelle, nach Fahrzeugart und Umfang. Fehlende Nachweise verlangen zusätzliche Prüfungen und kosten entsprechend mehr.
Ajoneuvovero
Bemessung: Laufend. Der Grundteil bemisst sich nach dem CO₂-Ausstoss; für Fahrzeuge mit anderem Antrieb als Benzin kommt ein Teil nach der Gesamtmasse hinzu — bei einem Diesel der Grund, warum die Rechnung anders aussieht als im Verkaufsland.
Liikennevakuutus
Bemessung: Prämie des Versicherers, nach Fahrzeug, Halter und Schadenverlauf.

Die Papiere

Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.

  • Ausländische Zulassungsbescheinigung, Teil I und II beziehungsweise das entsprechende Dokument.
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC) — sie trägt den CO₂-Wert, auf den es bei der Autovero ankommt.
  • Kaufvertrag oder Rechnung.
  • Bestätigung der käyttöönottoilmoitus und, sobald erlassen, der Steuerbescheid zur Autovero.
  • Finnische Personenkennung (henkilötunnus) und Adresse des Halters, bei Firmen die Y-tunnus.
  • Nachweis der Liikennevakuutus ab dem Tag der Eintragung.

Woran die Rechnung kippt

  • Die vergessene käyttöönottoilmoitus. Sie kostet nichts, ist in wenigen Minuten erledigt und ist die Voraussetzung dafür, das Fahrzeug vor der Steuerfestsetzung überhaupt nutzen zu dürfen. Nachträglich lässt sich der Zeitraum davor nicht mehr decken.
  • Der Kaufpreis als Rechnungsgrundlage. Die Autovero bemisst sich am finnischen Verkaufswert, nicht am Preis im Ausland. Ein günstig gekauftes Fahrzeug wird deshalb nicht niedriger besteuert.
  • Der fehlende CO₂-Wert. Steht er nicht in den Papieren, muss er belegt werden — die COC ist der kurze Weg, das Gutachten der lange. Bei älteren Fahrzeugen ohne Herstellerangabe greift eine Ersatzregel, und die fällt selten günstiger aus.
  • Die Reifen. In Finnland besteht eine Winterreifenpflicht, die an einen festgelegten Zeitraum und an die Strassenverhältnisse anknüpft; für Spikesreifen gilt ein eigener Zeitraum. Ein Fahrzeug aus Südeuropa kommt regelmässig ohne passenden Satz an.

Wie lange es dauert

Als Grössenordnung: die Meldung am selben Tag, der Steuerbescheid zur Autovero danach Wochen, Prüfung und Eintragung anschliessend wenige Tage. Ohne COC oder mit strittigem Wert eher zwei bis drei Monate.

Die technische Prüfung

Katsastus

Die wiederkehrende technische Prüfung heisst katsastus. Vor der Eintragung eines eingeführten Fahrzeugs steht die rekisteröintikatsastus, die Registrierungsprüfung — sie stellt fest, was im Register stehen wird, und ist durch keine ausländische Prüfung zu ersetzen. Danach läuft das Fahrzeug im finnischen Prüfintervall, das sich nach Alter und Fahrzeugart richtet.

Häufige Fragen

Wie wird die Autovero berechnet?

Aus zwei Grössen: dem allgemeinen Verkaufswert des Fahrzeugs in Finnland und dem CO₂-Ausstoss, der den anzuwendenden Satz bestimmt. Beides führt Verohallinto zusammen und erlässt den Bescheid. Wer vor dem Kauf rechnen will, holt dort eine Einschätzung ein — der Satz ändert sich, die Bemessungsgrundlage nicht.

Darf ich fahren, bevor die Steuer festgesetzt ist?

Mit der käyttöönottoilmoitus und innerhalb der dafür vorgesehenen Frist ja, im Übrigen nicht. Die Meldung ist der Grund, warum sie vor und nicht nach der ersten Fahrt gemacht wird.

Bekomme ich die Autovero zurück, wenn ich das Fahrzeug wieder ausführe?

Für Fahrzeuge, die abgemeldet und dauerhaft ins Ausland gebracht werden, gibt es die vientipalautus, die Ausfuhrerstattung. Sie ist an Bedingungen geknüpft und wird von Verohallinto festgesetzt; der erstattete Teil richtet sich nach dem Wert im Zeitpunkt der Ausfuhr, nicht nach dem ursprünglich bezahlten Betrag.

Wird die Prüfung aus dem Herkunftsland anerkannt?

Für die Eintragung nicht — die rekisteröintikatsastus ist eigenständig. Für das laufende Intervall danach zählt das finnische Fälligkeitsdatum, das sich aus der Erstzulassung und der Fahrzeugart ergibt.

Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.

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