Rumänien
Auto nach Rumänien importieren
Aus einem EU-Staat kommt ein Gebrauchtfahrzeug ohne Zollanmeldung nach Rumänien, und eine Abgabe auf die Erstzulassung erhebt Rumänien gegenwärtig nicht. Was bleibt, ist ein Ablauf über drei Stellen, dessen Reihenfolge fest ist — und der beginnt nicht bei der Zulassungsbehörde.
- Zulassungsstelle
- Direcția Regim Permise de Conducere și Înmatriculare a Vehiculelor (DRPCIV)
- Zoll
- Autoritatea Vamală Română
- Technische Prüfung
- Inspecție tehnică periodică (ITP)
- Zuletzt durchgesehen
Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand
Aus einem EU-Staat
Aus einem EU-Mitgliedstaat gibt es weder Zollanmeldung noch Einfuhrumsatzsteuer, solange das Fahrzeug gebraucht ist. Liegt es unter der Schwelle bei Erstzulassung oder Laufleistung, gilt es steuerlich als neu — dann ist die Umsatzsteuer in Rumänien zu erklären. Identifikation beim Kraftfahrtamt und steuerliche Anmeldung bei der Gemeinde fallen in beiden Fällen an.
Aus einem Drittstaat
Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist die Verbringung eine echte Einfuhr: Anmeldung bei der Zollbehörde, Zoll auf den Zollwert, Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert zuzüglich Zoll. Danach folgt derselbe Weg; ohne europäische Typengenehmigung tritt an die Stelle der Identifikation eine Einzelgenehmigung beim Kraftfahrtamt.
Der Ablauf, der Reihe nach
Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.
01Vor dem Kauf: Hubraum und Papiere
Die laufende Fahrzeugsteuer der Gemeinde bemisst sich am Hubraum, gestaffelt in Klassen. Für die Zulassung selbst brauchst du die vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung im Original; fehlt ein Teil davon, beginnt der Vorgang mit einer Beschaffung im Verkaufsland und nicht in Rumänien.
02Beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen
Die ausländischen Papiere und der Kaufvertrag werden in Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers verlangt, und die Übersetzung ist notariell zu beglaubigen. Die notarielle Beglaubigung ist der Teil, der auswärtigen Käufern durchgeht — eine Übersetzung allein genügt der Form nicht.
Zuständig: Traducător autorizat und Notar
03Identifikation beim Kraftfahrtamt
Das Fahrzeug wird beim Kraftfahrtamt körperlich identifiziert: Fahrgestellnummer, technische Daten, Übereinstimmung mit den Papieren. Auf dieser Grundlage stellt das Amt den rumänischen Fahrzeugausweis aus — das Dokument, ohne das die Zulassungsbehörde nichts eintragen kann.
Zuständig: Registrul Auto Român (RAR)
04Inspecție tehnică periodică (ITP)
Die technische Prüfung wird an einer vom Kraftfahrtamt zugelassenen Werkstatt gefahren. Eine noch gültige Prüfung aus dem Verkaufsland ersetzt sie für die Erstzulassung nicht; das Ergebnis wird in das nationale Register eingetragen.
Zuständig: Vom RAR zugelassene Prüfstelle
05Steuerlich anmelden bei der Gemeinde
Vor der Zulassung wird das Fahrzeug bei der Steuerabteilung der Gemeinde des Halters angemeldet. Sie nimmt es in das Steuerregister auf und stellt die Bescheinigung aus, dass keine Rückstände bestehen. Ohne diese Bescheinigung nimmt die Zulassungsbehörde den Antrag nicht an.
Zuständig: Steueramt der Gemeinde (impozite și taxe locale)
06Zulassen
Mit Fahrzeugausweis, Prüfbericht, Steuerbescheinigung, Übersetzung und Haftpflichtnachweis erfolgt die Eintragung beim kommunalen Zulassungsdienst. Ausgegeben werden die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen.
Zuständig: Kommunaler Zulassungsdienst (DRPCIV)
Was dazukommt
Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.
- Laufende Fahrzeugsteuer der Gemeinde
- Bemessung: Hubraum, gestaffelt in Klassen; den Satz je Klasse legt der Gemeinderat im Rahmen des Steuergesetzes fest, weshalb er zwischen zwei Gemeinden abweichen kann.
- Fahrzeugausweis und Identifikation
- Bemessung: Tarif des Kraftfahrtamts für Identifikation und Ausstellung; ohne europäische Typengenehmigung das deutlich teurere Einzelgenehmigungsverfahren.
- Inspecție tehnică periodică (ITP)
- Bemessung: Tarif der zugelassenen Prüfstelle nach Fahrzeugart; die Eintragung des Ergebnisses in das Register ist darin enthalten.
- Zulassung und Kennzeichen
- Bemessung: Gebühr für die Zulassungsbescheinigung zuzüglich des Preises der Schilder; beides ist gesetzlich festgesetzt.
- Beglaubigte und notariell bestätigte Übersetzung
- Bemessung: Nach Umfang je Dokument, zuzüglich der Notariatsgebühr für die Beglaubigung — zwei Posten, nicht einer.
- Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer
- Bemessung: Aus einem Drittstaat Zoll auf den Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert zuzüglich Zoll; innerhalb der EU nur die Umsatzsteuer, und nur beim steuerlich neuen Fahrzeug.
- Entfällt: Entfällt beim gebrauchten Fahrzeug aus einem EU-Staat vollständig.
Die Papiere
Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.
- Ausländische Zulassungsbescheinigung im Original, vollständig mit allen Teilen.
- Kaufvertrag oder Rechnung in notariell beglaubigter Übersetzung.
- Rumänischer Fahrzeugausweis, ausgestellt vom Kraftfahrtamt.
- Gültiger ITP-Bericht.
- Bescheinigung des gemeindlichen Steueramts über die Anmeldung und die Schuldenfreiheit.
- Nachweis der Haftpflichtversicherung sowie Ausweis und Anschrift des Halters.
Woran die Rechnung kippt
- Die Gemeinde vor der Zulassungsbehörde. Die steuerliche Anmeldung ist in Rumänien nicht die Folge der Zulassung, sondern ihre Voraussetzung. Wer mit vollständigen Papieren beim Zulassungsdienst steht und die Bescheinigung des Steueramts nicht dabei hat, kommt ein zweites Mal wieder.
- Die nicht notariell beglaubigte Übersetzung. Verlangt wird die Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers mit notarieller Beglaubigung. Eine Übersetzung ohne diese zweite Stufe erfüllt die Form nicht, und der Notar arbeitet nicht am Schalter der Behörde.
- Die Vorführung beim Kraftfahrtamt. Die Identifikation setzt das Fahrzeug körperlich voraus. Ein Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen und ohne Versicherung muss dafür transportiert werden — wer das einplant, spart sich eine unangenehme Frage.
- Die unvollständige ausländische Bescheinigung. Fehlt ein Teil der Zulassungsbescheinigung, beginnt der Vorgang mit einer Beschaffung im Verkaufsland. Das ist der eine Punkt, der sich vor der Übergabe klären lässt und danach Wochen kostet.
Wie lange es dauert
Als Grössenordnung: mit vollständigen Papieren zwei bis vier Wochen ab Überführung, weil Übersetzung, Kraftfahrtamt, Prüfung, Gemeinde und Zulassungsdienst nacheinander kommen. Ohne europäische Typengenehmigung, mit Einzelgenehmigung, eher zwei bis drei Monate.
Die technische Prüfung
Inspecție tehnică periodică (ITP)
Die wiederkehrende technische Prüfung an einer vom Kraftfahrtamt zugelassenen Stelle; das Ergebnis geht in das nationale Register und wird bei der Zulassung dort abgerufen. Vor der ersten rumänischen Zulassung ist sie unabhängig davon fällig, wie frisch die ausländische Prüfung ist.
Häufige Fragen
Zahle ich in Rumänien eine Abgabe auf die Erstzulassung?
Gegenwärtig nicht. Frühere Umweltabgaben auf die Erstzulassung wurden aufgehoben. Geblieben ist die laufende Fahrzeugsteuer der Gemeinde, die sich am Hubraum bemisst — und weil der Gemeinderat den Satz innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegt, kann er zwischen zwei Gemeinden abweichen.
Was macht das Kraftfahrtamt und was die Zulassungsbehörde?
Das Kraftfahrtamt identifiziert das Fahrzeug und stellt den rumänischen Fahrzeugausweis aus; die Zulassungsbehörde trägt es ein und gibt die Kennzeichen aus. Zwei Stellen, feste Reihenfolge — und dazwischen liegt noch die Gemeinde.
Wird die deutsche oder ungarische Prüfung anerkannt?
Für die Erstzulassung eines eingeführten Fahrzeugs nicht. Die ITP ist im Inland zu fahren, weil das Ergebnis in das nationale Register eingetragen werden muss, aus dem die Zulassungsbehörde es abruft.
Kann ich das Fahrzeug ohne rumänischen Wohnsitz zulassen?
Die Zulassung knüpft an einen Wohnsitz oder Sitz im Inland an — schon deshalb, weil die steuerliche Anmeldung bei einer bestimmten Gemeinde erfolgt. Ausländische Halter brauchen dafür den Aufenthaltstitel mit Anschrift oder eine in Rumänien eingetragene Gesellschaft.
Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.