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Auto nach Ungarn importieren

Aus einem EU-Staat kommt ein Gebrauchtfahrzeug ohne Zollanmeldung nach Ungarn. Danach beginnt ein Ablauf mit drei Terminen an drei Stellen, und einer davon ist in keinem Nachbarland vorgesehen: die Identitätsprüfung des Fahrzeugs vor der ersten ungarischen Zulassung.

Zulassungsstelle
Kormányhivatal okmányiroda
Zoll
Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV)
Technische Prüfung
Műszaki vizsga
Zuletzt durchgesehen

Woher das Fahrzeug kommt, entscheidet den Aufwand

Aus einem EU-Staat

Aus einem EU-Mitgliedstaat gibt es weder Zollanmeldung noch Einfuhrumsatzsteuer, solange das Fahrzeug gebraucht ist. Liegt es unter der Schwelle bei Erstzulassung oder Laufleistung, gilt es steuerlich als neu — dann ist die Umsatzsteuer in Ungarn zu erklären. Registrierungsabgabe, Erwerbsabgabe und Identitätsprüfung fallen in beiden Fällen an.

Aus einem Drittstaat

Aus der Schweiz oder Liechtenstein ist die Verbringung eine echte Einfuhr: Anmeldung bei der NAV, Zoll auf den Zollwert, Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert zuzüglich Zoll. Erst danach beginnt der ungarische Teil — und ein Fahrzeug ohne europäische Typengenehmigung braucht zusätzlich eine Einzelgenehmigung, die vor der műszaki vizsga steht.

Der Ablauf, der Reihe nach

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer einen Schritt vorzieht, wiederholt ihn meistens.

  1. 01Vor dem Kauf: kW, Hubraum und Umweltklasse

    Die Registrierungsabgabe bemisst sich an Hubraum, Antriebsart und Umweltklassifizierung, gemindert nach dem Alter. Die Erwerbsabgabe bemisst sich an der Leistung in kW und ebenfalls am Alter. Beide Angaben stehen in den Papieren des Verkäufers — und sie bestimmen zusammen den grössten Teil der Rechnung.

  2. 02Eredetiségvizsgálat: Identität des Fahrzeugs prüfen lassen

    Vor der ersten ungarischen Zulassung wird das Fahrzeug an einer akkreditierten Prüfstelle auf seine Identität untersucht: Fahrgestellnummer, Motornummer, Typenschilder, Spuren von Eingriffen. Das Ergebnis wird in das Register eingetragen und ist eine begrenzte Zeit gültig; es ist keine technische Prüfung und ersetzt sie nicht.

    Zuständig: Akkreditierte Prüfstelle für die eredetiségvizsgálat

  3. 03Registrierungsabgabe erklären und bezahlen

    Die regisztrációs adó ist vor der Inverkehrsetzung bei der NAV zu erklären. Bemessungsgrundlage sind Hubraum, Antriebsart und Umweltklassifizierung, gemindert nach dem Alter des Fahrzeugs; die Tabelle steht im Gesetz. Die NAV erlässt einen Bescheid, und ohne diesen Bescheid nimmt das Dokumentenamt den Antrag nicht an.

    Zuständig: Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV)

  4. 04Beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen

    Die ausländische Zulassungsbescheinigung und der Kaufvertrag werden in beglaubigter Übersetzung verlangt. Beglaubigte Übersetzungen fertigt in Ungarn das staatliche Übersetzungsbüro an; eine einfache Fachübersetzung genügt der Form nicht.

    Zuständig: Országos Fordító és Fordításhitelesítő Iroda (OFFI)

  5. 05Műszaki vizsga

    Das Fahrzeug wird an einer ungarischen Prüfstation vorgeführt. Eine noch gültige Prüfung aus dem Verkaufsland ersetzt sie für die Erstzulassung nicht; ohne europäische Typengenehmigung geht der Einzelgenehmigung noch ein eigenes Verfahren voraus.

    Zuständig: Műszaki vizsgaállomás

  6. 06Zulassen

    Mit Identitätsprüfung, Abgabenbescheid, Übersetzung, Prüfbericht und Haftpflichtnachweis wird das Fahrzeug beim Dokumentenamt in Verkehr gesetzt. Ausgegeben werden Fahrzeugschein und Kennzeichen; der Fahrzeugbrief wird zugestellt.

    Zuständig: Kormányhivatal okmányiroda

Was dazukommt

Ohne Beträge, und zwar mit Absicht: amtliche Sätze ändern sich, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als keiner. Was hier steht, ist die Bemessungsgrundlage — damit lässt sich rechnen, sobald der aktuelle Satz bekannt ist.

Registrierungsabgabe (regisztrációs adó)
Bemessung: Hubraum, Antriebsart und Umweltklassifizierung, gemindert nach dem Alter des Fahrzeugs; die Tabelle steht im Gesetz und die NAV wendet sie an.
Entfällt: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sieht das Gesetz eine eigene, deutlich günstigere Einstufung vor.
Erwerbsabgabe (vagyonszerzési illeték)
Bemessung: Motorleistung in kW und Alter des Fahrzeugs — nicht der Kaufpreis. Sie fällt auf den Eigentumsübergang an und ist von der Registrierungsabgabe unabhängig; beide werden nebeneinander erhoben.
Eredetiségvizsgálat
Bemessung: Fester Tarif je Fahrzeugkategorie, an der akkreditierten Prüfstelle zu bezahlen; das Ergebnis ist nur eine begrenzte Zeit verwendbar.
Műszaki vizsga und Inverkehrsetzung
Bemessung: Tarif der Prüfstation zuzüglich der Gebühren des Dokumentenamts für Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen.
Beglaubigte Übersetzung
Bemessung: Nach Umfang je Dokument, zum Tarif des staatlichen Übersetzungsbüros; Eilzuschläge sind üblich und spürbar.
Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer
Bemessung: Aus einem Drittstaat Zoll auf den Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert zuzüglich Zoll; innerhalb der EU nur die Umsatzsteuer, und nur beim steuerlich neuen Fahrzeug.
Entfällt: Entfällt beim gebrauchten Fahrzeug aus einem EU-Staat vollständig.

Die Papiere

Fehlt eines davon, ist der Termin vergeblich.

  • Ausländische Zulassungsbescheinigung im Original, vollständig mit allen Teilen.
  • Kaufvertrag oder Rechnung mit beglaubigter Übersetzung.
  • Protokoll der eredetiségvizsgálat, innerhalb seiner Gültigkeit.
  • Bescheid der NAV über die Registrierungsabgabe.
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder die Einzelgenehmigung.
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung sowie Ausweis und Anschrift des künftigen Halters.

Woran die Rechnung kippt

  • Die unbekannte Identitätsprüfung. Die eredetiségvizsgálat ist keine technische Prüfung, findet an einer anderen Stelle statt und ist trotzdem zwingend. Wer nur die műszaki vizsga einplant, steht beim Dokumentenamt mit einem vollständigen Stapel, dem genau ein Blatt fehlt.
  • Die zweite Abgabe. Registrierungsabgabe und Erwerbsabgabe sind verschiedene Abgaben mit verschiedenen Bemessungsgrundlagen — die eine nach Hubraum und Umweltklasse, die andere nach kW und Alter. Wer nur die bekanntere einrechnet, rechnet zu knapp.
  • Die abgelaufene Identitätsprüfung. Ihr Ergebnis gilt nur eine begrenzte Zeit. Wer sie gleich nach dem Kauf machen lässt und dann auf den Abgabenbescheid wartet, macht sie ein zweites Mal — die Reihenfolge Abgabe, dann Prüfung, dann Zulassung ist die kürzere.
  • Die einfache Fachübersetzung. Verlangt wird eine beglaubigte Übersetzung des staatlichen Übersetzungsbüros. Eine Übersetzung aus dem Verkaufsland, so korrekt sie fachlich ist, erfüllt die Form nicht.

Wie lange es dauert

Als Grössenordnung: mit vollständigen Papieren zwei bis vier Wochen ab Überführung, weil Identitätsprüfung, Abgabenbescheid und Prüfung nacheinander kommen. Ohne europäische Typengenehmigung, mit Einzelgenehmigung, eher zwei bis drei Monate.

Die technische Prüfung

Műszaki vizsga

Die wiederkehrende technische Prüfung an einer ungarischen Prüfstation. Vor der ersten ungarischen Zulassung ist sie unabhängig davon fällig, wie frisch die ausländische Prüfung ist; sie ist von der eredetiségvizsgálat getrennt und ersetzt diese nicht.

Häufige Fragen

Was ist die eredetiségvizsgálat genau?

Eine Untersuchung der Fahrzeugidentität: Fahrgestellnummer, Motornummer, Typenschilder und Spuren von Eingriffen werden mit den Papieren und dem Register abgeglichen. Sie sagt nichts über den technischen Zustand und ersetzt die műszaki vizsga nicht — und sie ist vor jeder ersten ungarischen Zulassung zwingend.

Wie hoch ist die regisztrációs adó?

Als feste Zahl lässt sich das nicht sagen. Gleich bleibt die Bemessung: Hubraum, Antriebsart und Umweltklassifizierung, gemindert nach dem Alter, nach einer Tabelle im Gesetz. Vor dem Kauf brauchst du also Hubraum, Umweltklasse und das Datum der Erstzulassung — drei Angaben aus den Papieren, nicht aus dem Inserat.

Zahle ich die Abgaben auch beim Privatkauf?

Ja. Die Registrierungsabgabe knüpft an die erstmalige Inverkehrsetzung im Inland an, die Erwerbsabgabe an den Eigentumsübergang. Wer verkauft hat, ändert an beidem nichts.

Kann ich das Fahrzeug ohne ungarischen Wohnsitz zulassen?

Die Inverkehrsetzung knüpft an einen Wohnsitz oder Sitz im Inland an; ausländische Halter weisen ihn mit der Meldebestätigung oder dem Registerauszug der Gesellschaft nach. Ohne diese Anknüpfung wird nicht zugelassen.

Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Sätze, Gebühren und Fristen ändern sich; verbindlich ist immer die Stelle, die zulässt.

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