Kroatien
Auto nach Kroatien importieren
Aus einem EU-Staat kommt ein Gebrauchtfahrzeug ohne Zollanmeldung nach Kroatien. Die Sondersteuer auf die Erstzulassung wird trotzdem bei der Zollverwaltung erklärt — das ist die Eigenheit, an der auswärtige Käufer regelmässig einen Termin verlieren.
- Zulassungsstelle
- Ministarstvo unutarnjih poslova (policijska uprava)
- Zoll
- Carinska uprava
- Technische Prüfung
- Tehnički pregled
- Zuletzt durchgesehen
Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand
Aus einem EU-Staat
Aus einem EU-Mitgliedstaat gibt es weder Zollanmeldung noch Einfuhrumsatzsteuer, solange das Fahrzeug gebraucht ist. Liegt es unter der Schwelle bei Erstzulassung oder Laufleistung, gilt es steuerlich als neu — dann ist die Umsatzsteuer in Kroatien zu erklären. Die Sondersteuer fällt in beiden Fällen an, weil sie an die erstmalige Zulassung im Inland anknüpft.
Aus einem Drittstaat
Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist die Verbringung eine echte Einfuhr: Anmeldung bei der Zollverwaltung, Zoll auf den Zollwert, Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert zuzüglich Zoll. Danach folgt derselbe Weg, aber ein Fahrzeug ohne europäische Typengenehmigung braucht die Einzelabnahme, und die ist der teure Teil.
Der Ablauf, der Reihe nach
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.
01Vor dem Kauf: CO₂-Wert und Abgasnorm
Die Sondersteuer bemisst sich am Fahrzeugwert, am CO₂-Ausstoss und an der Abgasnorm, gemindert nach dem Alter. Ein alter Diesel mit niedriger Norm kommt deshalb teurer in die Zulassung als ein jüngeres Fahrzeug zum selben Preis — die Angaben stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung.
02Beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen
Die ausländische Zulassungsbescheinigung und der Kaufvertrag sind durch einen in Kroatien bestellten Gerichtsdolmetscher zu übersetzen; die Übersetzung wird mit dem Original verbunden und gesiegelt. Sie wird sowohl bei der Zollverwaltung als auch bei der Zulassung verlangt, also besser gleich zweifach anfertigen lassen.
Zuständig: Sudski tumač
03Einzelabnahme und Übereinstimmung
Ein eingeführtes Fahrzeug wird auf seine Übereinstimmung geprüft, bevor es zugelassen werden kann. Mit europäischer Übereinstimmungsbescheinigung ist das ein kurzer Vorgang an einer befugten Station; ohne sie eine Einzelabnahme mit Messungen, eigenem Termin und eigener Wartezeit.
Zuständig: Befugte Station, überwacht vom Centar za vozila Hrvatske
04Sondersteuer erklären und bezahlen
Die posebni porez na motorna vozila wird bei der Zollverwaltung erklärt, auch wenn das Fahrzeug aus einem EU-Staat kommt und es keine Einfuhr gibt. Die Zollverwaltung erlässt einen Bescheid; ohne ihn nimmt die Polizeiverwaltung den Zulassungsantrag nicht an.
Zuständig: Carinska uprava
05Tehnički pregled
Das Fahrzeug wird an einer Station für den tehnički pregled vorgeführt. Eine noch gültige Prüfung aus dem Verkaufsland ersetzt sie für die Erstzulassung nicht; die Station nimmt bei dieser Gelegenheit auch die Identitätsdaten auf.
Zuständig: Stanica za tehnički pregled
06Versichern und zulassen
Mit Steuerbescheid, Übersetzung, Prüfbericht und Haftpflichtnachweis erfolgt die Zulassung bei der Polizeiverwaltung. Ausgegeben werden Fahrzeugschein, Fahrzeugbuch und Kennzeichen; viele Prüfstationen wickeln den Vorgang im Auftrag mit ab.
Zuständig: Ministarstvo unutarnjih poslova
Was dazukommt
Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.
- Sondersteuer (posebni porez)
- Bemessung: Fahrzeugwert, CO₂-Ausstoss und Abgasnorm, gemindert nach dem Alter des Fahrzeugs; die Formel steht im Gesetz und die Zollverwaltung wendet sie an. Beim Gebrauchtfahrzeug wird der Marktwert angesetzt, nicht zwingend der Kaufpreis.
- Entfällt: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sieht das Gesetz eine eigene Behandlung vor.
- Einzelabnahme oder Übereinstimmungsprüfung
- Bemessung: Tarif der befugten Station; mit Übereinstimmungsbescheinigung ein kurzer Vorgang, ohne sie eine Abnahme mit Messungen, die ein Vielfaches kostet.
- Tehnički pregled
- Bemessung: Tarif nach Fahrzeugart, landesweit festgesetzt; die Aufnahme der Identitätsdaten für das eingeführte Fahrzeug wird gesondert berechnet.
- Zulassung, Papiere und Kennzeichen
- Bemessung: Verwaltungsgebühren für Fahrzeugschein und Fahrzeugbuch zuzüglich der Schilder; dazu die jährliche Strassennutzungsabgabe, die bei der Zulassung eingezogen wird.
- Beglaubigte Übersetzung
- Bemessung: Nach Umfang je Dokument; Tarif des bestellten Gerichtsdolmetschers. Zwei Ausfertigungen sind üblich, weil Zollverwaltung und Zulassungsstelle je eine behalten.
- Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer
- Bemessung: Aus einem Drittstaat Zoll auf den Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert zuzüglich Zoll; innerhalb der EU nur die Umsatzsteuer, und nur beim steuerlich neuen Fahrzeug.
- Entfällt: Entfällt beim gebrauchten Fahrzeug aus einem EU-Staat vollständig.
Die Papiere
Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.
- Ausländische Zulassungsbescheinigung im Original, vollständig mit allen Teilen.
- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder das Protokoll der Einzelabnahme.
- Kaufvertrag oder Rechnung mit beglaubigter Übersetzung, in zwei Ausfertigungen.
- Bescheid der Zollverwaltung über die Sondersteuer.
- Bericht des tehnički pregled.
- Ausweis, Nachweis des Wohnsitzes oder Sitzes und Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Woran die Rechnung kippt
- Die Zollverwaltung ohne Einfuhr. Die Sondersteuer wird auch beim Fahrzeug aus einem EU-Staat bei der Zollverwaltung erklärt, obwohl es gar keine Einfuhr gibt. Wer beim Finanzamt anfängt, verliert einen Tag an einer Stelle, die dafür nicht zuständig ist.
- Die Abgasnorm beim alten Diesel. Die Sondersteuer bemisst sich unter anderem an ihr. Ein günstig gekauftes Fahrzeug niedriger Norm kann in der Zulassung teurer werden als der Preisvorteil gegenüber einem jüngeren Fahrzeug ausmacht.
- Die einfache Ausfertigung der Übersetzung. Zollverwaltung und Zulassungsstelle behalten je ein Exemplar. Wer nur eines mitbringt, kommt für die zweite Stelle noch einmal zum Gerichtsdolmetscher.
- Der zu niedrig angesetzte Kaufpreis. Die Sondersteuer bemisst sich beim Gebrauchtfahrzeug am Marktwert. Ein Kaufvertrag deutlich darunter spart nichts, sondern führt zu einer eigenen Bewertung und zu Wochen Verzögerung.
Wie lange es dauert
Als Grössenordnung: mit Übereinstimmungsbescheinigung und vollständigen Papieren zwei bis vier Wochen ab Überführung, wobei der Steuerbescheid der bestimmende Schritt ist. Ohne sie, mit Einzelabnahme, eher zwei bis drei Monate.
Die technische Prüfung
Tehnički pregled
Die wiederkehrende technische Prüfung an einer stanica za tehnički pregled. Vor der ersten kroatischen Zulassung ist sie unabhängig davon fällig, wie frisch die ausländische Prüfung ist; viele Stationen wickeln die Zulassung anschliessend gleich mit ab.
Häufige Fragen
Warum ist der Zoll zuständig, wenn ich in der EU gekauft habe?
Weil die Sondersteuer keine Einfuhrabgabe ist, sondern eine Abgabe auf die erstmalige Zulassung im Inland — verwaltet wird sie in Kroatien von der Zollverwaltung. Die Zuständigkeit sagt also nichts darüber, ob eine Grenze überschritten wurde.
Wie hoch ist die posebni porez?
Als feste Zahl lässt sich das nicht sagen. Gleich bleibt die Bemessung: Fahrzeugwert, CO₂-Ausstoss und Abgasnorm, gemindert nach dem Alter, nach einer Formel im Gesetz. Vor dem Kauf brauchst du daher drei Angaben aus den Papieren — CO₂-Wert, Abgasnorm und Datum der Erstzulassung.
Wird die deutsche oder slowenische Prüfung anerkannt?
Für die Erstzulassung eines eingeführten Fahrzeugs nicht. Der tehnički pregled ist im Inland zu fahren; bei dieser Gelegenheit nimmt die Station auch die Identitätsdaten für das Register auf.
Kann die Prüfstation die Zulassung gleich miterledigen?
Häufig ja — viele Stationen wickeln Zulassung und Versicherung im Auftrag mit ab. Der Steuerbescheid der Zollverwaltung muss aber vorher vorliegen; diesen Schritt nimmt niemand ab.
Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.