Recht
Jemanden schicken: Kauf und Abholung mit Vollmacht
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Wer ein Fahrzeug weit weg kauft, kann nicht immer selbst hinfahren. Dann fährt jemand anderes — eine Freundin, ein Verwandter, ein Überführungsfahrer —, und alles, was diese Person dort tun darf, steht auf einem Blatt Papier, das du vorher schreibst.
Wann ein anderer für dich kauft
Im Alltag heisst beides «jemanden schicken», rechtlich sind es zwei verschiedene Rollen. Ein Bote überbringt nur, was du selbst entschieden hast: Er nimmt Fahrzeug, Schlüssel und Papiere entgegen, bestätigt den Empfang und fährt los. Ein Vertreter entscheidet dagegen vor Ort in deinem Namen — er schliesst den Vertrag, er einigt sich über einen Mangel, er akzeptiert einen Preis. Beides ist möglich, aber für das Zweite braucht die Person deutlich mehr Befugnis, und was sie im Rahmen dieser Befugnis unterschreibt, bindet dich.
Daraus folgt die wichtigste Empfehlung dieses Beitrags: Entscheide selbst, was sich vorher entscheiden lässt. Den Kaufvertrag kannst du mit dem Verkäufer vorab abstimmen und unterschreiben — jede Seite unterschreibt, scannt und schickt ihr Exemplar, und die Originale wechseln bei der Abholung. Dann muss die Person, die hinfährt, nur noch prüfen, abholen und quittieren, und ihre Vollmacht wird kurz und eindeutig.
Muss der Vertrag doch vor Ort geschlossen werden, weil der Verkäufer darauf besteht oder weil sich der Zustand erst dort beurteilen lässt, dann schick jemanden, dessen Urteil du traust, und zieh die Grenzen auf Papier. Wie man ein Fahrzeug aus der Ferne prüft — Videotermin, unabhängige Werkstatt, Gründe zum Abbruch —, steht im Beitrag über den Kauf ohne Besichtigung. Hier geht es um die Vollmacht und alles, was an ihr hängt.
Was die Vollmacht abdecken muss
Eine Vollmacht für einen Autokauf ist keine Generalvollmacht, sondern eine Liste. Je genauer sie sagt, was die bevollmächtigte Person tun darf, desto weniger Diskussion gibt es vor Ort — beim Verkäufer, der wissen will, ob er mit ihr verbindlich abschliesst, und bei der Behörde, die wissen will, ob sie einen Antrag in deinem Namen annehmen darf. Eine Formulierung wie «in allen Angelegenheiten» beruhigt niemanden; sie macht Behörden eher misstrauisch.
Das Fahrzeug wird über die Fahrgestellnummer bezeichnet, nicht über Marke und Farbe. Dazu kommen beide Personen mit vollem Namen, Geburtsdatum, Adresse und Ausweisnummer, der Verkäufer mit Namen und Adresse, Ort und Datum und ein Zeitraum, für den die Vollmacht gilt. Eine Vollmacht ohne Enddatum gilt, bis du sie widerrufst, und wer sie einmal aus der Hand gegeben hat, weiss nicht, wo überall Kopien liegen.
Im Kaufvertrag stehst dann du als Käufer, mit dem Zusatz, dass du vertreten wirst: Name der bevollmächtigten Person und Datum der Vollmacht. Sie unterschreibt mit ihrem eigenen Namen und einem Vermerk wie «in Vertretung», nie mit deinem. Aufzählen sollte die Vollmacht diese Punkte:
- Den Kaufvertrag in deinem Namen abschliessen — zu einem festen Preis oder bis zu einer Obergrenze, die sie nicht überschreiten darf.
- Fahrzeug, alle Schlüssel und die Papiere entgegennehmen und das Übergabeprotokoll in deinem Namen unterschreiben.
- Das Fahrzeug abmelden und ein Kennzeichen für die Überführung beantragen, soweit das im Verkaufsland durch eine Vertretung möglich ist.
- Das Fahrzeug fahren und, falls sie auch das übernimmt, im Zielland zur Einfuhr oder Zulassung vorführen.
- Ausdrücklich nicht: Zahlungen leisten, den Vertrag ändern, Mängel gegen einen Nachlass akzeptieren oder jemand anderen weiter bevollmächtigen — ausser du willst genau das.
Beglaubigung, Sprache, Ausweis
Zwischen Privatleuten ist eine Vollmacht für einen Autokauf in vielen Ländern an keine Form gebunden; eine Unterschrift genügt. Behörden sind oft strenger. Eine Zulassungsstelle, ein Strassenverkehrsamt oder eine Zollstelle entscheidet selbst, welche Form sie für einen Antrag in deinem Namen annimmt: ein eigenes Formular, eine schriftliche Vollmacht mit Kopie deines Ausweises oder eine Unterschrift, die ein Notar oder eine Amtsstelle beglaubigt hat.
Eine Beglaubigung bestätigt nur, dass die Unterschrift von dir stammt, nicht was im Text steht. Soll das Papier in einem anderen Staat verwendet werden, kann zusätzlich eine Apostille verlangt werden, die bestätigt, dass die Beglaubigung von einer befugten Stelle stammt. Ob das nötig ist, weiss nur die Stelle, die das Papier am Ende annimmt. Frag dort vorher nach, am besten schriftlich, und leg die Antwort der Vollmacht bei.
Die Sprache ist der zweite Stolperstein. Eine Vollmacht auf Deutsch hilft einer Behörde in Polen oder Frankreich wenig. Am sichersten ist eine zweisprachige Fassung in zwei Spalten, in deiner Sprache und in der des Landes, in dem sie vorgelegt wird. Manche Stellen verlangen trotzdem eine beglaubigte Übersetzung; auch das gehört zu den Fragen, die du vorher stellst.
Und der Ausweis: Die bevollmächtigte Person hat ihren eigenen im Original dabei. Von deinem braucht sie meist eine Kopie, manche Behörden wollen das Original sehen. Schreib auf die Kopie, wofür sie bestimmt ist — «nur zur Vorlage beim Kauf des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer …» —, dann taugt sie für nichts anderes.
Zahlung: nicht über den Boten
Die Person, die du schickst, sollte kein Geld transportieren, weder bar noch als Scheck, und auch nicht von ihrem eigenen Konto zahlen, damit du es ihr später erstattest. Bargeld muss an einer Grenze ab einer gesetzlichen Schwelle angemeldet oder auf Nachfrage angegeben werden, es kann verloren gehen oder gestohlen werden, und es macht aus einem Gefallen ein Risiko, das niemand versichert. Eine Zahlung von ihrem Konto verwischt, wer eigentlich gekauft hat — auf der Rechnung, beim Zoll und im Streitfall.
Der saubere Weg: Du zahlst selbst, von deinem Konto auf ein Konto, das auf den Verkäufer lautet — am besten, während die bevollmächtigte Person vor Ort ist. Sie ruft dich an und bestätigt, dass Fahrzeug, Fahrgestellnummer und Papiere stimmen; du löst die Zahlung aus, als Echtzeitüberweisung, wo beide Banken das anbieten; der Verkäufer sieht den Eingang in seiner eigenen Banking-App. Erst dann wechseln Schlüssel und Papiere. So bleibt die Regel «Geld und Fahrzeug gleichzeitig» bestehen, obwohl du nicht dabei bist.
Für den Verkäufer ist diese Konstellation ungewohnt, und er hat Grund zur Vorsicht: Eine angeblich geschickte Person mit einem Zahlungsbeleg auf dem Telefon ist ein bekanntes Betrugsmuster. Kündige die Vertretung deshalb früh an, nenne Namen und Ausweisnummer der Person, schick ihm die Vollmacht vorab als Scan und akzeptiere, dass er die Schlüssel erst herausgibt, wenn das Geld endgültig auf seinem Konto ist. Ein Verkäufer, der darauf besteht, ist nicht misstrauisch, sondern sorgfältig.
Und für die Person vor Ort gilt: Sie zahlt nichts, was nicht vorher mit dir vereinbart ist — keine Transport-, Bearbeitungs- oder Anmeldegebühr, die plötzlich fällig wird. Taucht eine neue Forderung auf, ruft sie dich an, bevor irgendetwas geschieht.
Übergabe: Papiere, Schlüssel, Protokoll
Bei der Übergabe ist die bevollmächtigte Person deine Augen. Gib ihr deshalb nicht nur die Vollmacht mit, sondern eine Liste dessen, was sie prüft: Fahrgestellnummer am Fahrzeug und in den Papieren, Kilometerstand, Zahl und Funktion der Schlüssel, Vollständigkeit der Papiere, Zustand ringsum. Was ihr nicht auffällt, fällt niemandem auf, und nach der Abfahrt ist es deine Sache.
Das Übergabeprotokoll unterschreibt sie in deinem Namen, mit ihrem eigenen Namen und dem Vermerk, dass sie aufgrund der Vollmacht vom genannten Datum handelt. Eine Kopie der Vollmacht bleibt beim Verkäufer. Damit ist für beide Seiten belegt, wer was übergeben und übernommen hat — und der Verkäufer hat in der Hand, dass er an die richtige Person übergeben hat.
Fotos und Scans schickt sie dir noch vom Hof, bevor sie losfährt. Stimmt etwas nicht — ein Teil der Papiere fehlt, ein Schlüssel weniger als vereinbart, eine Warnleuchte, die im Inserat nicht vorkam —, entscheidest du am Telefon, ob das Fahrzeug trotzdem mitkommt. Die Person vor Ort sollte das nicht allein entscheiden müssen; dafür hast du ihr Grenzen gesetzt. Mit zurück kommen:
- Die Fahrzeugpapiere im Original — bei deutschen Fahrzeugen beide Teile der Zulassungsbescheinigung —, dazu die Abmeldebestätigung, falls abgemeldet wurde.
- Der Kaufvertrag im Original mit beiden Unterschriften und das unterschriebene Übergabeprotokoll.
- Alle Schlüssel, das Serviceheft, der letzte Prüfbericht und die Übereinstimmungsbescheinigung, soweit vorhanden.
- Das Zubehör, das im Vertrag steht — Ladekabel, zweiter Radsatz, Bordwerkzeug —, einzeln abgehakt.
Zulassung und Behördengänge im Auftrag
An den Behördengängen scheitern Vollmachten am häufigsten — nicht weil Vertretung verboten wäre, sondern weil jede Stelle eigene Formulare, eigene Anforderungen an die Form und eigene Unterlagen hat. Viele Zulassungsbehörden stellen ein eigenes Vollmachtsformular bereit. Gibt es eines, nimm dieses und nicht ein selbst geschriebenes; es enthält genau die Angaben, nach denen am Schalter gefragt wird.
Im Verkaufsland geht es meist um die Abmeldung und ein Kennzeichen für die Überführung. Beides erledigt oft der Verkäufer oder die Person, die abholt, und beides hängt an einer Versicherung, die für genau diese Fahrt gilt. Kläre vorher, auf wessen Namen Kennzeichen und Versicherung laufen und ob die Versicherung jeden deckt, der das Fahrzeug fährt. Welche Wege es gibt, beschreibt der Beitrag über die Überführung.
Im Zielland kann eine andere Person die Zulassung für dich beantragen, wenn die Behörde Vertretung zulässt, was die meisten tun. Einige Unterlagen musst du trotzdem selbst unterschreiben — etwa ein Lastschriftmandat, wenn die Fahrzeugsteuer von deinem Konto eingezogen wird, oder Erklärungen, die an deine Person gebunden sind. Frag die zuständige Stelle vor dem Termin, welche Blätter sie von dir persönlich braucht, und gib sie unterschrieben mit.
Und zuletzt das Ende der Vollmacht: Eine Vollmacht mit Enddatum und Fahrgestellnummer lässt sich für nichts anderes verwenden, auch wenn Kopien bei Behörden oder beim Verkäufer liegen bleiben. Lass dir das Original zurückgeben, sobald das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, und bewahre es bei den Kaufunterlagen auf — es erklärt später, warum auf dem Übergabeprotokoll ein anderer Name steht als deiner.